Guten TagX @Plebejer!
Haben informelle Schreiben Rechtscharakter?
Das kommt darauf an, was für das Römische Imperium" gerade passt!

Rein fiktiv verhält es sich in Berlin so, dass die fiktiven Finanzämter, das fiktive Finanzgericht, fiktive Verwaltungsgericht und der fiktive zentrale und dezentrale BeitraXservus mit uns "Gallier-Tennis" spielen.
Das können wir auch!
Siehe:
Thema: "Sprungklage" gegen "Vollstreckungsanordnung" § 3 VwVG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19984.msg129504.html#msg129504Rein fiktiv wäre bei dir auch ein Antrag auf "Verweisung" an das "zuständige Verwaltungsgericht" möglich gewesen. Das haben wir auch nicht gewusst und sind in die "BeitraX-Falle" gerannt.
§ 17a GVG Link:
https://dejure.org/gesetze/GVG/17a.htmlMittlerweile spielen wir BeitraX-Tennis.
Bei der Sprungklage besteht keine "Anwaltspflicht" oder "steuerliche Vertretungspflicht", da dass Verfahren vor dem FG Berlin-Brandenburg (1. Instanz) geführt wird. Der "Sprung" besteht darin, dass das "Vor-Widerspruchsverfahren" beim fiktiven Finanzamt entfällt. Das übrigens grundsätzlich keine Rechtsbehelfe benennt (langjährige Tennis-Erfahrung).
Was allerdings passiert, wenn das fiktive Finanzamt der Sprungklage nicht zustimmt, dazu fehlt bei uns ein Erfahrungswert. Bislang hatten wir diesen Fall nicht. "Kulanterweise" wurde stets zugestimmt, war doch das Geld bereits in Castra Colonia beim BeitraXservus.
Sofern du die Nerven hast, würden wir fiktiv empfehlen den Weg fortzusetzen. Das insbesondere deshalb, weil du erstmals vollständige Akteneinsicht (Verwaltungshistorie BeitraXservus) beim fiktiven Finanzgericht erhälst. Diese würden wir sofort beantragen.
Schon aus dem Grund empfiehlt sich das Weitermachen, da du sehr

wirst!
Mit einer fiktiven Klage vor dem VG würde wir warten. Da würden wir fiktiverweise auf die Fortsetzungsfeststellungsklage FFK, weil Geld ja wech iss

, setzen:
Link Prüfungsschema FFK
http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/fortsetzungsfeststellungsklage-ffk/Dabei würden wir uns auf die fehlende Rechtsmittelbelehrung dieser "ominösen"
"Ankündigung der Zwangsvollstreckung"
des BeitraXservus berufen. Also Frist 12 Monate. Wie diese "Vollstreckungsanordnung" aussieht findest du im Thema: "Sprungklage" gegen "Vollstreckungsanordnung" § 3 VwVG.
Das bislang noch kein Widerspruchsentscheid erfolgte würden wir vor dem FG anführen und keinesfalls vor dem VG anfechten. Die "rechtswidrige Vollstreckung" würden wir bei einer Klage gegen den Widerspruchsentscheid zum Anlass nehmen, ggf. die aufschiebende Wirkung der Klage im einstweiligen Rechtsschutzverfahren anordnen zu lassen. Doch vorsicht! Das klappt in Berlin so gut wie nie.
Rein fiktiv können wir dazu berichten, dass aktuell solch ein einstweiliger Rechtsschutz abgelehnt wurde, da der RBB "kulanterweise" angab, er werde keine Vollstreckung durchführen. Wenige Tage zuvor wurde einer dieser Feststellungsbescheid vom Finanzamt per Kontopfändung vollstreckt.
Wir hoffen mit diesen Informationen eine gallische Hilfe zu sein!
Viel Erfolg und heimGEZahlt!!!!
