Verhandlungen Freiburg 12.4.2017
Beim Ankommen vor dem VWG treffe ich unsere Mitstreiterin, die schon fix und fertig ist. Jetzt hätte ihr grade ihre Freundin die sie begleiten wollte, telef. abgesagt. Ich bin jetzt sowas von demoralisiert, ich überlege, ob ich direkt wieder Nachhause fahre. Ich konnte sie wieder etwas motivieren, und betraten dann zusammen die Höhle des Löwen.
Vorsitzende Richterin Frau
***SWR vertreten durch Frau
*** Polizei/ Secretservice wurde nicht gesichtet.
Wir sind 5 Mitstreiter
1 Verhandlung Beginn 9:30Richterin erscheint, und nachdem das aufstehen der Zuschauer etwas verzögert eintritt, die Bemerkung sie dürfen ruhig aufstehen. (Sind wir hier auf dem Kasernenplatz). Hier wird dem Volk gleich suggeriert, dass es vor der Staatsmacht zu kuschen hat. Fehlt jetzt nur noch, das die Deutschlandhymne angestimmt werden muss.
Klägerin beantragt 2 Festsetzungsbescheide und einen Widerspruchsbescheid aufzuheben.
Richterin trägt kurz den Sachverhalt vor. SWR beantragt, die Klage abzuweisen.
Richterin weist auf eine große Vielzahl von Gerichten hin, die den RSTV für verfassungsgemäß halten. Und durch die Bank weg entschieden wurde, das der RF-Beitrag nicht zu beanstanden ist.
.Klägerin bezieht sich auf Artikel 1 GG, die Würde des Menschen ist unantastbar. Unter Würde verstehe ich, eine innere und moralische Haltung und auch Gewissen. Und dieser RF-Beitrag ist eindeutig gegen mein Gewissen. Dann möchte ich Artikel 2 GG anführen. Das Recht auf freie Entfaltung der Person, und beinhaltet ein Selbstbestimmungsrecht. Ich habe keinen Fernseher und habe mich auch entschieden, meine 2 Kinder ohne Fernseher großzuziehen. Und ich fühle mich da in meinem Selbstbestimmungsrecht komplett beschnitten. Dann möchte ich Artikel 5 GG anführen, welcher Meinungs und Informations-Freiheit garantiert. Und da der RF-Beitrag mich so beschneidet, habe ich keine Möglichkeit mehr, andere Medien zu beziehen.
Dafür, dass unsere Mitsteiterin schon die Segel streichen wollte, bevor sie überhaupt schon das VWG betrat, hält sie jetzt einen rhetorisch und authentisch sehr guten Vortrag.
Richterin das deckt sich ja mit dem, was sie schriftsätzlich schon vorgetragen haben. Und gibt das Wort an den SWR. Fr.
*** das deckt sich, wie so oft mit den vorgetragenen Argumenten. Hier nuschelt sie etwas vor sich hin, was ich nicht verstehen kann.
Klägerin betont nochmal, keinen Job zu haben, und ist wirklich am Existenzminimum. Und für mich ist dieser Betrag ungerecht. Außerdem geht nur ein kleiner Teil des RF Beitragsaufkommens in die Programme , der größte Teil wird für die exorbitanten Gehälter und Pensionen verwendet.
Richterin kommt jetzt wieder mit der vielfältigen Befreiungsmöglichkeit die vorgesehen ist, gerade auf Grund finanzieller Einschränkung, im § 4 des RFSTV . Klägerin hakt jetzt ein, es kann doch nicht sein, das ich jetzt zum Sozialamt muss, um dann keinen RF-Beitrag zahlen zu müssen. SWR meldet sich, das steht Ihnen frei, und erwähnt einen Solidarbeitrag um den es hier geht (da fällt es einem dann doch schwer im Hintergrund ganz ruhig zu bleiben),Klägerin betont nochmal die Ungerechtigkeit. Richterin ich nehme hier das zur Kenntniss, und möchte sie hier der Fairness wegen (was für eine Fairness. Der wahre Hohn), darauf hinweisen, das die Erfolgsaussichten ihrer Klage sehr gering sind. Da die Punkte die sie in ihrer Klage ansprechen, mehrfach entschieden sind.
Sie können ihre Klage noch zurückziehen, das würde eine Kostenersparnis für sie bedeuten. Das möchte ich nur so mitgeben.
Klägerin zieht ihre Klage zurück. Man hat das Gefühl die Richterin ist geradezu erleichtert. Eine Entscheidung ergeht dann nicht. SWR stimmt dem auch zu. Das Verfahren wird eingestellt. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Ende des Verfahrens
2 Verhandlung 10:30Inzwischen ca. 10 Zuhörer
Eine unserer Mitstreiterinnen
Eine gute rhetorisch und emotional geführte Klage
Richterin verzichtet auf Aktenvortrag
Klägerin beantragt Festsetzungsbescheide und Widerspruchsbescheid aufzuheben.
Richterin trägt den Standardspruch vor, in dem auf vorangegangene Verfahren vor den verschiedenen Instanzen hingewiesen wird. Und die alle abgewiesen wurden. (Soll hier gleich zu Beginn der Kläger klein gemacht werden)
?
Richterin trägt vor, Sie haben 2 Wochen vor der Verhandlung Aussetzung bzw. ruhen des Verfahrens beantragt, und hier auf die vor dem BVFG anhängigen Verfahren hingewiesen. SWR äußert sich insofern, dass einem Rruhen der Verfahren nicht stattgegeben werden kann. Klägerin führt aus, dass Ihre Klagepunkte verfassungsrechtlich sind und ein VWG hier gar nicht zuständig ist. Klägerin fühlt sich in ihren Grundrechten verletzt. Und will loslegen, wird hier gleich von der Richterin unterbrochen.Das würde alles noch im einzelnen besprochen. Klägerin pocht jedoch darauf dies jetzt gleich zusagen. Dass es in den Verfahren in Karlsruhe um die Artikel 2,3 und 5 des GG geht und dass außer diesen 4 Leitverfahren noch weitere 50-60 Verfahren anhängig sind. Klägerin betont nochmals, dass über diese Verfahren auch nur das BVerfG entscheiden kann, weil es hier eben nicht um verwaltungsrechtliche Fragen geht. Richterin bringt dann ein, dass ein Ruhen des Verfahrens nicht möglich ist, über eine Aussetzung würde sie sich noch ihre Gedanken machen.Klägerin geht jetzt auf ihre spezielle Klagepunkte ein, dass sie eben ein Einkommen als Freiberuflerin unter dem Existenzminimum hat. Und gerade bei den 4 ausgewiesenen Leitverfahren ist keines ihrer Information nach dabei, dass diese Problematik aufwirft. Die Klägerin hätte sich beim BVerfG erkundigt, ob es nicht andere Möglichkeiten gibt, ohne das man sich durch teure und aufwändige Instanzen bis vor das BVerfG klagen muss. (jetzt kommt eine ganz interessante Geschichte) Sie hätte sich in Karlsruhe erkundigt dort wurde ihr mitgeteilt, dass jedes VerwG, wenn die Fragen des Artikel 5, und der Verfassungsmäßigkeit in der Klage auftaucht, diese Klage direkt an das BVerfG weiterleiten kann.
Vielleicht kann da die Karlsruher GEZ-Boykott Fraktion mehr in Erfahrung bringen.
Dies müsste ja dann in zukünftigen und auch Klageergänzungen mit eingebracht werden können.
SWR meldet sich, dass es eben ohne Nachweise einer Behörde Sozialamt keine Befreiung geben kann. Klägerin betont nochmal, dass sie kein ALG oder sonstige Sozialleistungen bezieht und auch nicht möchte. Und gerade für diese Menschen, die dann unter dem Existenzminimum liegen, ist im RBStV keine Befreiung vorgesehen. Und dies ist verfassungsrechlich nicht in Ordnung und nicht zumutbar, Hartz 4 zu beantragen, um eine RF-Befreiung zu bekommen.
Richterin fasst alles bisher Vorgetragene zusammen. Klägerin darf sich jetzt nochmal in Kompaktheit äußern, da alles Wesentliche schon schriftsätzlich vorliegt. Das da sind: die Grundrechtsverletzung, Art. 2, trägt vor, nie einen Fernseher besessen zu haben, Schädlichkeit von Fernsehkonsum, Beschallung in der Öffentlichkeit. Erklärt, dass es keinen Zusammenhang von Wohnung und Nutzung von RF-Geräten geben kann. Widerlegt das Argument des SWR, dass fast jeder ein Mobiltelefon hätte, da man mit diesem gerade nicht in der Wohnung auf Empfang ist.
Und außerdem wohne sie als Single und werde von daher auch noch über Gebühr belastet. Es wären statistisch gesehen überwiegend alleinstehende Frauen mit einkommensschwachen finanziellen Verhälnissen. Einkommensreport BW 2015.
Richterin weist jetz nochmal darauf hin das Ganze zu straffen, da dies alles schon in den Akten stehen würde und sie diese genauestens gelesen hätte. Klägerin weist jetzt auf die Beiträge hin und wieviel % Ihres Einkommens darauf verwendet müssten. Artikel 5 GG. Wenn ich Hartz 4 beziehe darf ich auch nur mit Einverständnis des Amtes die Wohnung wechseln (Residenzpflicht).
Richterin wendet jetzt ein sich kurz zu fassen, Klägerin fällt ihr ins Wort. Richterin wenn ich rede, haben sie erst mal Pause, das geht hier immer wechselseitig. Man spürt, die Richterin ist genervt und möchte die Sitzung zum Abschluss bringen. Klägerin bringt jetzt vor, dass schon 2011 vom BVFG geurteilt wurde, dass für Menschen unter dem Existenzminimum und die keine Hartz4 leistungen beziehen, eine RF-Befreiung gelten muss.
SWR Sie müssen nur einen Antrag vorweisen über Sozialleistungen, wo bestätigt wird, das Sie Sozialleistungen bekommen könnten. Das reicht aus. Klägerin als Freiberuflerin habe ich extrem schwankende Einkünfte. Ich bekomme schon Wohngeld und muss mich da gegenüber schon ständig rechtfertigen. Sie könnten auch den Wohngeldbescheid anerkennen. SWR kann dies nicht.
Richterin weist jetzt so langsam darauf hin, dass die Erfolgsaussichten der Klage relativ gering sind.
Wie schon der Richter
*** in den letzten Verhandlungen, kommt auch dieser Spruch zum Ende der Verhandlung. Jetzt der Hinweis dass die Klage zurückgenommen werden kann, macht das ganze preisgünstiger. Klägerin zieht nicht zurück, und hält es sinnvoll das Verfahren auszusetzen bis das BVerfG entschieden hat.
Richterin Wir werden das in ein schrifliches Protokoll fassen. Werde mir das alles durch den Kopf gehen lassen, dann wird ihnen ein schriftlicher Beschluss zugehen.
Damit ist die Verhandlung geschlossen.
3 Verhandlung Hier taucht ein Anwalt auf, der seine Mandantin vertritt.
Es geht um eine Lebensgemeinschaft. Der Partner war in Untermiete der Klägerin und bezog Hartz4, was amtlich nachgewiesen werden konnte. Er verstarb dann, worauf die Partnerin für diese Zeit ca 2 Jahre eine RF-Befreiung beantragte. Nach kurzem hin und her ist der SWR mit einem Vergleich einverstanden. Die Klägerin kommt für die Gerichtskosten auf, der Beitrag für die 2 Jahre wird erlassen. Wer ihren Anwalt bezahlt, war nicht in Erfahrung zu bringen. Alles unspektakulär.
Ende der Verhandlung.
4 VerhandlungEine Dame die auch schon an unserm runden Tisch war, taucht mit einem Begleiter auf, der sich neben sie pflanzt. Richter frägt nach dem Verhältniss Verwandschaft usw. Mann antwortet, das er ein Bekannter wäre und der Frau da sie nicht gut Deutsch könne, sie sprachlich unterstützen wolle.
Richterin packt ihren Krempel zusammen und zieht mit den Worten, sie müsse das erst noch abklären von dannen.
Nach einer gefühlten ½ Stunde, es waren nur 10 Minuten erscheint sie wieder, und dann das gleiche Spielchen wieder, bitte stehen sie auf. Das reinste Kasperletheater.
Ich kann mich an eine Verhandlung erinnern, als der Richter
*** auch mal kurz den Verhandlungsraum verließ, dann allerdings nach dem zurückkommen dies nicht verlangte.
Richterin erklärt, der Mann dürfe nicht formelle Aussagen zur Sache machen, nur sprachliches klären.
Die Richterin empfiehlt die Aufhebung der Bescheide.
Die Dame bezieht Wohngeld. Und lebt ansonsten von den Ersparnissen ihres verstorbenen Mannes.
SWR wieder die gleiche Leier. Befreiung gibt’s nur für Hartz 4, Sozialhilfe-Nachweis.
Richterin ich mache ihnen wenig Hoffnung, dass sie mit der Klage Erfolg haben. Sie können die Klage zurückziehen. Klägerin zieht zurück
Ende der Verhandlung
Resumee:Die Verhandlungen laufen immer nach dem gleichen Muster ab. Ein Einlenken des/ der Richter ist nicht zu erkennen. Und gerade deswegen: Weitermachen. Nur muss sich jeder seine eigene Strategie ausdenken. Klage zurückziehen, dann wieder weitermachen, oder gleich in die Berufung gehen.
Ich war nach der Mittagspause nochmal auf dem VerwG und hab nach Terminen gefragt. Es sind bis in den Juni keine weiteren den RF betreffende Verhandlungen angesetzt. Das VWG ächzt scheinbar unter Arbeitsbelastung. Das heisst, wenn immer mehr Kläger hinzukommen, zieht sich das immer mehr in die Länge. Deswegen immer wieder Klagepunkte nachreichen, alle 4 Wochen, die müssen dann wieder zum SWR, der seinen Senft dazu gibt (diesen Tip habe ich von einem Karlsruher Mitstreiter). Auch den SWR mit Anfragen torpedieren, z.B zu den unter der Beitragsnummer gespeicherten Daten. Dort muss die Post waschkörbe ankommen, bis die nicht mehr hinten und vorne mit Antworten nachkommen. Und das sind alles legale Möglichkeiten.
Beste Grüße
***Edit "Bürger":
Namen nicht veröffentlicht, da Quelle nicht bekannt.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.