Hallo zusammen,
wen ich o.a. richtig lese/interpretiere würde dies ja bedeuten dass
alle Meldedatenübermittlungsverordnungen der einzelnen Bundesländer widerrechtlich sind !?
so z. B.
in Rheinland-Pfalz: Meldedaten-Übermittlungsverordnung (MeldDÜVO);
in Bayern: Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten (Meldedatenverordnung - MeldDV);
in Nordrhein-Westfalen: Meldedatenübermittlungsverordnung NRW - (MeldDÜV)...usw.
in Baden-Württemberg: Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz
[...]
Da dies "eigentlich" nicht sein kann habe ich mich auf die Suche gemacht - und wurde fündig:
Es gibt - wie sollte es auch anders sein - eine:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV) Vom 28. Oktober 2015siehe:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28102015_VII22010414012.htmDarin findet sich u.a.:
§ 36 Regelmäßige Datenübermittlungen
36.0 Allgemeines
Es gelten die Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDÜV) und die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen.
[...]
Somit wären wir doch dann wieder bei den o.a. Meldedatenübermittlungsverordnungen der einzelnen Bundesländer !?
Gruß
Kurt
edit/PS:
stellt sich allerdings die Frage: wie war die Rechtslage
vorher - also vor dem 28. Oktober 2015 ?
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."