"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Schleswig-Holstein

Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16

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noGez99:
Keine Panik. Ich kann leider das Schreiben kaum lesen (bitte als s/w mit 1 bit fartiefe scannen)
aber es handelt sich ja um die "Ankündigung der ZV". Die richtige ZV kommt erst noch,
und da muss das Vollstreckungsersuchen mitgeschickt werden. Person P sollte
sich das aber vorab holen/schicken lassen um es zu prüfen.
Gegen die ZV vom Gerichstvollzieher kann beim Amtsgericht "Erinnerung" eingelegt werden.
So etwas müsste es bei der Stadtkasse auch geben.
Will P weiter kämpfen? P kann immer noch zahlen. Für die Vermögensauskunft kommen nochmal 20 Eur dazu wenn er verliert.

Bürger:
Person P sollte sich mit den neueren Erkenntnissen zur "kooperativen Vorgehensweise" mit Vollstreckungsstellen vertraut machen - siehe u.a. unter
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg129387.html#msg129387
um ZEIT/ AUFSCHUB zu gewinnen für eine "Sachverhaltsklärung mit dem Gläubiger (Landesrundfunkanstalt)", da diese/r offenkundig eine Vollstreckung betreibt, deren Voraussetzungen nicht gegeben sind.

Zwischenzeitlich dann auch die allgemeinen Hinweise verinnerlichen u.a. unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Diskussionen, sondern allenfalls spezielle Diskussionen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

noGez99:
noch ein Tip:

öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch
Das scheint erfolgreich zu sein wenn nicht der Gerichtsvollzieher vollstreckt, sondern die Stadt o.ä.
(Verstanden habei ich das rechtliche Konstrukt aber leider nicht ...)

Siehe z.B.:
Vorläufige Einstellung einer Zwangsvollstreckung für den Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13568.msg136754.html#msg136754

(und hier im Forum suchen)

Stadt Aachen stellt Vollstreckung vorläufig ein ("Unterlassungsanspruch")
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13567.0.html

tommi0174:
Ok Person P hat nun das Vollstreckungsersuchen angefordert. Gleichzeitig überlegt er, der Stadtkasse den öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch mit Hilfe eines RA zu übermitteln. Letztendlich wird er um die Zahlung wohl nicht herum kommen. Alle diese Maßnahmen ziehen das lediglich in die Länge...

noGez99:
Bitte hier im Forum suchen! Ein ausgezeichneter Beitrag ist hier:

Schnelle Hilfe - Finanzamt kontert plötzlich mit neuem Urteil
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15750.msg104786.html#msg104786

Also, wenn möglich bei der Stelle vorbeigehen und sich freunlich(!) nach den Rechtsgrundlagen der Forderung erkundigen, die Gesetze genau lesen/hier posten.
Z.B. in vielen Bundesländern ist der Rundfunk von der Verwaltungsordung explizit ausgenommen.
Wurde der Bescheid bekanntgegeben? Nachweis Verlangen!
Liegen der Stelle die Bescheide vor? Ist ein Leistungsgebot in den Bescheiden vorhanden?

hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.msg92306.html#msg92306


Andere Fundstücke:


--- Zitat --- Gemäß Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 01.10.2014 (VG 27 K 211.12) reicht das reine Bestreiten eines unterbliebenen Zugangs von Bescheiden bzw. Mahnungen regelmäßig nicht aus. Grundsätzlich ist ein substantiierter Vortrag im Einzelfall erforderlich. Es ist deshalb davon auszugehen, dass Ihnen die Bescheide des rbb zugegangen sind.
--- Ende Zitat ---
Also substantiiert bestreiten !!!
Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18542.msg121273.html#msg121273


Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.html

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