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  • Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17: 12. April 2017

Autor Thema: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17  (Gelesen 9695 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
Autor: 09. Februar 2017, 23:00
Verhandlung

Verwaltungsgericht Freiburg

Mittwoch, 12.04.17


Habsburger Straße 103
79104 Freiburg
Vermittlung: (0761) 7080-0

google-maps:
https://www.google.de/maps/place/Verwaltungsgericht+Freiburg/@48.00335,7.8552,15z/data=!4m5!3m4!1s0x0:0x9e60745b93044b4c!8m2!3d48.00335!4d7.8552

Haltestelle: Tennenbacher Straße


Hallo liebe Mitstreiter: dies ist nur ein bekannter Termin.
In der Regel werden mehrere pro Tag angesetzt werden.
Also auch davor und danach.
Einfach kurz vorher beim Verwaltungsgericht anrufen und nachfragen!


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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Re: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
#1: 17. März 2017, 10:54
Nach Anruf beim VWG Freiburg heute morgen, sind 4 Termine angesetzt. Beginn 9 Uhr 30


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
#2: 17. März 2017, 11:23
In Freiburg scheint ja noch mehr außer den Münsterglocken zu unserer liebe Frau zu läuten.  ;)
Bekommen eigentlich die Freiburger Bürgerinnen und Bürger mit, dass Verhandlungen am Verwaltungsgericht zum Thema Zwangsrundfunkbeitrag stattfinden, bzw. wie werden sie darüber informiert? 8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Re: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
#3: 17. März 2017, 13:53
Hallo Markus

Die Unterlagen über verschiedene Rundf.Beitragsthemen schwirren gerade durch die Redaktionen der Bad.Zeitung. und wollen den richtigen Ansprechpartner nicht so richtig finden ::) Hatte gerade ein längeres Gespräch mit einer Mitarbeiterin dort, die meinte, auch schon mal was von 5 verhafteten Frauen die den Rf.Beitrag nicht bezahlen wollten, gehört zu haben. Das musst ich dann erst mal etwas genauer erklären. Es zeigt nur wieder, was für eine gravierende Unterversorgung zu diesem Thema besteht. Dies muss sich schnellstens ändern. Auf jeden Fall wolle Sie sich um die Angelegenheit kümmern. Damit es dann doch noch die Münsterglocken "zu unserer lieben Frau  verkünden.      Ich bleib dran. ;)

Euer Mitstreiter


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Re: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
#4: 17. März 2017, 14:51
Habe gerade einen Rückruf der Bad.Zeitung bekommen. Nur so viel vorab, es wird einen Artikel geben. An Alle. nachmachen und dranbleiben.


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L

Leo

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  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Re: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
#5: 17. März 2017, 16:03
Habe gerade einen Rückruf der Bad.Zeitung bekommen. Nur so viel vorab, es wird einen Artikel geben. An Alle. nachmachen und dranbleiben.

Ob es einen Artikel geben wird und wenn ja, in welcher Form, werden wir sehen.

Für den nicht auszuschließenden Fall, dass ARD/ZDF/GEZ Einfluss nehmen sollten und entweder kein oder ein verharmlosender Artikel erscheinen sollte, könnte sich mit dieser Redakteurin eine weitere Person Gedanken machen, welches Spiel da gespielt wird.

So gesehen wird sich Dein Engagement in jedem Fall auszahlen.


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Re: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
#6: 11. April 2017, 07:35

Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/2/27/BZ_Logo.jpg

Badische Zeitung, 11.04.2017

Warten auf Karlsruhe
Kritiker des Rundfunkbeitrags haben derzeit keine Chance

Christian Rath

Zitat
Der Konflikt um den Rundfunkbeitrag schwelt weiter. Alle warten auf das Bundesverfassungsgericht. Währenddessen muss das Freiburger Verwaltungsgericht immer wieder über neue Klagen entscheiden, auch an diesem Mittwoch. [..]

Es hat sich eine bundesweit aktive Bewegung gebildet, die den "Zwangsbeitrag" ablehnt. Allein in Baden-Württemberg gibt es sechs "runde Tische", unter anderem in Freiburg und Lahr. Die Zahl der aktiven Verweigerer ist aber schwer festzustellen. Der Verweis auf 4,9 Millionen Mahnverfahren und 1,4 Millionen Vollstreckungsverfahren im Jahr 2015 (neuere Zahlen gibt es noch nicht) ist wenig aussagekräftig. Denn hier sind auch Personen erfasst, die momentan kein Geld haben, amtliche Briefe einfach unters Sofa werfen oder sie aus sprachlichen Gründen nicht verstehen. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.badische-zeitung.de/computer-medien-1/warten-auf-karlsruhe--135554029.html


____
Edit "ChrisLPZ":
Volltextzitat des Artikels aus Urheberrechtsgründen gekürzt. Layout angepasst


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Re: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
#7: 11. April 2017, 08:06

Der Artikel in der Bad Zeitung ist erschienen. Die 4 Verhandlungen vor dem VWG Freiburg morgen werden auch erwähnt. Das war mir am wichtigsten. Wenn damit das eine oder andere Zwangsbeitragszahlschäfchen aufgescheucht wird, mal etwas nachdenkt, und sich auch auf den Klageweg begibt, um so besser. Ob der Beitrag nun etwas verharmlost ist, oder die tatsächliche Situation wiederspiegelt, darüber kann jetzt diskutiert werden. Auf jeden Fall haben die Münsterglocken " zu unserer  lieben Frau" kurz vor Ostern doch noch was für Freiburg und Umgebung zu läuten. Gel  :)


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K
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Re: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
#8: 11. April 2017, 08:20
Nunja...man kann Artikel pro, contra oder neutral schreiben  8)

Wer wohl bei diesem "die Feder" führte ?

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

C
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Re: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
#9: 11. April 2017, 12:29
Zitat
Vor den Verwaltungsgerichten haben 2015 bundesweit rund 3900 Personen gegen ihren Beitragsbescheid geklagt. Der harte Kern der Verweigerer dürfte kleiner sein.
Ich weiss nicht, wie Herr Rath zu dieser Überzeugung kommt. Viele Beitragsverweigerer warten noch auf ihren Widerspruchsbescheid, um endlich klagen zu dürfen. Zudem gibt es zahlreiche Beitragsverweigerer, die nicht den Klageweg gehen wollen und einfach nicht bezahlen und somit selbst eine Inhaftierung über sich ergehen lassen (s. Sieglinde Baumert, Heinrich Dück....).

Zitat
Die Kritiker sollten ohnehin nicht zuviel Hoffnungen auf das Bundesverfassungsgericht setzen. Karlsruhe hat dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wegen seiner wichtigen Funktion für die Demokratie eine Bestands- und Entwicklungsgarantie gegeben und hält auch eine ausreichende Finanzierung für verfassungsrechtlich geboten.
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verletzt mehrere Grundrechte. Herr Rath sollte dies eigentlich als Jurist besser einschätzen können.

Zum Autor des Artikels Christian Rath:
Zitat
Ausbildung
- Studium der Rechtswissenschaft in Berlin (FU) und Freiburg.
- Erstes juristisches Staatsexamen in Freiburg, 1993.
- Promotion zum Dr. jur, 2000
https://kress.de/koepfe/kresskoepfe-detail/profil/19677-christian-rath.html


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
#10: 11. April 2017, 13:42
Zitat
Die Kritiker sollten ohnehin nicht zuviel Hoffnungen auf das Bundesverfassungsgericht setzen. Karlsruhe hat dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wegen seiner wichtigen Funktion für die Demokratie eine Bestands- und Entwicklungsgarantie gegeben und hält auch eine ausreichende Finanzierung für verfassungsrechtlich geboten.
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verletzt mehrere Grundrechte. Herr Rath sollte dies eigentlich als Jurist besser einschätzen können.

Die juristische Analyse mit dem Ergebnis verfassungswidrig und die Prognose, dass man nicht darauf setzen sollte, dass das BVerfG dem Übel abhilft, schließen sich doch nicht aus, im Gegenteil. Einmal ist das BVerfG Teil des Problems, weil es behauptet, dass aus GG Art. 5 folgt, dass der ÖRR finanziert werden muss. Das ist falsch, da der Artikel nicht erzwingt ÖRR überhaupt zu etablieren. Zudem hat das BVerfG mit der "Grundversorgung" erst das ausufernde, schrankenlose Monster geschaffen, mit dem wir es heute zu tun haben. Ich behaupte seit langer Zeit, dass auch dann, wenn das BVerfG die Verfassungswidrigkeit des sogn. Rundfunkbeitrags feststellen sollte, es nicht die darauf basierende Finanzierung kippt. Es wird maximal verlangen, dass der Staatsvertrag korrigiert wird und dafür eine lange Übergangszeit bis zu einigen Jahren einräumen. D. h., dass sich selbst mit der Bestätigung der Bedenken durch das Gericht zunächst rein gar nichts ändert. Man kann nicht einmal ausschliessen, dass das Gericht den sogn. Rundfunkbeitrag passieren lässt. Allerdings bin ich auf die Klimmzüge gespannt, die dazu nötig sind.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. April 2017, 17:37 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 890
Re: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
#11: 11. April 2017, 14:24
Dies zeigt doch deutlich, das solche Artikel erscheinen müssen. Das Diskusionen angeregt werden. Es zu Klarstellungen kommt, und die chronische Unterversorgung von Otto-Normalverbraucher bis in die juristischen Fachkreise zum Thema Rf. Beitrag bereinigt.
Zum Thema runder Tisch in BW hat sich Herr Rath verzählt. Es sind nämlich 7 da fehlt genau der Freiburger. Dies hatte ich ihm nachträglich noch nachgereicht, da war der Artikel schon raus. Solche Beiträge müssen noch mehr in die Zeitungen, kombiniert möglichst mit Infoständen,( es sind zur Zeit 2 Infostände in BW), um eine breitere Masse von Noch-Zwangszahlern zu erfassen. Die GEZ erfasst die Nichtzahler, und wir erfassen die Nochzahler. Dann gleicht sichs wieder aus.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
#12: 11. April 2017, 16:37
Über den Inhalt, Aussagen und Zahlen des Artikels werden wir alle hier etwas schmunzeln, aber sehen wir es positiv, die Leser werden mit dem Thema konfrontiert, über Verhandlungen, Zwangsbeitrag, Runde Tische und den "harten Kern"  der AKTIVEN Verweigerer informiert, das ist gut so 8)
Danke an Frühlingserwachen für seinen Einsatz, es ist wichtig dass wir das Thema in der Öffentlichkeit halten und dazu Infostände veranstalten. Wir haben sogar hier am Runden Tisch in Karlsruhe einen Mitstreiter, der im letzten Jahr den Weg über einen Artikel in der Badischen Zeitung zu uns gefunden hat. ;) Der Runde Tisch Karlsruhe wird sich kommenden Monat mit/in mündlichen Verhandlungen und Infoständen auf dem Markstplatz präsentieren. Zusätzlich sind weitere Informationen in den Druckmedien geplant.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. April 2017, 17:00 von karlsruhe«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Re: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
#13: 11. April 2017, 18:16
Ein Teil des Nichtverstehens:

Zitat
amtliche Briefe
Amtliche Briefe kommen nur von einem Amt; weder LRA noch BS sind dieses aber.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 890
Re: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
#14: 13. April 2017, 12:10
Verhandlungen Freiburg 12.4.2017

Beim Ankommen vor dem VWG treffe ich unsere Mitstreiterin, die schon fix und fertig ist. Jetzt hätte ihr grade ihre Freundin die sie begleiten wollte, telef. abgesagt. Ich bin jetzt sowas von demoralisiert, ich überlege, ob ich direkt wieder Nachhause fahre. Ich konnte sie wieder etwas motivieren, und betraten dann zusammen die Höhle des Löwen.



Vorsitzende Richterin Frau ***
SWR vertreten durch Frau ***
 
Polizei/ Secretservice wurde nicht  gesichtet.

Wir sind 5 Mitstreiter
 
1 Verhandlung Beginn 9:30
Richterin erscheint, und nachdem das aufstehen der Zuschauer etwas verzögert eintritt, die Bemerkung sie dürfen ruhig aufstehen. (Sind wir hier auf dem Kasernenplatz). Hier wird dem Volk gleich suggeriert, dass es vor der Staatsmacht zu kuschen hat. Fehlt jetzt nur noch, das die Deutschlandhymne angestimmt werden muss.

Klägerin beantragt 2 Festsetzungsbescheide und einen Widerspruchsbescheid aufzuheben.
Richterin trägt kurz den Sachverhalt vor. SWR beantragt, die Klage abzuweisen.
Richterin weist auf eine große Vielzahl von Gerichten hin, die den RSTV für verfassungsgemäß halten. Und durch die Bank weg entschieden wurde, das der RF-Beitrag nicht zu beanstanden ist.
.Klägerin bezieht sich auf Artikel 1 GG, die Würde des Menschen ist unantastbar. Unter Würde verstehe ich, eine innere und moralische Haltung und auch Gewissen. Und dieser RF-Beitrag ist eindeutig gegen mein Gewissen. Dann möchte ich Artikel 2 GG anführen. Das Recht auf freie Entfaltung der Person, und beinhaltet ein Selbstbestimmungsrecht. Ich habe keinen Fernseher und habe mich auch entschieden, meine 2 Kinder ohne Fernseher großzuziehen. Und ich fühle mich da in meinem Selbstbestimmungsrecht komplett beschnitten. Dann möchte ich Artikel 5 GG anführen, welcher Meinungs und Informations-Freiheit garantiert. Und da der RF-Beitrag mich so beschneidet, habe ich keine Möglichkeit mehr, andere Medien zu beziehen.
Dafür, dass unsere Mitsteiterin schon die Segel streichen wollte, bevor sie überhaupt schon das VWG betrat, hält sie jetzt einen rhetorisch und authentisch sehr guten Vortrag.

Richterin  das deckt sich ja mit dem, was sie schriftsätzlich schon vorgetragen haben. Und gibt das Wort an den SWR. Fr. *** das deckt sich, wie so oft mit den vorgetragenen Argumenten. Hier nuschelt sie etwas vor sich hin, was ich nicht verstehen kann.
Klägerin betont nochmal, keinen Job zu haben, und ist wirklich am Existenzminimum. Und für mich ist dieser Betrag ungerecht. Außerdem geht nur ein kleiner Teil des RF Beitragsaufkommens in die Programme , der größte Teil wird für die exorbitanten Gehälter und Pensionen verwendet.
Richterin kommt jetzt wieder mit der vielfältigen Befreiungsmöglichkeit die vorgesehen ist, gerade auf Grund finanzieller Einschränkung, im § 4 des RFSTV . Klägerin hakt jetzt ein, es kann doch nicht sein, das ich jetzt zum Sozialamt muss, um dann keinen RF-Beitrag zahlen zu müssen. SWR meldet sich, das steht Ihnen frei, und erwähnt einen Solidarbeitrag um den es hier geht (da fällt es einem dann doch schwer im Hintergrund ganz ruhig zu bleiben),Klägerin betont nochmal die Ungerechtigkeit. Richterin  ich nehme hier das zur Kenntniss, und möchte sie hier der Fairness wegen (was für eine Fairness. Der wahre Hohn), darauf hinweisen, das die Erfolgsaussichten ihrer Klage sehr gering sind. Da die Punkte die sie in ihrer Klage ansprechen, mehrfach entschieden sind.
Sie können ihre Klage noch zurückziehen, das würde eine Kostenersparnis für sie bedeuten. Das möchte ich nur so mitgeben.
Klägerin zieht ihre Klage zurück. Man hat das Gefühl die Richterin ist geradezu erleichtert. Eine Entscheidung ergeht dann nicht. SWR stimmt dem auch zu. Das Verfahren wird eingestellt. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Ende des Verfahrens


2 Verhandlung 10:30
Inzwischen ca. 10 Zuhörer
Eine unserer Mitstreiterinnen
Eine gute rhetorisch und emotional geführte Klage

Richterin verzichtet auf Aktenvortrag

Klägerin beantragt Festsetzungsbescheide und Widerspruchsbescheid aufzuheben.
Richterin trägt den Standardspruch vor, in dem auf vorangegangene Verfahren vor den verschiedenen Instanzen hingewiesen wird. Und die alle abgewiesen wurden. (Soll hier gleich zu Beginn der Kläger klein gemacht werden)????

Richterin trägt vor, Sie haben 2 Wochen vor der Verhandlung Aussetzung bzw. ruhen des Verfahrens beantragt, und hier auf die vor dem BVFG anhängigen Verfahren hingewiesen. SWR äußert sich insofern, dass einem Rruhen der Verfahren nicht stattgegeben werden kann. Klägerin führt aus, dass Ihre Klagepunkte verfassungsrechtlich sind und ein VWG hier gar nicht zuständig ist. Klägerin fühlt sich in ihren Grundrechten verletzt. Und will loslegen, wird hier gleich von der Richterin unterbrochen.Das würde alles noch im einzelnen besprochen. Klägerin pocht jedoch darauf dies jetzt gleich zusagen. Dass es in den Verfahren in Karlsruhe um die Artikel 2,3 und 5 des GG geht und dass außer diesen 4 Leitverfahren noch weitere 50-60 Verfahren anhängig sind. Klägerin betont nochmals, dass über diese Verfahren auch nur das BVerfG entscheiden kann, weil es hier eben nicht um verwaltungsrechtliche Fragen geht. Richterin bringt dann ein, dass ein Ruhen des Verfahrens nicht möglich ist, über eine Aussetzung würde sie sich noch ihre Gedanken machen.Klägerin geht jetzt auf ihre spezielle Klagepunkte ein, dass sie eben ein Einkommen als Freiberuflerin unter dem Existenzminimum hat. Und gerade bei den 4 ausgewiesenen Leitverfahren ist keines ihrer Information nach dabei, dass diese Problematik aufwirft. Die Klägerin hätte sich beim BVerfG erkundigt, ob es nicht andere Möglichkeiten gibt, ohne das man sich durch teure und aufwändige Instanzen bis vor das BVerfG klagen muss. (jetzt kommt eine ganz interessante Geschichte) Sie hätte sich in Karlsruhe erkundigt dort wurde ihr mitgeteilt, dass jedes VerwG, wenn die Fragen des Artikel 5, und der Verfassungsmäßigkeit in der Klage auftaucht, diese Klage direkt an das BVerfG weiterleiten kann.

Vielleicht kann da die Karlsruher GEZ-Boykott Fraktion mehr in Erfahrung bringen.
Dies müsste ja dann in zukünftigen und auch Klageergänzungen mit eingebracht werden können.


SWR meldet sich, dass es eben ohne Nachweise einer Behörde Sozialamt keine Befreiung geben kann. Klägerin betont nochmal, dass sie kein ALG oder sonstige Sozialleistungen bezieht und auch nicht möchte. Und gerade für diese Menschen, die dann unter dem Existenzminimum liegen, ist im RBStV keine Befreiung vorgesehen. Und dies ist verfassungsrechlich nicht in Ordnung und nicht zumutbar, Hartz 4 zu beantragen, um eine RF-Befreiung zu bekommen.
Richterin fasst alles bisher Vorgetragene zusammen. Klägerin darf sich jetzt nochmal in Kompaktheit äußern, da alles Wesentliche schon schriftsätzlich vorliegt. Das da sind: die Grundrechtsverletzung, Art. 2, trägt vor, nie einen Fernseher besessen zu haben, Schädlichkeit von Fernsehkonsum, Beschallung in der Öffentlichkeit. Erklärt, dass es keinen Zusammenhang von Wohnung und Nutzung von RF-Geräten geben kann. Widerlegt das Argument des SWR, dass fast jeder ein Mobiltelefon hätte, da man mit diesem gerade nicht in der Wohnung auf Empfang ist.

Und außerdem wohne sie als Single  und werde von daher auch noch über Gebühr belastet. Es wären statistisch gesehen überwiegend alleinstehende Frauen mit einkommensschwachen finanziellen Verhälnissen. Einkommensreport BW 2015.
Richterin weist jetz nochmal darauf hin das Ganze zu straffen, da dies alles schon in den Akten stehen würde und sie diese genauestens gelesen hätte. Klägerin weist jetzt auf die Beiträge hin und wieviel % Ihres Einkommens darauf verwendet müssten. Artikel 5 GG. Wenn ich Hartz 4 beziehe darf ich auch nur mit Einverständnis des Amtes die Wohnung wechseln (Residenzpflicht).
Richterin wendet jetzt ein sich kurz zu fassen, Klägerin fällt ihr ins Wort. Richterin wenn ich rede, haben sie erst mal Pause, das geht hier immer wechselseitig. Man spürt, die Richterin ist genervt und möchte die Sitzung zum Abschluss bringen. Klägerin bringt jetzt vor, dass schon 2011 vom BVFG geurteilt wurde, dass für Menschen unter dem Existenzminimum und die keine Hartz4 leistungen beziehen, eine RF-Befreiung gelten muss.
SWR  Sie müssen nur einen Antrag vorweisen über Sozialleistungen, wo bestätigt wird, das Sie Sozialleistungen bekommen könnten. Das reicht aus. Klägerin  als Freiberuflerin habe ich extrem schwankende Einkünfte. Ich bekomme schon Wohngeld und muss mich da gegenüber schon ständig rechtfertigen. Sie könnten auch den Wohngeldbescheid anerkennen. SWR kann dies nicht.
Richterin weist jetzt so langsam darauf hin, dass die Erfolgsaussichten der Klage relativ gering sind.
Wie schon der Richter *** in den letzten Verhandlungen, kommt auch dieser Spruch zum Ende der Verhandlung. Jetzt der Hinweis dass die Klage zurückgenommen werden kann, macht das ganze preisgünstiger. Klägerin zieht nicht zurück, und hält es sinnvoll das Verfahren auszusetzen bis das BVerfG entschieden hat.
Richterin  Wir werden das in ein schrifliches Protokoll fassen. Werde mir das alles durch den Kopf gehen lassen, dann wird ihnen ein schriftlicher Beschluss zugehen.
Damit ist die Verhandlung geschlossen.


3 Verhandlung
 
Hier taucht ein Anwalt auf, der seine Mandantin vertritt.

Es geht um eine Lebensgemeinschaft. Der Partner war in Untermiete der Klägerin und bezog Hartz4, was amtlich nachgewiesen werden konnte. Er verstarb dann, worauf die Partnerin für diese Zeit ca 2 Jahre eine RF-Befreiung beantragte. Nach kurzem hin und her ist der SWR mit einem Vergleich einverstanden. Die Klägerin kommt für die Gerichtskosten auf, der Beitrag für die 2 Jahre wird erlassen. Wer ihren Anwalt bezahlt, war nicht in Erfahrung zu bringen. Alles unspektakulär.
Ende der Verhandlung.

4 Verhandlung

Eine Dame die auch schon an unserm runden Tisch war, taucht mit einem Begleiter auf, der sich neben sie pflanzt. Richter frägt nach dem Verhältniss Verwandschaft usw. Mann antwortet, das er ein Bekannter wäre und der Frau da sie nicht gut Deutsch könne, sie sprachlich unterstützen wolle.
Richterin packt ihren Krempel zusammen und zieht mit den Worten, sie müsse das erst noch abklären von dannen.
Nach einer gefühlten ½ Stunde, es waren nur 10 Minuten erscheint sie wieder, und dann das gleiche Spielchen wieder, bitte stehen sie auf. Das reinste Kasperletheater.
Ich kann mich an eine Verhandlung erinnern, als der Richter *** auch mal kurz den Verhandlungsraum verließ, dann allerdings nach dem zurückkommen dies nicht verlangte.

Richterin erklärt, der Mann dürfe nicht formelle Aussagen zur Sache machen, nur sprachliches klären.
Die Richterin empfiehlt die Aufhebung der Bescheide.
Die Dame bezieht Wohngeld. Und lebt ansonsten von den Ersparnissen ihres verstorbenen Mannes.
SWR  wieder die gleiche Leier. Befreiung gibt’s nur für Hartz 4, Sozialhilfe-Nachweis.
Richterin  ich mache ihnen wenig Hoffnung, dass sie mit der Klage Erfolg haben. Sie können die Klage zurückziehen. Klägerin zieht zurück

Ende der Verhandlung


Resumee:
Die Verhandlungen laufen immer nach dem gleichen Muster ab. Ein Einlenken des/ der Richter ist nicht zu erkennen. Und gerade deswegen: Weitermachen. Nur muss sich jeder seine eigene Strategie ausdenken. Klage zurückziehen, dann wieder weitermachen, oder gleich in die Berufung gehen.
Ich war nach der Mittagspause nochmal auf dem VerwG und hab nach Terminen gefragt. Es sind bis in den Juni keine weiteren den RF betreffende Verhandlungen angesetzt. Das VWG ächzt scheinbar unter Arbeitsbelastung. Das heisst, wenn immer mehr Kläger hinzukommen, zieht sich das immer mehr in die Länge. Deswegen immer wieder Klagepunkte nachreichen, alle 4 Wochen, die müssen dann wieder zum SWR, der seinen Senft dazu gibt (diesen Tip habe ich von einem Karlsruher Mitstreiter). Auch den SWR mit Anfragen torpedieren, z.B zu den unter der Beitragsnummer gespeicherten Daten. Dort muss die Post waschkörbe ankommen, bis die nicht mehr hinten und vorne mit Antworten nachkommen. Und das sind alles legale Möglichkeiten.

Beste Grüße


***Edit "Bürger":
Namen nicht veröffentlicht, da Quelle nicht bekannt.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2017, 12:37 von Bürger«

 
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