"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Baden-Württemberg

Zwangsvollstreckung Südwestrundfunk, Köln

<< < (3/3)

MMichael:

--- Zitat von: fredtheboss am 23. Februar 2017, 13:55 ---keine Wohnung.
--- Ende Zitat ---
Na dann ist doch alles klar: Die Forderung der Zwangsabgabe auf das Wohnen ist hier ohne Grundlage, da es keine Wohnung gibt. Somit sind "Verwaltungsakte", die sich auf eine Wohnung B beziehen, nichtig. Es existiert ja keine Wohnung B. oder!?

fredtheboss:
bekam heute das

fredtheboss:
hat keine eine Idee ?

PersonX:
Scheint ja nur 1 Brief zu sein plus eine Mahnung. Wie geschrieben Akteneinsicht und Erklärung, das ein Schreiben, welches zu den Daten in der Tabelle des Vollstreckungsersuchens passen soll nicht bekannt ist.

Bisher galt immer, das vor einer Vollstreckung die Bescheide bekannt zu geben sind, weil dem Betroffenen sonst keine Kenntnisnahme möglich ist.

dontliketv:
Hallo, in der Aufstellung vom SWR steht was von einem Bescheid vom 2.2.15 durch den BR.
Hat Person A den gekriegt?
Vielleicht sind durch den "länderübergreifenden" Schwachsinn Pannen passiert.

Person A sollte mit der GV sprechen, die sind teilweise durchaus umgänglich.

Grüsse aus Bayern

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln