"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Baden-Württemberg

Zwangsvollstreckung Südwestrundfunk, Köln

(1/3) > >>

fredtheboss:
Hallo zusammen,

wenn Person A von der Gerichtsvollzieherin beim Amtsgericht Ort A (Baden-Württemberg) einen Brief zur Zwangsvollstreckung erhalten sollte. In diesem Bezirk befindet sich der Erstwohnsitz der Person A.
Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Person A zahlt er immer GZ Beiträge für ein Büro in Ort B (Bayern). Kurze Zeit hatte Person A dort auch einen Zweitwohnsitz angemeldet (steuerliche Gründe). Diese Beiträge zur GZ hat Person A nicht bezahlt, da ja dort keine Wohnung vorliegt, sondern das zu 100% ein Büro ist. Alle Nachweise hatte Person A der GEZ geschickt, denen war das aber egal, da ja Wohnsitz ausreicht um dort doppelt zu zahlen.
Person A stritt immer mit den GZ Idioten rum, dass er dort KEINE Wohnung habe und daher das auch nicht bezahle, bezahlt ja nicht doppelt. Irgendwelche Bescheide gegen die Peron A hätte klagen können gab es nicht.

Was soll er nun tun?
Ist hier überhaupt dieser Gerichtsvollzieher zuständig?

beat:

--- Zitat ---Person A zahlt er immer GZ Beiträge für ein Büro in Ort B (Bayern).

--- Ende Zitat ---

Warum zahlt A immer GZ Beiträge für ein Büro? Hört er dort Radio oder sieht fern?

Zahlt A auch GZ Beiträge für die Wohnung am Erstwohnsitz? Warum, sieht er dort fern?

noGez99:
Also, wenn der Gerichtsvollzieher tätig wird, gibt es mit ziemlicher Sicherheit Bescheide. Ob die auch bei Person A angekommen sind, ist eine andere Frage.

Und mir ist der Fall noch nicht klar:
- A zahlt für Büro B
- kurze Zeit war B auch Zweitwohnsitz
- für B als Wohnsitz werden Rundfunkbeiträge gefordert?
- Was ist mit der Wohnung von A?

Da die Zeit drängt sollte Person A das übliche Procedere machen, da ja völlig unbekannt ist, was da von wem gefordert wird (oder hat A schon eine genaue Aufstellung der Bescheide und Mahnungen?):
Gerichtsvollzieher anrufen und Akteneinsicht erbeten/fordern.
Sich das Vollstreckungsersuchen zeigen lassen, kopieren/fotografieren (der Kopierer ist immer kaputt beim GV)
Da steht drin, was die Vorderungen (Bescheide) sind. Abgleichen mit dem was A bekommen hat.
Dann sich hier nochmal melden.
Z.B. wenn Vollsterckung ohne Bescheid, die Bescheide anfordern.

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

fredtheboss:
Person A schrieb ja immer an GEZ dass er Bescheide braucht, damit er klagen kann.
Ja A zahlt für Büro in Büro in B GEZ aber eben nur für ein Büro und nicht für Wohnung, da das ein Büro ist! Das wurde den GEZ Ar.....is hundert mal geschrieben.
kurze Zeit war auch B Zweitwohnsitz, daher stammen die offenen Beträge
in Ort C wohnt A als Erstwohnsitz bei seinen Eltern in einem Haushalt. Dort zahlen Eltern.
Es geht also nur um die offenen Beträge für die angebliche Wohnung
ja Mahnungen hat A. Bescheide aber nicht. Person A hat immer alle Schreiben beantwortet.

noGez99:
Also sofort den GV kontaktieren und das Vollstreckungsersuchen herbeischaffen.
Dann weiter sehen.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln