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Autor Thema: Verfassungsbeschwerde des rbb gg. rbb-Staatsvertrag - 1 BvR 2578/24 [Diskus]  (Gelesen 2419 mal)

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Es würde nun interessieren, wie die Landtage und die Landesregierungen mit ihren Rechten auf Stellungnahme umgehen werden. Die Regel ist, dass bei Verfassungsbeschwerden auf eine Stellungnahme mit einem kurzen Standardtext verzichtet wird.

In dieser Angelegenheit könnte es anders ablaufen. Das wäre interessant. Denn etwas Behandlung in den Landtagen würde beim Bundesverfassungsgericht die Bearbeitung der Beschwerde verzögern. Werden unterdessen die entsprechenden Rechtsnormen durch den VerfGH Berlin verworfen, so verliert das BVerfG sein Bearbeitungsrecht: Wenn die Rechtsnormen, zu denen bearbeitet werden soll, nicht mehr existieren, so ist das so.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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Und wie ist es ausgegangen beim Landtag Brandenburg?

https://www.landtag.brandenburg.de/de/41829
Video der Sitzung, ab 37.00    oder 37:30
Einstimmiger Beschluss - huch, wo hat sich die Brandmauer verdünnisiert? -
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a) Vereinter Parteienzorn über die RBB-Verfassungsbeschwerde.
b) Deshalb nicht die Üblichkeit "auf Stellungnahme wird verzichtet"
c) Sondern: Der Landtag wird Stellung nehmen. Wie, das dürfte dann durch den Hauptausschuss und dann das Plenum zu beschließen sein.
d) BVerfG hat Frist 31-. März 2025 gesetzt. Bei Bedarf wird Fristverlängerung beantragt.
e) Der Landtag wird vor dem Gericht durch einen Prozessebevollmächtigten vertreten werden, der noch zu bestimmen ist.


Als Redner habe ich notiert - hoffentlich richtig - :
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- B. Lüttmann - SPD - In Funktion "Vorsitzender der Sitzung des Hauptausschusses"
- Dr. Redmann - CDU -
- Dr. Berndt - AfD
- und noch einer - "Schild" oder ähnlich - Name und Partei, vielleicht trägt das ein anderer hier im Thread noch bei.


Und jetzt wird es spannend:
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Da ist viel Zeit im Spiel. Wenn unterdessen das Berliner Landesverfassungsgericht die betreffenden Rechtsnormern verwirft, ist das Verfahren BVerfG nur noch Makulatur.
Da sind seit 31. Dezember 2024 ja 4 Verfassungsbeschwerden durch Berliner Mitstreiter in unserem Team der Bürgerrechtler.

Der RBB kann seit 1. Januar nicht neu Landesverfassungs-Gegenbeschwerde machen, weil die 12-Monatsfrist dafür vorbei ist. Sein Schicksal liegt nun in Gotteshand, auf Erden vertreten durch die Berliner Richter und das, was "das Volk" diesen unterbreitet hat - teils hier im Forum kooperativ erarbeitet.


Die Story aus Neo-Schilda (sogenannte Berlin) mit ihrem Schilda-Funk (genannt RBB
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zeugt immer wieder für lustreiche Spannung. Also, sollten wir denen nicht die läppischen 20 Euro im Monat gönnen als Eintrittskarte in diese Realkomödie?
Die ja wohl dank SPD ins Amt gekommene "staatsferne absoltut politik-neutrale" SPD-Ex-Bundesregierungssprecherin - nun das, grober Undank? Haben die partie-internen Netzwerker total versagt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Januar 2025, 21:37 von pjotre«
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[...] Wenn unterdessen das Berliner Landesverfassungsgericht die betreffenden Rechtsnormern verwirft, ist das Verfahren BVerfG nur noch Makulatur. [...]
So einfach ist das nicht, denn es kommt, wie so oft, darauf an ... wie der Unionsrahmen berücksichtigt wird. Das BVerfG hat seine Aussage zum bindenden "materiellen Unionsrecht" nicht ohne Grund in seine letzte Rundfunkentscheidung eingefügt? Auch das Verfassungsgericht des Landes Berlin wird nicht glaubwürdig da drumherum kommen, denn alle "audio-visuellen Medien" werden durch Richtlinie 2010/13/EU unionsweit rahmenreguliert, mit allen Folgen für damit verbundene weitere Regelwerke der Union als Teil des "materiellen Unionsrechts".

Nachstehend, quasi als Erinnerung, der Link zur aktuellen Fassung dieser Richtlinie:

Konsolidierter Text: Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10.März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (kodifizierte Fassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02010L0013-20181218&qid=1737013784755

Zur Erinnerung auch hier:

Das Gericht muß materiellem Unionsrecht entsprechen -> 1 BvR 1675/16
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30058.0


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Daaanke Wingman! This is the way!

Querverweis öffentliche Ausschreibung

Thema: Ehemann von Berliner Senatorin sollte Chefposten beim RBB bekommen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36654.msg219790.html#msg219790

Zitat von: Tagesspiegel, 28.10.2022, Ehemann von Berliner Senatorin Jarasch sollte Chefposten beim RBB bekommen

...

Deren Chef sollte laut der Mail Oliver Jarasch werden – zunächst kommissarisch („Dadurch ersparen wir uns hoffentlich eine Ausschreibung“), dann regulär.

...




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 @Profät : Vorgang Jarasch wurde in die ewigen Texte einer LIBRA-Medienplattform übernommen, die damals noch nicht bestand. Das geht nun nicht mehr unter - "von Ewigkeit zu Ewigkeit".

Im Nachtrag zur Analyse über die RBB-Beschwerde wurden noch Gedanken hinzugefügt im öfter erwähnten medienrechtlichen Sammelgutachten "Metastudie LIBRA":

Zitat
UURBB-X1.d2)   Die ja wohl dank SPD ins Amt gekommene "staatsferne
absolut politik-neutrale" SPD-Ex-Bundesregierungssprecherin - nun also das, ein derart grober Undank? Ist kein Verlass mehr auf Nibelung*innen-Treue? Haben die anderen Intendanten bundesweit Druck ausgeübt, um ein Angleichen der eigenen Staatsverträge zu hemmen?

Oder Haben die partei-internen Netzwerker total versagt? - Das wirkt nicht überzeugend? Jeder weiß, wer im Nepotismus dessen Spielregeln verletzt, ist angezählt.

UURBB-X1.d3)   Also handelt es sich vielleicht um eine abgesprochene Inszenierung,
für Journalisten und "das Volk", um "kollektiv verärgert" die Brandmauer zu löchern für die nötigen Mehrheiten, um den RBB-Staatsvertrag definitiv zu beenden? Ebenso auszusteigen aus den sender-bezogenen Teilen des Medienstaatsvertrags und aus dem Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag?

UURBB-X1.d4)   Man bemerke, dass der RBB seit Ende 2024 etwa zeitgleich
mit der Beschwerde ankündigt, rund die Hälfte seiner Betriebsgebäude in Berlin verkaufen zu wollen. Besteht längst eine Schattenplanung, die Hälfte der RBB-Mitarbeiter zu verlagern in die Gebäude und Flächen in Potsdam für den neuen "WBR Willy-Brandt-Rundfunk Brandenburg"?

UURBB-X1.e)   Das würde das Inkasso-Ende bei Nichtzuschauern und Geringverdienern
ermöglichen, um Wähler von den "Alternativen" zurück zu gewinnen... Das hätte also alles seine Logik... Allerdings ein wenig abwegig; aber was ist in Sachen RBB bisher nicht abwegig abgelaufen? Und nicht vergessen: Fällt 1 Dominostein des bundesweiten Pseudo-Bundes-Medienrechts, dann werden alle fallen.
9 Jahrzehnte Einschränkung der Informationsfreiheit würden enden: 1933 vom aktuellen RBB-Gebäude aus durch den Minister für Politik-Propaganda Goebbels eingeführter Staatsfunk mit dem Slogan "nur nicht langweilen". RBB-Slogan seit Schlesinger und bis 2024: "bloß nicht langweilen". Passt?

Was machte eigentlich Frau Demmer beruflich Herbst 2021 bis Herbst 2023?
Nichts ermittelbar, kam hier das Dämmern. War sie ganz trivial "arbeitslos"? Dann hätte die SPD einmal ihr Ziel erfüllt: Arbeitslose aus ihrem schweren Schicksal zu erlösen. Für über 200.000 Euro im Jahr, ziemlich jeder Arbeitslose könnte das gut brauchen. Nur weiter so: Einige Millionen Menschen warten auf den Traumjob.


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Querverweis aus aktuellem Anlass:
RBB scheitert vor Bundesverfassungsgericht im Streit um Staatsvertrag (08/2025)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38508.0


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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Nachstehend sei die Entscheidung des BVerfG mal verlinkt; das BVerfG bestätigt darin, daß der RBB ein Mediendiensteanbieter im Sinne des Europäischen Mediendienstefreiheitsgesetzes ist.

BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Juli 2025 - 1 BvR 2578/24 -, Rn. 1-132,
https://www.bverfg.de/e/rs20250723_1bvr257824

Zitat
47
2. Der durch die angegriffenen staatsvertraglichen Bestimmungen geregelte Bereich wird durch das Unionsrecht nicht vollständig determiniert. Ihr organisatorischer, programmlicher und haftungsrechtlicher Regelungsgehalt weist zwar einen Bezug zu den Schutzvorkehrungen auf, wie sie Art. 5 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes für die unabhängige Funktionsweise öffentlich-rechtlicher Mediendiensteanbieter vorsieht. Der Beschwerdeführer ist als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ein Mediendiensteanbieter in diesem Sinne, der nach nationalem Recht mit einem öffentlich-rechtlichen Auftrag betraut ist und der für die Erfüllung eines solchen Auftrags nationale öffentliche Mittel erhält (vgl. Art. 2 Nr. 3 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes). Für solche Mediendiensteanbieter besteht nach Art. 5 Abs. 1 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes die Pflicht der Mitgliedstaaten zur Sicherstellung der redaktionellen und funktionalen Unabhängigkeit. Art. 5 Abs. 2 des Medienfreiheitsgesetzes konkretisiert die Anforderungen zur Sicherung der Unabhängigkeit bei der Ernennung und Entlassung geschäftsführender Personen.

Und auch die Aussagen in Rn. 48 sind nicht unbeachtlich

Zitat
48
Diese Verordnungsbestimmungen bilden, soweit sie hier betroffen sind, aber nur grundlegende Standards für die unabhängige Funktionsweise der öffentlich-rechtlichen Mediendiensteanbieter in der Union frei von staatlichen, politischen, wirtschaftlichen oder privaten Interessen, unbeschadet im Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union stehenden nationalen Verfassungsrechts; die aus diesen Mindeststandards folgenden Grundsätze sind erst auf nationaler Ebene festzulegen (vgl. Erwägungsgrund 31 Sätze 1-3 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes). Erst recht gilt dies für Bestimmungen zur Konkretisierung dieser Grundsätze.
Es ist also als Mindeststandard anzusehen, daß die Charta der Grundrechte der EU ein gehalten wird?

Verordnung (EU) 2024/1083 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1083&qid=1719158092182

Zitat
Artikel 2
Begriffsbestimmungen


Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

3.
„öffentlich-rechtlicher Mediendiensteanbieter“ einen Mediendiensteanbieter, der nach nationalem Recht mit einem öffentlich-rechtlichen Auftrag betraut ist und der für die Erfüllung eines solchen Auftrags nationale öffentliche Mittel erhält;

Ist Nachstehendes aus dieser Verordnung realisiert?

Zitat
Artikel 6
Pflichten von Mediendiensteanbietern


(1)   Mediendiensteanbieter machen den Empfängern ihrer Dienste folgende aktuelle Informationen leicht und direkt zugänglich:

a) ihre(n) eingetragenen Namen und ihre Kontaktdaten,

b) den/die Name(n) des/der direkten oder indirekten Eigentümer(s) mit Beteiligungen, die es ihm/ihnen ermöglichen, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit und die strategische Entscheidungsfindung auszuüben, einschließlich direkten oder indirekten Eigentums eines Staates oder einer Behörde oder öffentlichen Stelle,

c) den/die Name(n) ihrer/ihres „wirtschaftlichen Eigentümer(s)“ im Sinne des Artikels 3 Nummer 6 der Richtlinie (EU) 2015/849,

d) den ihnen zugewiesenen jährlichen Gesamtbetrag staatlicher Mittel für staatliche Werbung und den jährlichen Gesamtbetrag ihrer von Behörden oder öffentlichen Stellen von Drittländern stammenden Werbeeinnahmen

(2)   Die Mitgliedstaaten beauftragen nationale Regulierungsbehörden oder -stellen oder andere zuständige Behörden oder Stellen mit der Entwicklung von nationalen Datenbanken zum Medieneigentum, in denen die Informationen nach Absatz 1 enthalten sind.

(3)   Unbeschadet des im Einklang mit der Charta stehenden nationalen Verfassungsrechts ergreifen Mediendiensteanbieter, die Nachrichten und Inhalte zum Zeitgeschehen bereitstellen, Maßnahmen, die sie für angemessen erachten, um die Unabhängigkeit redaktioneller Entscheidungen zu gewährleisten. Diese Maßnahmen zielen insbesondere darauf ab,

a) zu gewährleisten, dass redaktionelle Entscheidungen im Rahmen der festgelegten redaktionellen Ausrichtung des betreffenden Mediendiensteanbieters frei getroffen werden können, und

b) die Offenlegung tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikte sicherzustellen, die sich auf die Bereitstellung von Nachrichten und Inhalten zum Zeitgeschehen auswirken könnten.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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