Archiv > Pressemeldungen Dezember 2016
Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
ChrisLPZ:
--- Zitat --- [..]Änderung der Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten mit Ausnahme des Bundeslandes Nordrhein-Westfalens.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat von: boykott2015 am 20. Dezember 2016, 20:57 ---Aktuelle gültige Satzung
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000712
--- Ende Zitat ---
Kennt jemand den Grund für die Ausnahme von NRW?
querkopf:
Ein Inkassounternehmen benötigt für die Geltendmachung einer Forderung gegenüber dem Schuldner im Namen des Gläubigers eine Vollmacht. Wenn das Unternehmen die Forderung im eigenen Namen geltend macht, eine vom Gläubiger ausgestellte Abtretungsurkunde.
Ich habe noch kein Inkassounternehmen gesehen, das diese Vollmacht ordnungsgemäß, nämlich durch Vorlage des Originals, nachgewiesen hat.
Hat das Inkassobüro keine Originalvollmacht zusammen mit seinem ersten Mahnschreiben übersandt, so ist das einseitige Rechtsgeschäft unwirksam, wenn es wegen fehlender Vollmacht (§174 BGB) oder fehlender Vertretungsmacht (§180 BGB) unverzüglich zurückgewiesen wird. Gleiches gilt für eine fehlende Abtretungsurkunde (§410 BGB).
Vollmacht, Vertretungsmacht und Abtretungsurkunde sind nur dann rechtswirksam, wenn sie von einer Person, die zur rechtlichen Vertretung des Unternehmens / der Anstalt / der Behörde ermächtigt sind, eigenhändig unterzeichnet wurden. Diese vertretungsberechtigten Personen sind üblicherweise bei einem Unternehmen die Mitglieder der Geschäftsführung und die Prokuristen sowie diejenigen Personen, deren Vertretungsbefugnis im Handelsregister eingetragen ist.
Eine Rundfunkanstalt wird durch den Intendanten vertreten. Etwaige von ihm zur Vertretung ermächtigte Personen müssen sich durch eine entsprechende, vom Intendanten unterzeichneten Vollmacht oder durch eine die Vertretungsberechtigung regelnde Urkunde ausweisen.
Eine Vollmacht, die nicht von einer zur Vertretung des Unternehmens / der Anstalt / der Behörde befugten Person unterzeichnet wurde, ist rechtsunwirksam. Mir sind auch schon Vollmachten untergekommen, die i. A. (im Auftrag) unterzeichnet waren. Ein derartiger Zusatz zum Namen bedeutet aber, daß der Unterzeichner sich den Inhalt des von ihm unterschriebenen Schriftstücks nicht zu eigen macht und daß er für den Inhalt keine Verantwortung übernehmen will. Eine derart unterschriebene Vollmacht ist nichtig.
Es gibt also viele Möglichkeiten, ein Inkassounternehmen zu beschäftigen. Besonders aber freuen wird sich der Intendant der jeweiligen Rundfunkanstalt, muß er doch für jeden einzelnen Inkassoauftrag behelligt werden und seine Unterschrift unter die Vollmacht setzen.
Ob er dann noch Zeit dazu hat, sich um das Wohlergehen seiner Rundfunkanstalt zu kümmern?
Nichtgucker:
--- Zitat ---2) ... Die Satzungen der Landesrundfunkanstalten sollen übereinstimmen.
--- Ende Zitat ---
"Sollen" bedeutet ein Standard. Wenn davon abgewichen wird, muss es eine Begründung dafür geben.
Die einzige (allerdings sachfremde) Begründung die mir dafür einfällt, sind die Wahlen in NRW im Vorfeld der Bundestagswahl. Wenn im bevölkerungsreichsten Bundesland die Inkassobüros zum Geldeintreiben geschickt werden, könnte der heimgesuchte Bürger gewillt sein, eine Partei zu wählen, die "GEZ abschaffen" plakatiert ... ;)
Buntschuh:
Moin,
heute morgen gabe es im Lokalradio einen netten Bericht dazu.
Die AFD hat wohl nach aktuellen Umfragen über 10% zu erwarten. Diese Partei ist ja bekanntlich gegen den Rundfunkbeitrag. Ein Einzug in den Bundestag wird im Moment als wahrscheinlich angenommen
Auch in der RP (Rheinischen Post) gab es bereits einen ersten Bericht. Hier wird eine Abwanderung der Wähler zur FDP sowie eine Zunahme der Wähler der AFD geschätzt.
Da auch die FDP in NRW dem Rundfunkbeitrag zumindest kritisch gegenüber steht wäre eine Beitreibung von Forderung durch ein Inkassounternehmen als wenn man Öl ins Feuer schüttet.
Allerdings gibt es noch in 2 weiteren Bundesländern Wahlen (allerdings früher) - hoffentlich wacht der "deutsche Michel" auf.
Housebrot:
--- Zitat von: René am 28. Dezember 2016, 20:20 ---Zitat:
»Wer "seinen" Rundfunkbeitrag nicht zahlt, bekommt ab 2017 womöglich Besuch eines privaten Inkassobüros. Grund dafür ist eine Änderung der Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten mit Ausnahme des Bundeslandes Nordrhein-Westfalens. (...)«
Video und weiterlesen:
http://www.focus.de/finanzen/videos/rundfunkgebuehren-tabubruch-ard-und-zdf-hetzen-ab-2017-inkasso-bueros-auf-beitragszahler_id_6416118.html
--- Ende Zitat ---
Ich sehe überhaupt keinen Sinn darin, ein privates Inkassounternehmen zu beauftragen, weil es doch den Beitragsservice gibt. Dieser wurde nur zum Zwecke der Führung der Rundfunkgebührenkonten und deren Beitreibung eingerichtet.
Wenn jetzt plötzlich private Inkassounternehmen die (angeblich) ausstehenden Zwangsbeiträge einfordern sollen, macht es überhaupt keinen Sinn mehr, einen Beitragsservice zu betreiben...
Es scheint aber ein (Teil)Erfolg für uns zu sein: Man möchte (warum auch immer) die Zwangsbeitreibung nicht mehr durch die Stadtkassen oder Finanzämter dieser Republik durchführen lassen. Ist denen wohl schlichtweg zu viel und zu teuer geworden.
Und ein privates Inkassounternehmen darf gar nicht nur auf Grund eines Wisches durch wen auch immer, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen. Da muss schon ein Titel vorliegen...
Und wenn der Erhalt bzw. die Bekanntgabe bestritten wird, sieht es für das Inkassounternehmen schlecht aus: Entweder Nachweis der Bekanntgabe, oder Einstellung des Beitreibungsverfahrens.
Reagiert das Inkassounternehmen nicht mt eine der beiden Möglichkeiten, gibt es eine Dritte, für das Inkassounternehmen unangenehme:
Strafantrag gegen Unbekannt und gleichzeitige Beschwerde mit der Bitte um Überprüfung der Geschäftstätigkeit des Inkassounternehmens beim zuständigen, aufsichtsführenden Gerichtspräsidenten....
Ich glaube, mit der Beitreibung durch private Inkassounternehmen hat man uns einen Gefallen getan.....
Grüße
Adonis
Edit:
Zeilenumbrüche korrigiert.
René/Administrator:
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln