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Autor Thema: öffentliche Antwort auf PN - u.a. zur Gestaltung des neuen ÖRR (EU-rechtlich)  (Gelesen 971 mal)

  • Beiträge: 7.309
'N Abend,

das Lesen und Verstehen fällt manchen offensichtlich schwer?

Nichtsdestotrotz war diese PN geeignet, eine Reaktion abzufassen, die hier öffentlich erfolgt, weil es nun einmal nicht ohne Grund geschrieben steht, daß auf PN keine Reaktion mehr erfolgen wird. Der, der diese PN absandte, wird sich wiedererkennen, gleichwohl wird sein Name nicht genannt.
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Zitat
wenn der Bestandsschutz aufgrund der Altbeihilferegelung wegfallen würde?
Die Entscheidungen des EuGH haben rückwirkende Geltung und kommen daher grundsätzlich ab In-Kraft-Treten eines Rechtsaktes der Union bzw. ab dessen Veröffentlichung im EU-Amtsblatt zur Anwendung.

Zitat
In Deutschland wird ja mit allen Tricks - und im Zweifel dabei den 3 Affen folgend - versucht dieses Fass nicht aufzumachen.
Das Faß ist bereits auf.

Derzeit fallen am EuGH Entscheidungen bezüglich des ÖRR anderer EU-Mitgliedsländer. Die EU-Binnenmarkt-betreffenden Entscheidungen des EuGH haben aber grundsätzlich für alle Teilnehmer am EU-Binnenmarkt verbindliche Wirkung, also auch für den dt. ÖRR und die den dt. ÖRR gestaltenden Länder.

Deutschland wird noch die Zeit gegeben, seinen eigenen ÖRR auf Basis der europäischen Bestimmungen und Auslegungen europäischen Rechts durch den EuGH an europäisches Recht anzupassen. Im bildlichen Sinne ist es aber schon 10 vor 12.

Zitat
Wurden mögliche Folgen schon mal im Forum beschrieben/zusammengefasst?
Ansatzweise wohl schon.

Zitat
Wie sieht in Augen der EU der ideale ÖRR aus?

Inhaltlich wie eine gute Tageszeitung gestaltet;
mit globalen, europäischen wie auch regionalen Themen, aber durchweg 100% werbefrei;
aktive Bürgerbeteiligung an der Programmgestaltung;
politisch zwingend neutral und allzeit die dem Bürger zugestandenen europäischen Grundrechte achtend und einhaltend;
frei von Pöbeleien gegen wen auch immer;
primär vom Staat aus allgemeinen Steuermitteln finanziert, (weil eben 100% werbefrei), und innerhalb der EU über alle nationalen Grenzen hinweg frei empfangbar von jedem Bürger der EU;
die freie Empfangbarkeit eines europäischen Rundfunksenders in Regionen außerhalb der EU ist hingegen keine Erfordernis;
Einbindung aller europäischen Regionen in die nationale europäische Berichterstattung; -> gerade im kulturellen bzw. touristischen Bereich kann man da eine Menge pro EU bzw. unbedingt nötigem nationalem Verständnis für andere EU-Länder, bzw. EU-Regionen bewerkstelligen.

Der ÖRR darf alle Bereiche abdecken, die der private Rundfunk auch anbietet, sofern frei von Gewalt, Haß, Mord und Totschlag; dergleichen ist einem steuerfinanzierten ÖRR unwürdig. Darüberhinaus konzentriert sich der ÖRR bspw. im Bereich der Sport-Berichterstattungen auf die Paralympics und/oder regionale, bzw. besondere Sportereignisse, deren Berichterstattung für andere nur untergeordnete Bedeutung hat, aber dennoch berichtenswert ist, weil ehrliche menschliche oder auch tierische Leistung dahintersteht.

Selbstverständlich kann ein europäischer ÖRR gar nicht gegen die EU sein, er darf bzw. muß aber wohl auch europäische politische wie wirtschaftliche Fehlentwicklungen nachhaltig unter Wahrung sämtlicher Grundrechte publizieren.

Insofern wird man sich überlegen, Journalisten, die ihren Job ehrlich betreiben, der strafrechtlichen Immunität zu unterstellen; sie stehen hier auf einer Stufe mit den Richtern am EuGH.

Der EU ist nicht damit geholfen, wenn offensichtliche Fehlentwicklungen unter den berühmten Teppich gekehrt werden. Fehlerfrei sind wir alle nicht, wobei auch nicht jeder vordergründige "Fehler" bei größerem Blick auch einer ist, aber trotzdem muß mindestens im ÖRR eine neutrale, pöbelfreie Diskussion darüber möglich sein, was pro EU richtig und falsch ist.

Die EU ist ein Projekt für die Bürger Europas, denn nur diese haben ihnen gegenüber einzuhaltende Grundrechte, kein primäres Projekt für Unternehmen und andere juristische Personen, denen alle im europäischen Rechtssystem nicht ohne Grund keine Grundrechte gewährt worden sind.

In die konkrete inhaltliche Gestaltung eines ÖRR wird sich die EU allerdings nicht einbringen, bzw. reinhängen, sie wird aber dazwischengrätschen, wenn die EU-rechtlichen Auflagen weiterhin ignoriert werden.

Den Begriff "versteckte Werbung" wird es künftig kaum noch geben; jeglichen Rundfunkproduktionen bleibt es überlassen, mit welchen Produkten des Alltags sie bspw. ihre Produktionen gestalten. Unlautere bzw. versteckte Werbung wird es nur noch dann sein, wenn ein Produkt offensichtlich nicht zum Thema passt, aber dennoch gezeigt wird. Es liegt an den jeweiligen Produzenten, hier die nötige Sensibilität zu zeigen.

mfg
pinguin


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2016, 03:10 von Bürger«
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