Archiv > Pressemeldungen Januar 2017
ARD und ZDF lassen Mutter zweier Kinder (2 und 10) verhaften!
Housebrot:
--- Zitat von: noGez99 am 27. Januar 2017, 17:59 ---
--- Zitat ---Wer soll solchen Schwachsinn noch glauben?
--- Ende Zitat ---
Leider glaubt der unbedarfte Leser das.
--- Ende Zitat ---
Naja, ersteinmal ist das Schreiben, in dem ganz unverholen mit der Verhaftung gedroht wird, öffentlich (gemacht worden).
Insofern kann der MDR sich ersteinmal distanzieren wie er möchte, es ist und bleibt eine besondere Note haften....
Grüße
Adonis
Blitzbirne:
--- Zitat ---Der MDR distanziert sich unterdessen von der drohenden Verhaftung. Nachdem das Thema in den sozialen Medien aufkam, sei man dem nachgegangen, hieß es aus der Pressestelle des Senders.
--- Ende Zitat ---
Aha, aus den sozialen Netzwerken erfahren... ist der eigene Nachrichtenkanal nicht mehr brauchbar? (#)
Hier ein Appell:
Ich habe vorgestern über den Vorfall in einem eher unbekannten Blog gelesen. Die Stimmung in der "Kommentarabteilung" war deutlich aggressiver als hier. Es wird bereits davor gewarnt, dass in Anbetracht der aktuellen Rechtsprechung sehr bald das Blut der "GEZ"-Verantwortlichen in unseren Straßen fliessen wird. Die Toleranzschwelle so einiger Bürger ist bereits überschritten! Es ist nur noch eine Frage der Zeit, aber es wird unausweichlich dazu kommen! Dies ist keine Drohung, sondern eine Warnung! Ich appelliere trotz dieser menschenverachtenden Drangsalierung von Mitbürgern durch Gerichte, Behörden, Rundfunkanstalten die Emotionen nicht hochkochen zu lassen und eine humane Lösung zu suchen.
Markus KA:
Wieder eine tapfere Bürgerin, an der sich die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt die Zähne ausbeißen und den Zwangsbeitrag nicht einforden kann. Für diese Situation gibt es keinen klärenden Paragraphen im Rundfunkbeitragsstaasvertrag.
Wie rechtfertigen sich die Rundfunkanstalt vor Gericht, wenn mehrere Bürgerinnen und Bürger diesen Weg einschlagen. Wenn der Rundfunkzwangsbeitrag nicht mehr eingefordert werden kann, werden die übrigen Zwangsbeitragszahler dadurch benachteiligt. Eine fiktive Klagebegründung könnte so lauten:
--- Zitat ---Der Rundfunkbeitrag ist nicht mehr einheitlich durchsetzbar
Nach der Zahlungsverweigerung der Bürgerinnen Sieglinde Baumert, Kathrin Weihrauch und Mandy Brock wurden drei Präzedenzfälle geschaffen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat keine Möglichkeit den Rundfunkbeitrag bei diesen Bürgerinnen, gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, einzuziehen. Es werden weitere Bürgerinnen und Bürger diesem Beispiel folgen. §10 Abs. 6 RBStV BW ist nicht mehr einheitlich durchsetzbar. Dies verstößt gegen die Beitragspflicht und gegen die Beitragsgerechtigkeit.
--- Ende Zitat ---
GEiZ ist geil:
Seid stolz auf Eure Leistung. Keine 20 Stunden nach der Veröffentlichung hier im Forum zieht der Rundfunk den Schwanz ein. Weiter so, Schlagzahl erhöhen!!
gerechte Lösung:
Ein paar kleinere Randbemerkungen, ganz individuell von mir.
https://www.thueringen.de/th4/olg/gerichte_in_thueringen/landgericht_meiningen/ags/amtsgericht_hildburghausen/gerichtsvollzieher/
Soweit mir bekannt, ist ein GV verpflichtet, an zwei Tagen, einmal vormittags und einmal nachmittags Sprechzeiten einzurichten. Dar wäre m.E. beim zweiten GV nicht gegeben.
Beim dritten GV steht nur eine Mobilnummer. Das gefällt mir z.B. nicht. Ich will Festnetz und Fax.
Ist das in Ordnung mit der Mobilnummer?
Quelle: insuedthueringen 27.01.2017
--- Zitat ---Die Mittel der Zwangsvollstreckung sind gesetzlich vorgegeben und sehen insbesondere auch
die Erzwingungshaft bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft vor.
Es sei allerdings der Wunsch der Rundfunkanstalten, von dieser Maßnahme in der Regel keinen Gebrauch zu machen, teilte der MDR weiter mit.
--- Ende Zitat ---
Tinnef, wie so immer.
Richtigstellung: Der Gläubiger allein hat die Erzwingungshaft zu beantragen.
Dies ist i.d.R. die LRA.
Wenn ich von Thüringen ausgehe, dann der Rundfunk des Landes Thüringen. Also, der Thüringer Rundfunk.
In Hessen ist es ja schließlich auch der Hessische Rundfunk und nicht der Bayerische!
Nun werden Einige aber meinen, der MDR.
Rundfunk ist Ländersache. Es gibt das Land Thüringen mit der entsprechenden Verwaltung, dem Hoheitsgebiet und sogar einen Ministerpräsidenten.
Ein Land Mitteldeutschland gibt es nicht. Ein Verwaltungsgebiet Mitteldeutschland gibt es nicht und auch keinen mitteldeutschen Ministerpräsidenten.
Der MDR ist also lediglich eine Sendegemeinschaft über drei Länder hinweg. Hoheitliche Dinge werden immer nur in dem jeweiligen Verwaltungsgebiet geregelt. Zum einen innerhalb des jeweiligen Landes bei Ländersache oder innerhalb des Staates bei staatlichen Regelungen.
Wo steht, dass über drei Länder hinweg hoheitlich geregelt werden darf? Das gibt es nicht.
http://www.insuedthueringen.de/region/hildburghausen/hildburghausen/Eisfelderin-droht-Haft-wegen-nicht-gezahlter-Rundfunkbeitraege;art83436,5338846
--- Zitat --- Demnach stehen Forderungen in Höhe von 296,84 Euro durch den „ARD, ZDF, Deutschlandradio-Beitragsservice“ aus.
--- Ende Zitat ---
Absolut falsch! Dem BS steht gar nichts zu.
Auch der Rest ist totaler Unfug von dieser Dame, die da den Schwachsinn von sich gibt. Mir wird übel, wenn ich das lese. Und das sind Behörden? Hilfsschulniveau und Rechtsbeugung.
(Ist aber hier bei mir auch nicht viel anders)
Wie bereits mehrfach erwähnt: "Das Verhältnis der Anstalt zum Benutzer wird ...." heißt: die Anstalt muss zwangsläufig Benutzer haben. Ich muss zwangsläufig Benutzer sein. Bin ich das nicht, besteht kein Verhältnis.
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