Archiv > Pressemeldungen Januar 2017
Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
pinguin:
--- Zitat von: drboe am 31. Januar 2017, 17:36 ---U. a. hatte der Verband Deutscher Grundstücksnutzer beim BVerfG geklagt und ist gescheitert.
http://www.vdgn.de/news-single/article/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/
--- Ende Zitat ---
Die Suche beim BVerfG ergibt aber kein Ergebnis; das Az. 1BvR 1700/12 ist entweder nicht vorhanden oder zur Onlionesuche nicht vorgesehen. Dieses Az wird im Artikel hinter dem Link genannt.
GEZiefer:
Nachtrag. Hat hier irgendwer einen Focus-Account, um ggfs hierher zu verlinken 8)
sommerflieder:
@pinguin
--- Zitat ---"Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie den aus § 23 Abs. 1, § 92 BVerfGG ergebenden Anforderungen an die Substantiierung der Verfassungsbeschwerde nicht gerecht wird und daher unzulässig ist.
Von einer Begründung wird nach § 93 d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen."
--- Ende Zitat ---
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1%20BvR%201700/12
drboe:
@pinguin: die meisten Verfahren scheitern schon im ersten Schritt, indem das BVerfG die Sache gar nicht erst annimmt. Was m. E. nicht heisst, dass der Fall nicht wichtig sein kann. Leider erfolgen die meisten Ablehnungen ohne Begründung und nur ca. 2,4% aller Beschwerden haben Erfolg. Die Vorstellung, das BVerfG würde von Fachleuten die Verfassungswidrigkeit gut begründende Anträge schon stattgeben, darf man getrost vergessen. Mit ein Grund, warum ich nicht allzu viel Hoffnung an eine kommende Entscheidung knüpfe.
M. Boettcher
tokiomotel:
--- Zitat von: drboe am 31. Januar 2017, 19:59 --- Die Vorstellung, das BVerfG würde von Fachleuten die Verfassungswidrigkeit gut begründende Anträge schon stattgeben, darf man getrost vergessen. Mit ein Grund, warum ich nicht allzu viel Hoffnung an eine kommende Entscheidung knüpfe.
--- Ende Zitat ---
Sehe ich auch so.
Das BVerfG trifft ab und zu mal eine Entscheidung, welche tatsächlich im Sinne des Volkes aufhorchen lässt. Das aber allein nur aus dem Grund, damit es einigermaßen glaubwürdig und in seiner Daseinsberechtigung legitimiert bleibt
Das gemeine Volk soll schließlich auch in Zukunft auf einen allmächtigen Gott in Sachen Recht "vertrauen" dürfen.
Wie viele Sachen wurden denn auch schon vom BVerfG so skandalös geplättet, abgebügelt oder einfach arrogant ignoriert, welche es durchaus verdient hätten einer Revidierung zum Erfolg zu gereichen ?
Letzten Endes hängen die Karlsruher Götter doch auch nur an einem Marionettenfaden dieser geilen Politik und seiner Showbühne des örR.
Letzte und vermeintlich so unabhängige Instanz ? :'( :'( :'(
Es darf gelacht werden. ;D ;D ;D
Edit "Bürger":
Ab hier wieder konsequent zurück zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
und durch den Artikel im Eingangsbeitrag bestimmt wird.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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