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Autor Thema: Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft trotz schriftlicher Zurückweisung  (Gelesen 2139 mal)

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  • Beiträge: 3
Hallo in die Gruppe, also der fiktive Friseur meiner fiktiven Freundin in Folge kurz Person A bezeichnet, hat da mal ein Problem. Person A lebt im südöstlichsten Bundesland in Folge Ort B  8) genannt.

Person A hat seit über 20 Jahren keinen Fernseher und auch schon mindestens über 10 Jahre kein Radioempfangsgerät. Im Auto könnte man den Radio deaktivieren, nur leider gibt es heutzutage kaum neue Moderne Fahrzeuge ohne ein solches Empfangsgerät.  Person A hatte zuvor trotzdem immer Radiogebühren bezahlt und anfänglich auch diese neue Einheitssteuer.
Im September 2015 hat dann Person A aufgehört diese Einheitssteuer zu bezahlen.

Ich werde nun die Kommunikation mit dem BS chronologisch aufführen, wobei leider die ersten beiden Festsetzungsbescheide aus 2015 fehlen.

  • Festsetzungsbescheid vom 1.2. 16 - nicht unterschrieben mit der höflichen Aufforderung den offen Gesamtbetrag umgehend zu bezahlen
  • Festsetzungsbescheid vom 4.3. 16 - mit unten angehängtem Kontoauszug - ansonsten selber Wortlaut ohne Unterschrift
  • Festsetzungsbescheid vom 3.6. 16 - wieder mit Kontoauszug, der jedoch nicht vollständig ist - sondern nur die Periode April bis Juni darstellt
  • Mahnung vom 1.8. 16 - mit Auflistung der insgesamt 3 offenen Quartale plus der offenen Forderung ab 06/16, ohne Unterschrift aber mit dem netten Absatz "Was pasiert, wenn sie nicht zahlen? Ihnen drohen Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens, der Rente oder auch ihrer Mietkaution. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werden wir über diesen Betrag bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Vollstreckungsbehörde Vollstreckungsmaßnahmen beantragen. Die Kosten für die Beitreibung gehen zu ihren Lasten. Wie können sie die Vollstreckung vermeiden? Zahlen sie den Gesamtrückstand bis zum 15. 8. 16. Ist ihnen die Zahlung in einer Summe nicht möglich, können sie eine Ratenzahlung beantragen. Gerne auch telefonsich." Hier gilt anzumerken, dass der fiktive Friseur meiner fiktiven Freundin keinerlei finanzielle Probleme hat sondern rein auf Grund dieser ungerechtigkeit der "Einheitssteuer" handelt !!!
  • Erneuter Festsetzungsbescheid vom 2.9. 16 - wieder mit Kontoauszug des letzten Quartals
  • Eingang der Ankündigung der Zwangsvollstreckung - auch !!! 2.9. 16 - mit dem abschließenden Passus "Nach Ablauf dieser Frist werden wir die Forderung dem zuständigen Vollstreckungsorgan zum Einzug übergeben und die Zwangsvollstreckung mit allem Nachdruck (Sach- und/oder Lohnpfändung) betreiben." Komischerweise fehlte bei dieser Ankündigung der sonst immer links oben aufgedruckte Name des Rundfunksenders Land B. Kam wohl vom "Headquarter"
  • Reaktion von Person A - Zurückweisung 20.9.16 - siehe Anhang 1
  • Antwort vom BS 28.10. 16 - siehe Anhang inkl. einer "Detaillierten Aufstellung" die jedoch nur eine Zeile mit einer Summe + einer Zeile mit dem Betrag der Säumniszuschläge.
  • Dann - und das hat Person A verwundert ein Standardbrief am 4.11. 16 mit dem Subject "Zahlung der Rundfunkbeiträge" - sieht wie ein Festsetzungsbescheid aus - ist es eben jedoch nicht ?! Nur ein Fälligkeitsdatum und übliches bla bla
  • Und nun zu guter Letzt kommt am 17.11. 16 mit Datum 15.11. 16 der gelbe Brief zu Person A - mit der Aufforderung zu angegebenem Termin die Abgabe der Vermögensauskunft zu machen, oder die Forderung binnen zwei Wochen zu begleichen. Schön alles mit gelbem Marker eingezeichnet ;-) Angehängt ist das Schreiben von Rundfunkanstalt des Landes B mit dem Hinweis das ab einem Betrag von 500 Euro die Daten bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Bundeszentralamt für Steuern die Daten zu erheben sind. Ein Haftbefehl wird vorerst nicht beantragt. By the way - der insgesamt offene Betrag ist knapp unter 300 Euro ! Ein Ausstandsverzeichnis ist auch angehängt - jedoch wird hier ein völlig anderer Betrag (über 100 Euro weniger) als Beizutreibender Betrag angegeben !!!

Nun gut, mein Freund der Friseur - Person A - hat viel im Forum gelesen ist aber dennoch ratlos was am besten zu tun wäre. Der Hund des fiktiveen Friseurs meiner fiktive Freundin wäre über einen Hinweis - "what to do next!" dankbar.

Beste Grüße an die Runde

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René/Administrator


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. November 2016, 11:04 von René«

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Hm, der fiktive Friseur meiner fiktiven Freundin fragt nach ob jemand aud dem Forum dazu einen Kommentar hat ?!

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  • Beiträge: 3
 (#) - der Friseur hat nun mal ohne irgendeine Hilfe aus dem Forum vorgestern das Erinnerungsschreiben an das AG gesendet. Schade, dass niemand reagiert hat :-(

Ich werde euch trotzdem über den Verlauf auf dem Laufenden halten.

Gruß wwwgegenGEZ


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