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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Bayern => Thema gestartet von: wwwgegenGEZ am 21. November 2016, 19:44

Titel: Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft trotz schriftlicher Zurückweisung
Beitrag von: wwwgegenGEZ am 21. November 2016, 19:44
Hallo in die Gruppe, also der fiktive Friseur meiner fiktiven Freundin in Folge kurz Person A bezeichnet, hat da mal ein Problem. Person A lebt im südöstlichsten Bundesland in Folge Ort B  8) genannt.

Person A hat seit über 20 Jahren keinen Fernseher und auch schon mindestens über 10 Jahre kein Radioempfangsgerät. Im Auto könnte man den Radio deaktivieren, nur leider gibt es heutzutage kaum neue Moderne Fahrzeuge ohne ein solches Empfangsgerät.  Person A hatte zuvor trotzdem immer Radiogebühren bezahlt und anfänglich auch diese neue Einheitssteuer.
Im September 2015 hat dann Person A aufgehört diese Einheitssteuer zu bezahlen.

Ich werde nun die Kommunikation mit dem BS chronologisch aufführen, wobei leider die ersten beiden Festsetzungsbescheide aus 2015 fehlen.


Nun gut, mein Freund der Friseur - Person A - hat viel im Forum gelesen ist aber dennoch ratlos was am besten zu tun wäre. Der Hund des fiktiveen Friseurs meiner fiktive Freundin wäre über einen Hinweis - "what to do next!" dankbar.

Beste Grüße an die Runde

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René/Administrator
Titel: Re: Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft trotz schriftlicher Zurückweisung
Beitrag von: wwwgegenGEZ am 24. November 2016, 17:44
Hm, der fiktive Friseur meiner fiktiven Freundin fragt nach ob jemand aud dem Forum dazu einen Kommentar hat ?!

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René/Administrator
Titel: Re: Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft trotz schriftlicher Zurückweisung
Beitrag von: wwwgegenGEZ am 01. Dezember 2016, 14:39
 (#) - der Friseur hat nun mal ohne irgendeine Hilfe aus dem Forum vorgestern das Erinnerungsschreiben an das AG gesendet. Schade, dass niemand reagiert hat :-(

Ich werde euch trotzdem über den Verlauf auf dem Laufenden halten.

Gruß wwwgegenGEZ