Hallo alle zusammen,
bin neu hier und habe schon so einiges durchgelesen doch zu einem fiktivem Fall.
Ein Ehepaar verweigerte die Anmeldung.
Nach einem Jahr und paar Monaten wurde die fiktive Frau zwangsangemeldet.
Es flatterten Geldforderungen ohne Rechtsbehelf ins Haus.
Erst nach zwei Jahren kam einer mit der Rechtsbehelfsbelehrung.
Fiktive Person hat darauf widersprochen und danach ging das Gleiche von vorne los.
2016 nach dem dritten fiktivem Brief würde vorm VG geklagt mit dem Verweis aufs EU-Recht und dem Weiterleiten des Verfahrens an das EU Gericht.
Doch die fiktive Klage wurde durch copy und paste abgewiesen ohne auf viele Klagepunkte einzugehen.
Seit neustem schreibt die fiktive Vollstreckungsbeamtin des Finanzamtes Briefe mit der Zahlungsaufforderung.
Brief widersprochen mit der Bitte, erst einmal den Vollstreckungstitel vorzulegen jedoch ohne Erfolg.
Wir nehmen mal an, dass in diesem fiktiven Fall:
a) die fiktive Frau kein Konto besitzt und keine Einnahmen hat.
> Darf dann der Vollstrecker einfach den Ehepartner pfänden?
b) der GEZwang die fiktive Frau abmeldet und den fiktiven Ehemann anmeldet.
> Darf er sofort die Vollstreckung anordnen, ohne dass der Ehemann die Möglichkeit hatte, zu klagen?
c) Ist der Streitwert, der vom VG festgelegt worden ist, verloren oder kann sich die fiktive Person noch dagegen wehren?
Edit "Bürger":
Layout zwecks schnellerer Erfassbarkeit angepasst.
Der ursprüngliche nicht aussagekräftige Betreff "Was wäre die beste Lösung?" musste ebenfalls angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.