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Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?

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Roggi:
Die Mediennutzung ändert sich mit jeder Generation etwas mehr in Richtung Internet. Wenn die jetzige Generation 50+ in einigen Jahren durch Fluktuation weggestorben ist, wird es Rundfunknutzer in der jetzigen Form nicht mehr geben. Internetradio und Videoplattformen wie Netflix werden linearen Rundfunk verdrängen. Da kann in ein System wie in den örR noch so viel Geld gepumpt werden, es wird nicht mehr GEBRAUCHT! Die Bestands- und Entwicklungsgarantie vergeudet nicht nur wertvolle Resourcen an Rundfunkbeiträgen, es vernichtet auch das System der Rechtsprechung, wenn die Gesetzgebung und Rechtsprechung GEGEN das Volk und FÜR einen verhassten Rundfunkkonzern missbraucht wird. Da sich die selbsternannte Elite von Rundfunkschmarotzern nicht der Gegenwart stellt, sondern aus vergangenen Zeiten seine Berechtigung ableitet und mit Zwang durchsetzen will, dass (fast) jeder diesen Rundfunk, bestehend aus Sport, Unterhaltung und sehr viel Propaganda, bezahlen muss, wird das Ende des örR für alle schmerzhaft sein: es wird vorher noch mehr darauf geachtet, sich mit der Politik gut zu stellen, der Zuschauer wird noch mehr mit Sport und Unterhaltung überhäuft, nur ehrliche, umfangreiche Berichterstattung, das darf niemand mehr vom örR erwarten. So werden nun jahrelang Folgeschäden produziert, bis örR endlich seine eigentliche Funktion erfüllt, sofern er endlich wieder unter Kontrolle der Bürger steht. Es sollte alles, was Sport und Unterhaltung ausmacht, aus der Grundversorgung ausgenommen werden, damit sich das System erholen kann.

azdb-opfer:
Die "Bestandsgarantie" ist eigentlich nichts anderes als die Gewährträgerhaftung für öffentlich-rechtliche Sparkassen. Die EU hat die Gewährträgerhaftung als verbotene staatliche Beihilfe eingestuft.

pinguin:
@Roggi
Deine Einschätzung teile ich nicht; Rundfunk auch in der jetzigen Form wird sicher neben den anderen Verbreitungswegen vorhanden sein.

Gerade, wenn man auf den gesamteuropäischen Markt abstellt, hat es mehr als genug potentielle Kunden für das eine oder andere mediale Erzeugnis.

Diese Erzeugnisse müssen halt nur für die potentiellen Kunden interessant aufbereitet werden; und dazu bedarf es wiederum ehrlicher Einbindung der Kunden selber in die Produktgestaltung. Ist wie mit der Tageszeitung, werden die Leser aktiv eingebunden, kann die Zeitung nur besser werden und gewinnt durchaus auch ehemalige Kunden zurück. Übrigens auch durch Auflage einer einheimischen Tageszeitung in einer anderen Sprache als Angebot für Neubürger.

Das Grundproblem eines jeden "Aus-dem-Ruder-laufen" ist der Verlust der Bodenhaftung seitens der Produktverantwortlichen; nur wer, zumindest zeitweilig, inkognito mittendrin ist, statt nur am Rande, bekommt relevante Entwicklungen überhaupt mit.

Die Verantwortung der Politik ist hier riesig; einerseits gilt es ja, dem Bürger gegenüber den Grundrechten stets zu entsprechen, auch übrigens inkl. der eigenen Vorbildwirkung, andererseits sind panische Bürgerreaktionen in jedem Falle zu vermeiden, könnten sie doch das Staatsgefüge insgesamt beschädigen.

Wir sind dann hier auch wieder beim Begriff "Bildung" und seinem Inhalt, der aktuell nach landläufiger Meinung vieler Bürger der älteren Generationen weniger mit "Bildung" als mit "Verdummung" gefüllt ist.

Daß heute vielfach Gesetze und Co. gar nicht mehr verstanden werden, ist für das Staatsgefüge insgesamt nicht förderlich.

Roggi:
Bezüglich der "Bestands- und Entwicklungsgarantie" des örR sehe ich es so, dass die jetzige junge Generation auch im Alter nicht soviel linearen Rundfung rezipiert, wie es die jetzige alte Generation tut. Es wird also "Bestands- und Entwicklungshilfe" geleistet für ein Medium, welches in Zukunft eher als überflüssig anzusehen ist. Wer sich heutzutage daran gewöhnt hat, Medies dann zu nutzen, wenn sie benötigt werden, z.B. Video, MP3-Player, Internetstreaming usw., der wird nicht im Alter anfangen, auf die Tagesschau um 20:15 Uhr zu warten. Im Bereich Unterhaltung ist örR völlig abgehängt bei den Jungen, allein der Vergleich Netflix zu ARD, Youtube zu ZDF lässt den Sieger klar erkennen. Im Bereich Information/Nachrichten/Doku wird örR jetzt noch einen Vorsprung bei den meisten "Zuschauern" haben, aber nur aus historischen Gründen.
Unzweifelhaft muss jedes Programm produziert und finanziert werden. Da örR hier auf lineare Angebote setzt dürfte es sich um überflüssige Investitionen handeln. Wenn örR sich ins Internet drängt, ist es vermutlich richtig und gut. Wir schreien ja nur deswegen auf, weil es als Berechtigung für weitere Zwangszahlungen dienen soll. Möglicherweise wird aber die Berichterstattung dann ehrlicher und Lückenloser, weil Kommentarfunktionen in Internetinhalten sehr viel zur Aufklärung beitragen. Die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" des örR würde also Zielgerichtet dem Bürger dienen, wenn es so käme. Wenn...

Bürger:
Ein fiktiver Bürger könnte ein paar "Eingebungen" gehabt haben, der sowohl das hier thematisierte
- 6. Rundfunkurteil zur "Bestands- und Entwicklungsgarantie" als auch das
- 7. Rundfunkurteil zur "Finanzierungsgarantie"
tangieren... ;)

Siehe u.a. unter
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21559.msg138350.html#msg138350

--- Zitat von: Bürger am 11. Januar 2017, 02:36 ---[...]
Bedeutsam dürfte jedoch vor allem sein, dass sich
- sowohl die 6. Rundfunkentscheidung zur "Bestands- und Entwicklungsgarantie"
- als auch die 7. Rundfunkentscheidung zur "Finanzierungsgarantie"
ausschließlich auf
- "Rundfunk" im
- "dualen (Rundfunk-)System"
sowie auf die
- "Nutzung/ Nutzungsmöglichkeit"
- durch "Rundfunk-Empfänger"
beziehen.
[...]
Die von der Politik und von ARD-ZDF-GEZ gebetsmühlenartig zur Eigenlegitimation und zur Rechtfertigung des sog. "Rundfunkbeitrags" wiederholte
- "Bestands- und Entwickklungsgarantie" und gleichzeitige
- "Finanzierungsgarantie"
ist vom BVerfG lediglich für
- "Rundfunk" im
- "dualen System" und bezogen auf dessen
- "Rundfunk-Empfänger"
bestätigt worden...

...NICHT jedoch in Bezug auf
- "NICHT-Empfänger" eines "Rundfunks"

...und auch NICHT in Bezug auf
- das "multiple Telemedien-System" eines internationalen Rechner-/Daten-Netzwerks (neudeutsch "Internet" ;) )

"Telemedien" sind kein "Rundfunk".
Die "multiple Telemedien-Ordnung" ist von der "dualen Rundfunkordnung" grundsätzlich verschieden.

Es lässt sich aus dem 6. und 7. Rundfunkurteil des BVerfG
- keine "Bestands- und Entwicklungsgarantie" und
- keine "Finanzierungsgarantie" für
- "Telemedien" innerhalb einer "multiplen Telemedien-Ordnung"
- eines "Rundfunk" innerhalb einer "dualen Rundfunk-Ordnung"
ableiten.

Darin läge nach diesseitiger Auffassung die
"Erschöpfung" der "Bestands-, Entwicklungs- und Finanzierungsgarantie" für den öffentlich-rechtlichen "Rundfunk".

Diese Betrachtungsweise könnte weitreichende Auswirkungen auf die seit Jahren aufgrund der Ausweitung auf weitverbreitete Alltags-, Berufs- und Gebrauchsgegenstände mit "Telemedien-Zugangs- und Abruf-Funktion" mittels der zwischenzeitlichen "PC-Gebühr" ausgeweitete und damit schleichend herbei-"legitimierte" Jedermann-Abgabe auf das existenzielle Gut "Wohnen" haben...
...wollen wir es hoffen ;) >:D ;D

--- Ende Zitat ---

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