"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Widerspruchs-/Klagebegründungen
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
MMichael:
--- Zitat ---Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
--- Ende Zitat ---
Im Internet!
Die Bestand-, Entwicklungs- und Finanzierungsgarantie des Anstaltsrundfunks wird aus dem Freiheitsrecht auf "Berichterstattung durch Rundfunk und Film" nach Artikel 5 Abs 1 Satz 2 GG abgeleitet.
Die "Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film" wurde durch die Verkörperung in den Anstalten des öffentlichen Rechts für Rundfunk in den Bundesländern der BRD verwirklicht. Sie nehmen diese Rundfunkfreiheit für die Allgemeinheit war.
Und mit dem unsäglichen 19. RÄndStV und der Etablierung des "Jugendangebots" im www hat sich der Anstaltsrundfunk förmlich verwandelt zum Anstaltsinternet. Doch die Rundfunkfreiheit ist im Internet nicht vorhanden, quasi in der digitalen Welt des Internets aufgelöst.
Deutlich gesagt:
Die als "Rundfunkbeitrag" benannte Zwangsabgabe auf das Wohnen dient der Finanzierung der "Gesamtveranstaltung Rundfunk" - also auch und immer mehr der Multimedialen (Internet) Unternehmungen - der von dieser Abgabe Profitierenden. Sie stellt eine Medienabgabe dar. (Weshalb auch viele andere Interessenten wie Presse-, Journalisten- und Filmschaffendenvertretungen Anteile haben wollen.)
Die Rechtfertigungsgrundlagen aus der EMRK Artikel 11 und GG Artikel 5 heißen (noch) Pressefreiheit und Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film. In der Rechtswissenschaft (z. B. Jarras) spricht man schön länger von der "Medienfreiheit".
Wichtig für die Freiheitsrechte bleibt aber, dass Artikel 5 GG verspricht, dass die Medienfreiheit (nur) als Vermittler zwischen der Meinungsfreiheit (Äußerung und Verbreitung) und der Informationsfreiheit (Beschaffung und Aufnahme) dient.
Und die Verkörperung der Rundfunkfreiheit in den sogenannten Landesrundfunkanstalten des öffentlichen Rechts darf keinen Zwang ausüben auf den Grundrechtsträger der Informationsfreiheit durch Eingriff in sein Eigentum.
Sollte durch die Gesellschaft - auch im Hinblick auf die "Bestands- und Entwicklungsgarantie"- eine Medienabgabe für erforderlich gehalten und gewünscht sein, so müssen dabei unabdingbar unsere Sozial- und Rechtsstaatsprinzipien eingehalten werden!
Der Gesetzgeber kann ja mal nach Holland schauen... ;) Und bis dahin: Internetangebote des Anstaltrundfunks verschlüsseln und ALLEN Befreiungsanträgen stattgeben.
Das Internet ist kein Rundfunk und keine Presse!
ChrisLPZ:
Hayek Tage 2014 Karolin Herrmann: Ordnungspolitische Bemerkungen zum Rundfunk
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25703.msg162344.html#msg162344
--- Zitat von: ChrisLPZ am 23. Dezember 2017, 14:51 ---Karolin Herrmann (Bund der Steuerzahler)
--- Zitat ---[…] Im Ergebnis möchte ich also ableiten, dass es ist auf dem Rundfunkmarkt weder ein Markt- noch ein Wettbewerbsversagen gibt. Das heißt streng volkswirtschaftlich, streng ordnungspolitisch ist die Bestands- und Entwicklungsgarantie des Bundesverfassungsgerichtes nicht gerechtfertigt […]
--- Ende Zitat ---
Sprunglink zur Stelle des Zitats des Videovortags auf youtube:
https://youtu.be/zf0Ex5TvcK0?t=812
--- Ende Zitat ---
Bürger:
Querverweis aus aktuellem Anlass...
ÖRR-Selbstverpflichtung: Online-Ausgaben max. 0,75 % des Gesamtaufwands
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36464.0
Bürger:
Querverweis aus aktuellem Anlass zu einer mglw. nicht zu unterschätzenden Meldung... >:D
Zeitungen: Im Würgegriff der ör Rundfunkanstalten (Abmahnungs-/Klagewelle?) (09/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36481.0
bzgl. möglicher Klagewelle und ersten Abmahnungen gegen ARD-ZDF-GEZ wegen des massiven Ausbaus der Internet-Angebote und damit Gefährdung der Geschäftsmodelle und somit Existenz-Gefährdung anderer Internet-Informations-Anbieter.
Bürger:
Querverweis aus aktuellem Anlass...
BDZV warnt - ARD/ZDF-Textangebote im Netz bedrohen die Presse existenziell (07/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37327.0
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