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Grenzen des ör Rundfunkauftrags auf dem Zeitschriftenmarkt: BGH Urteil

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Uwe:

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Grenzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags: Urteil

Quelle: Geislinger Zeitung 26.01.2017


--- Zitat ---Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet heute sein Urteil in einem Streit über die Grenzen des Engagements öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten auf dem Zeitschriftenmarkt. Geklagt hat die Verlagsgruppe Bauer. Sie wehrt sich gegen das monatlich erscheinende „ARD Buffet Magazin“, das der Burda-Verlag in Kooperation mit dem Südwestrundfunk (SWR) publiziert.
(Az. I ZR 207/14) 

--- Ende Zitat ---

weiterlesen auf:
https://www.swp.de/geislingen/nachrichten/suedwestumschau/grenzen-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunkauftrags_-urteil-14353678.html

pinguin:
Mal sehen, wann es auf der Entscheidungsseite des BGH eingestellt wird; noch ist das Az unbekannt (Az. I ZR 207/14), das man dem verlinkten Zeitungsartikel entnehmen kann.

KlarSchiff:
Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle 26.1.2017


--- Zitat ---Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann programmbegleitend Druckwerke mit pro-grammbezogenem Inhalt anbieten.
--- Ende Zitat ---

Quelle:http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=77209&linked=pm&Blank=1

mistersh:
@Klarschiff: Bitte dann auch das ganze Urteil lesen.


--- Zitat ---Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Er konnte in der Sache nicht selbst abschließend entscheiden, weil der vom Kläger gestellte Unterlassungsantrag nicht hinreichend bestimmt war. Der Kläger hat nunmehr Gelegenheit, sein Unterlassungsbegehren in einen Antrag zu fassen, der dem Bestimmtheitsgebot entspricht.
--- Ende Zitat ---
Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=77209&linked=pm&Blank=1

Der BGH sagt in dem Urteil, dass der öRR selbst drucken dürfte aber nicht an Dritte weitergeben darf, grob zusammengefasst.

KlarSchiff:

--- Zitat von: mistersh am 26. Januar 2017, 10:54 ---@Klarschiff: Bitte dann auch das ganze Urteil lesen.

--- Ende Zitat ---

danke für die Belehrung, das Urteil werde ich lesen wenn es veröffentlicht ist.
Wer das noch nicht veröffentlichte Urteil schon gelesen hat kann es ja schon
mal hier verlinken. Danke

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