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Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer

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René:
Die Made im Speck – die Raupe Nimmersatt
Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
mit Video
Quelle: focus.de
#GEZxit

Bitte auf der Facebook-Seite von Focus fleißig kommentieren  ;)


Quelle: focus.de

Zitat:
»Wer "seinen" Rundfunkbeitrag nicht zahlt, bekommt ab 2017 womöglich Besuch eines privaten Inkassobüros. Grund dafür ist eine Änderung der Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten mit Ausnahme des Bundeslandes Nordrhein-Westfalens. (...)«

Video und weiterlesen:
http://www.focus.de/finanzen/videos/rundfunkgebuehren-tabubruch-ard-und-zdf-hetzen-ab-2017-inkasso-bueros-auf-beitragszahler_id_6416118.html


Siehe auch neuere Einschätzung u.a. unter
Beauftragung von Inkassobüros durch den Beitragsservice ab 2017 ist fragwürdig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21495.0.html

René:
Hier der Facebook-Link:

https://www.facebook.com/focus.de/posts/10155073206694410

Knax:
Tja, so wird der einfache Bürger voll verarscht.

In der Gesetzesbegründung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag war zu lesen, dass durch den Wegfall der Kontrollen durch GEZ-Schnüffler (oder auch Rundfunkpolizei) nicht mehr in die Privatsphäre des Bürgers eingegriffen werden solle. Das hat man als tolle Errungenschaft gefeiert.

Wenn jetzt das Privatinkasso zuhause klingelt - ist das keine Belästigung der Privatsphäre?

Die bauernschlaue Antwort des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird darauf lauten:
"Nein, wir Öffentlich-rechtlichen achten Ihre Privatsphäre! Wir treiben die Beiträge ja schließlich nicht ein."

boykott2015:

--- Zitat ---... eine Änderung der Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten mit Ausnahme des Bundeslandes Nordrhein-Westfalens....
--- Ende Zitat ---

Es kann keine Ausnahme geben. RBStV verbittet jedes Auseinanderdriften:

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
§ 9 Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung

--- Zitat ---(2) ... Die Satzungen der Landesrundfunkanstalten sollen übereinstimmen.
--- Ende Zitat ---

PS. Ich sehe es so, dass man versucht, die Anzahl der Mahnmaßnahmen gering zu halten. Wahrscheinlich werden die Vorgänge, die jetzt durch private Firmen inkassiert werden, als "Kundeninfo" gezählt und erst Maßnahmen, die Stadt-Behörden durchführen in die Statistik gelangt. Im nächsten Jahr schreiben dann alle: die Anzahl der Maßnahmen ist deutlich zurückgegangen, die Akzeptanz der Beiträge wurde sprunghaft angestiegen.

Bürger:

--- Zitat von: boykott2015 am 28. Dezember 2016, 21:58 ---Es kann keine Ausnahme geben. RBStV verbittet jedes Auseinanderdriften:
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
§ 9 Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung

--- Zitat ---(2) ... Die Satzungen der Landesrundfunkanstalten sollen übereinstimmen.
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---
Doch, nach dem Wortlaut des RBStV kann es abweichende Regelungen geben, denn das juristische "sollen" heißt nicht "haben" oder "müssen" [übereinstimmen] oder "sind" [in Übereinstimmung zu bringen], sondern ist als "sollte" zu verstehen.
Siehe web-Suche
"soll kann muss verwaltungsrecht"
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=soll+kann+muss+verwaltungsrecht


Dies hier aber bitte allenfalls sehr eng am eigentlichen Kern-Thema diskutieren, welches da lautet
Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

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