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Mein ganz persönliches Barzahlungsexperiment (RBB)

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KnutK:
Moin!

Person K kann aus eigenen Feststellungen mitteilen, dass eine Kontopfändung keine gravierenden Nachteile haben muss und somit eine gezwungenermaßen freiwillige Zahlung, um die Pfändung zu verhindern, nicht  unbedingt notwendig ist.

Person K kann berichten, dass sofern mehr als die Pfändungssumme auf einem Bankkonto ist, nur die Pfändungssumme "eingefroren" wird und die Summe dann nach ungefähr einem Monat automatisch an die Vollstreckungsstelle überwiesen wird oder der vermeintliche Schuldner die Möglichkeit hat, die Summe auf eigenen Antrag sofort überweisen zu lassen. So wird eine ein-monatige Sperrung der Pfändungssumme verhindert.

Das Konto kann in der Zeit der Pfändung ganz normal weiter benutzt werden, weshalb man bis auf die verlorene Pfändungssumme und einen Eintrag der Pfändung beim Bankkunden, faktisch keine Nachteile hat. Die Eintragung kann maximal bei einem Kredit der Bank problematisch sein aber erklärt werden, weshalb die Pfändung zustande gekommen ist.

Nach der Pfändung kann man Klage gegen die offensichtlich rechtswidrige Zwangsmaßnahme erheben.

Die Angaben basieren auf Erfahrungen bei einer fiktiven großen Bank im Norden Deutschlands.

Markus KA:
Eine fiktive Person M könnte diese freundliche und friedliche Aktion klasse finden und stellt sich gerade vor was passieren würde, wenn diese Aktionen Nachahmer finden >:D
Eventuel könnte man rechtswirksame Formblätter vorbereiten, die diese Aktionen unterstützen würden.

Man darf gespannt sein... 8)

Sophia.Orthoi:

--- Zitat von: oliverM am 28. Oktober 2016, 20:42 --- der neuen Intendantin des RBB meinen Tribut zu zollen. War folglich im Haus den Rundfunks und frug den Pförtner, wo die

Soweit so kurz, Beitrag ist nicht korrekturgelesen, wer Fipptehler findet darf sie behalten ;)

--- Ende Zitat ---

Fragen, frug, gefragen; er frägt, ich frage:

Wie wäre es mit einem Schreiben per Fax, um nach einem Termin im Funkhaus für Barzahlung unter Vorbehalt zu fragen.

Markus KA:
Meine Bank hat mir mitgeteilt, dass ab dem 1. Februar 2017 für eine normale, in Papierform ausgefüllte Überweisung eine Gebühr von 1,50 Euro zu zahlen ist. Eine kostenlose Überweisung in "analoger" Form wird es nicht mehr geben.
Ich kenne viele Bürger, jung wie alt, die das bewerte Verfahren der "Papierüberweisung" bevorzugen oder nützen, weil sie keine Möglichkeit  für das (noch) kostenlose Onlinebanking haben.
Der Service der Banken schrumpft von Monat zu Monat. Bankfilialen oder möglicherweise Banken sterben langsam aber sicher aus. Wer nicht online sein kann hat schlechte Karten...oder doch nicht?

Ist dem Bürger (ohne Internet) eine Überweisungsgebühr von 1,50 Euro zumutbar, wenn er seinen Zwangsbeitrag bezahlen muss?

alexparty:
Mein Nachbar hat eine Kontopfändung durch, das war irgendwie direkt vor Weihnachten.
Auf Grund einer größeren Anschaffung war er im Dispo. Feste Stellung, guter Lohn.
Ganze Konto dicht, Dispo gekündigt, fettes Minus. Sie nannten es nicht Dispo sondern Überziehungsmöglichkeit !!
Keine Miete, keine Kreditraten, keine Lebensmittel, Handy, Energie nothing
Noch in Unkenntnis der Kontosperrung vor Silvester beim roten netto paar Kleinigkeiten einkaufen.. sofort Inkasso am Hals.
Bei den anderen betroffenen Firmen Einzugsermächtigung neu erteilen bzw händisch Überweisen + Rücklastschriftkosten.
Nun sollen bis zur Tilgung des "Dispos" die nächsten Lohnzahlungen komplett einvernahmt werden.
Dadurch sind für diesen Zeitraum keinerlei Zahlungen möglich. Total lebensnahe Bank.
Ich glaube er hat was von 3 Monaten Lohn komplett "weg" gesagt. Wenn die Bank nicht einlenkt.
Das wären dann 3 Monate keine Miete, Kredite, Energie etc. da kommt das nächste Unheil auf ihn zu.
Mal sehen wie es bei ihm weiter geht. Ich habe ihm erstmal 100,- geliehen, damit er überhaupt Lebensmittel kaufen kann.
Haftbefehl zum Preis von 20,- lag den Unterlagen der Vollstreckungsbehörde dann auch noch bei.
Ein Wunder, dass sie ihn nicht Heilig Abend mit einem Pritschenwagen bei Nacht und Nebel abgeholt haben.

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