Archiv > Pressemeldungen Januar 2017

ARD und ZDF lassen Mutter zweier Kinder (2 und 10) verhaften!

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Markus KA:

--- Zitat von: GEiZ ist geil am 04. Februar 2017, 16:23 ---Nur weil die Haft aufgehoben oder nicht durchgeführt wird, besteht die "Beitragsschuld" weiter. Wenn der Zwangsschuldner irgendwann einmal ein Einkommen über der Pfändungsfreigrenze erzielt, sei es auch durch Erbschaft, schlägt der Kasperleverein wieder zu und holt sich alles. Deshalb besser vorher widersprechen und ggfls. Klagen.
--- Ende Zitat ---
Theoretisch richtig, darum nur für beitragspflichtige alleinerziehende Mütter oder Personen zu empfehlen, die nicht mehr als den Pfändungsfreibetrag auf dem Konto oder gar kein Konto haben.  Aber wie sagte Sieglinde Baumert in Karlsruhe lächelnd:
 "ich muss gelegentlich schauen, dass das Konto einen gewissen Betrag nicht übersteigt, was einer Frau nicht sehr schwer fällt" (zumindest so ähnlich)... ;)   
Dazu GG Artikel 6 Abs. 4:

--- Zitat ---Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
--- Ende Zitat ---

Man beachte, mittlerweile möchten sich die betroffenen Frauen zum Erfahrungsaustausch treffen. Wenn diese Damen einen Runden Tisch ins Leben rufen oder gar ein Buch schreiben und weitere Betroffene informieren, dann sehe ich ein großes Problem für den ÖRR.
(Und eine Bestätigung für einer meiner Klagebegründungen) 8)

VGkoblenz:

--- Zitat von: Markus KA am 04. Februar 2017, 14:19 ---Aber möglicherweise wäre die Höhe das Verlustes für den ÖRR nicht ganz unbedeutend.

--- Ende Zitat ---

Ich denke, zukünftig werden sich viele ein Beispiel an den vieren nehmen. Allerdings wird sich der finanzielle Schaden wohl in Grenzen halten. Viel wichtiger ist der verursachte Imageschaden bei den LRA. Die haben keinerlei Druckmittel mehr, wenn die erwirkten Haftbefehle nicht vollzogen werden ;)

Markus KA:

--- Zitat von: VGkoblenz am 05. Februar 2017, 18:16 ---Viel wichtiger ist der verursachte Imageschaden bei den LRA. Die haben keinerlei Druckmittel mehr, wenn die erwirkten Haftbefehle nicht vollzogen werden ;)
--- Ende Zitat ---
Nicht nur ein Imageschaden, VG  und zuständige Rundfunkanstalt müssen mir begründen, wie der Zustand mit der Beitragsgerechtigkeit und dem RBStV vereinbar ist. Auf die Begründung bin ich schon sehr gespannt. 8)

Bürger:

--- Zitat von: VGkoblenz am 05. Februar 2017, 18:16 ---Die haben keinerlei Druckmittel mehr, wenn die erwirkten Haftbefehle nicht vollzogen werden ;)
--- Ende Zitat ---

Es verbleibt aber das Druckmittel der direkten Pfändung.
Dagegen Vorkehrungen zu treffen, ist nicht für jedermann eine Option.

Markus KA:
Stimmt...aber für jede alleinerziehende Mutter eine mögliche Option jährlich 210,- Euro sparen zu können ;)



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