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Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn

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Blitzbirne:
Man sollte solche groben Falschmeldungen (neudeutsch "Fake-News") direkt an die Redaktion zurückweisen und eine öffentliche Richtigstellung einfordern.

Und das bei allen Veröffentlichungen, die offensichtlich grob fahrlässig Lügen verbreiten. dann werden die Redakteure sehr schnell merken, worauf es ankommt, und das man tatsächlich erst jedes Wort auf die Goldwaage legt, bevor man es verbreitet!

drboe:

--- Zitat von: Markus KA am 31. Januar 2017, 16:58 ---... Ich wusste gar nicht dass man beim Bundesverfassungsgericht KLAGEN einreichen kann? ...
--- Ende Zitat ---

Das BVerfG stellt keine Verlängerung des Instanzenweges der übrigen Gerichte dar. Laut Wikipedia prüft das Bundesverfassungsgericht insbesondere nicht, ob die Fachgerichte das entsprechende Fachrecht richtig angewendet haben. Es überprüft nur, ob die getroffene Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Insofern muss man seine Verfassungsbeschwerde/Antrag - das kann man m. E. durchaus Klage nennen - wohl tatsächlich beim BVerfG einreichen, von sich aus wird es ja nicht tätig werden. Jedes Verfahren beginnt mit einem schriftlichen Antrag an das Bundesverfassungsgericht. Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Der-Weg-zur-Entscheidung/der-weg-zur-entscheidung_node.html Übrigens geht das ohne Anwaltszwang, man kann sich daher wohl selbst vertreten, auch wenn sich das vermutlich nicht empfiehlt.

Übrigens ist die Quote erfolgreicher Verfahren extrem gering, so um 2,4%. Das sollte man bedenken, wenn man die Ergebnisse der Klagen zum Rundfunkbeitrag mit denen anderer Fälle vergleicht.

M. Boettcher

DumbTV:
Liest sich, als ob die Schreiber regelmässige Leser unseres Forums sind  >:D

Leider suggerieren Sie, das (höchst-) gerichtlich schon alles entschieden ist. Diese höchstgerichtliche Entscheidung vorm BVerfG steht aber in verschiedenen Punkten noch aus!

Ob die Aussage zum BVerfG jetzt an der Entscheidung zu "Verband Deutscher Grundstücksnutzer" liegt oder vielleicht jemand nicht Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht auseinander halten kann lassen wir mal dahingestellt ;)

drboe:

--- Zitat von: DumbTV am 31. Januar 2017, 17:51 ---oder vielleicht jemand nicht Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht auseinander halten kann lassen wir mal dahingestellt ;)

--- Ende Zitat ---

Gut möglich. Man beachte in folgendem Link http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/bverfg-weist-klage-von-netto-sixt-gegen-rundfunkbeitrag-ab-14564073.html , dass die HTML-Datei bverfg-weist-klage-von-netto-sixt-gegen-rundfunkbeitrag-ab-14564073.html  lautet. Da BVerfG üblicher Weise für das Bundesverfassungsgericht steht, findet man den Link u. a. auch dann, wenn man nach Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht sucht. Dabei geht es aber, wie man dem Text entnehmen kann, um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

M. Boettcher

GEZiefer:
Der Focus mal wieder. Postfaktisch und als Burdaischer Politischer Rundbrief immer engagiert, der obersten Politmischpoke zu gefallen und bis zum Journalistischen Hüftspeck im Hintern zu stecken.
Mehr als halbwissendes brachte der Volontärsstift, der hier ganz offensichtlich schriftlich verbrechen durfte, nicht zu Stande.
Natürlich sind ein paar Aspekte, die sich das orthographierende Knäblein vermutlich hier angelesen hat, nicht von der Hand zu weisen und brauchbare Grundlage für ein entsprechendes Instrumentarium gegen die Abgreifer. Und vielleicht hat der eine oder andere Konsument dieser Zeilen dadurch Lust bekommen, das GEZiefer auch etwas zu kitzeln oder sich gar die hier vorrherrschende Ansicht in voller Gänze anzueignen. Allerdings schätze ich die FOCUS-Leser eher als zwar in Kommentaren laut kläffend, letzendlich jedoch obrigkeitskuschend ein.

Aber Beamte und Behörden??? Setzen, Sechs. Versuchs erst mal mit einem Malbuch, werdender Schreiberling.

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