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Ein kleiner Ausflug in den Verwaltungsdschungel der Hamburger Verwaltung

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drboe:

--- Zitat von: pinguin am 06. September 2017, 23:04 ---Deshalb wurde in diesem oder ienem anderen Thema nachgefragt, ob es belegbar ist, quasi als beglaubigter Gewerberegisterauszug, daß es sich beim BS um eine GbR handelt.
--- Ende Zitat ---

Ich zitiere ausnahmsweise die Wikipedia:


--- Zitat ---Die GbR entsteht durch Gründung. Konstitutiver Akt der Gesellschaftsbildung ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages. Er kann schriftlich oder mündlich, aber auch durch konkludentes Handeln erfolgen, z. B. durch das gemeinsame Beziehen einer Wohnung. Der Gesellschaftsvertrag erfordert eine notarielle Beurkundung, wenn ein Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht (beispielsweise ein Erbbaurecht) oder ein Recht an einem Grundstück in die Gesellschaft eingebracht wird (§ 311b BGB). Es bedarf im Gesellschaftsvertrag der Vereinbarung eines gemeinsamen legalen Zwecks.
--- Ende Zitat ---

Dort findet sich auch ein Link auf das BGB §§705ff: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG006502377

D. h., es wird einen Vertrag geben, mit dem die Beteiligten am BS diesen als GbR gründen. Das reicht, selbst ein mündlich zwischen den Intendanten geschlossener Vertrag würde den BS begründen.

M. Boettcher

pinguin:
@drboe
Es geht aber um einen schriftlichen Nachweis dafür, daß der BS eine GbR ist. Und dafür sollte ein Gewerberegisterauszug taugen, denn die Rechtsform des Unternehmens muß da ja benannt sein?

Kurt:
hmmm....


--- Zitat ---In der Gewerbemeldedatei sind alle Gewerbemeldungen im Stadtgebiet Köln gesammelt. Die Grunddaten einer Gewerbeanzeige können Sie online abfragen (öffentliche Suche). Erweiterte Auskünfte sind hingegen Behörden und Unternehmen sowie Privatpersonen mit berechtigtem Interesse vorbehalten. Sie können sie persönlich, auf dem Postweg oder online über die eAuskunft erhalten.
--- Ende Zitat ---
Quelle: http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/auskunft-aus-der-gewerbemeldedatei

Auskunft aus der Gewerbemeldedatei > https://gewerbe-auskunft.koeln/gewerbe/eauskunft/?op=eauskunft-suche-eingabe-parameter&gmid=31566

drboe:

--- Zitat von: pinguin am 07. September 2017, 11:52 ---@drboe
Es geht aber um einen schriftlichen Nachweis dafür, daß der BS eine GbR ist. Und dafür sollte ein Gewerberegisterauszug taugen, denn die Rechtsform des Unternehmens muß da ja benannt sein?

--- Ende Zitat ---

Bitte lies noch einmal genau: eine GbR ist eine Rechtsform und entsteht allein durch Abschluss eines Gesellschaftervertrages zwischen den beteiligten Personen. Sie basiert nicht auf Handelsrecht, ist keine GmbH, AG etc. und muss nicht in ein Register eingetragen werden. Freiberuflich tätige Bürger, Anwälte, Architekten, IT-ler usw. müssen auch kein Gewerbe anmelden sondern diese lediglich dem Finanzamt melden, schon um Vorsteuer abziehen zu können. Und eine ARGE, die einen Bau errichtet, ist in der Regel ein Zweckbündnis beteiligter Firmen, die dazu eine GbR gründen.

M. Boettcher

118AO:
wurde mal ein Auszug aus dem Handelsregister in Erwägung gezogen? KÖNNTE erfolgreich sein. Man könnte auch den Weg über die Abfrage der Umsatzsteuer-ID über das BZST gehen.

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