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Grenzen des ör Rundfunkauftrags auf dem Zeitschriftenmarkt: BGH Urteil

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mistersh:
Sorry sollte nicht so rüber kommen, aber das Zitat von dir, ist ein Auszug aus dem §11a des RStV.
Das nur als Fußnote gedacht war in der Pressemeldung.

Markus KA:
Das ganze ist schon etwas verzwickt. Der Bauer Verlage hatte beim OLG Hamburg mit seiner Klage (auf Unterlassung) erfolg und der Beklagte (ARD/SWR) hat Revision eingelegt. Der BGH hat das erfolgreiche Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das OLG Hamburg zurückverwiesen, weil der vom Kläger gestellte Unterlassungsantrag (angeblich) nicht hinreichend bestimmt war...tztztz...jetzt darf der Kläger seinen Unterlassungsantrag hinreichender bestimmen und der OLG Hamburg sein Urteil neu verkünden. Na da bleiben wir doch dran und schauen wass passiert. Nebenbei könnte der Rechnungshof mal die Zusammenarbeit und Mitteltransfers zwischen dem SWR/ARD und BURDA prüfen und mehr Transparenz schaffen, da scheint ja auch wohl eine größere Kooperation zwischen ÖRR und Burda zu laufen (Frühstücksfernseh, Preisverleihungen etc.) ....es ist anGerichtet! 8)

ChrisLPZ:

Bildquelle: http://up.picr.de/27245580tg.png

Handelsblatt, 26.01.2017

ARD Buffet Magazin
Kooperation von SWR und Burda verstößt gegen Wettbewerbsrecht
Von dpa


--- Zitat ---Das „ARD Buffet Magazin“ erscheint im Burda-Verlag - auf dem Cover prangt aber das Logo des Ersten. Den höchsten deutschen Zivilrichtern geht das zu weit – das greife zu sehr in die Pressefreiheit ein.
[..] Der Rundfunkstaatsvertrag erlaubt den über den Rundfunkbeitrag finanzierten Sendern das Angebot programmbegleitender Druckwerke. Das Engagement des SWR geht laut dem BGH-Urteil jedoch darüber hinaus.

Der SWR teilte dazu mit, er habe das Urteil des Bundesgerichtshofs mit Überraschung zur Kenntnis genommen. „Der SWR wird die schriftliche Begründung des BGH sorgfältig prüfen und analysieren, sobald diese vorliegt“, heißt es in dem Statement. [..]

Aufgrund eines BGH-Urteils hatte das Oberlandesgericht Köln im Herbst bereits die „Tagesschau“-App anhand eines Beispieltags aus dem Jahr 2011 für „presseähnlich“ und damit unzulässig erklärt. Die ARD stellte im Dezember eine umfassend erneuerte Version vor, betonte aber, die Neuentwicklung sei nicht als Antwort darauf zu verstehen.

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/ard-buffet-magazin-kooperation-von-swr-und-burda-verstoesst-gegen-wettbewerbsrecht/19308388.html

Markus KA:

--- Zitat ---Das Urteil vom Donnerstag läuft auf ein Verbot des „ARD Buffet Magazins“ hinaus, das der Burda-Verlag in Kooperation mit dem Südwestrundfunk (SWR) publiziert. (Az. I ZR 207/14)
--- Ende Zitat ---
na bitte geht doch...solangsam wird mir das BGH symbadisch...es gibt doch noch Richter mit Rückgrat und vielen herzlichen Dank an den Vorsitzenden Richter Wolfgang Büscher 8)

und lieber Rechnungshof, hier noch ein kleiner Hinweis:

--- Zitat ---Die redaktionelle und wirtschaftliche Verantwortung für das Magazin liegt bei Burda. Der SWR hat aber über ein zwischengeschaltetes Tochterunternehmen die Markenlizenz an den Verlag vergeben.
--- Ende Zitat ---
wie war das nochmal mit den Preisabsprachen der zwischengeschalteten Tochterfirmen?....es ist anGerichtet!!! 8)

Uwe:

Quelle Logo:http://www.die-zeitungen.de/fileadmin/_migrated/news/faz_feuilleton_01.JPG
BGH deckelt SWR
Gruß aus der Küche

Quelle: FAZ 29.01.2017 von MICHAEL HANFELD


--- Zitat ---Der Bundesgerichtshof untersagt die Zusammenarbeit des SWR mit Burda: Die Zeitschrift „ARD Buffet“ muss wohl eingestellt werden. Die Richter entschieden aus einem guten Grund.

Als „Meilenstein“ hat der Justitiar des Bauer-Verlags die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bezeichnet. Der BGH hat dem Südwestrundfunk untersagt, den Burda-Verlag bei der Herausgabe der Zeitschrift „ARD Buffet“ zu unterstützen (F.A.Z. vom 27. Januar). Um einen Meilenstein handelt es sich bei dem Urteil in der Tat. Es setzt dem Streben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die unabhängige Presse zu ersetzen, indem man – üppig finanziert durch den Rundfunkbeitrag – deren Geschäftsgrundlagen angreift, eine Grenze.
--- Ende Zitat ---

weiterlesen auf:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/der-bundesgerichtshof-streicht-ein-gericht-vom-ard-buffet-14771879.html

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