"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Berlin
Mein ganz persönliches Barzahlungsexperiment (RBB)
oliverM:
Hi Gemeinde,
da ich mir Knast & Kontopfändung leider nicht leisten kann, hab ich heut mal versucht in den sauren Apfel zu beißen und Frau S., der neuen Intendantin des RBB meinen Tribut zu zollen. War folglich im Haus den Rundfunks und frug den Pförtner, wo die Demokratieabgabestelle sei. Der grinste ein wenig verunsichert, meinte aber danach ob ich meinen Rundfunkbeitrag dort zahlen wolle. Das verneinte ich noch (von wollen kann keine Rede sein), aber gezwungenermaßen musste ich ja. Er meinte das geht nicht und er hat ein paar Broschüren mit Infomaterial dazu da. Das interessierte mich ja nun nicht und ich bat ihn, mir im Namen des RBB zu unterzeichnen daß ich vor Ort und zahlungswillig war und daß man die Annahme meines Schutzg... *hust*... meiner Demokratieabgabe verweigere.
Wie gehabt wenn es um Verantwortung geht, wollte er natürlich auf keinen Fall seine Unterschrift unter sowas setzen. Wäre ja auch gar nicht nötig, schließlich hatte ich ja eine Zeugin dabei, aber ich wollte schon ein wenig Eindruck hinterlassen (nicht daß sich da niemand an mich erinnert) und bat ihn, ob er mir nicht einen Vorgesetzten mit mehr Befugnissen heranrufen könne.
Er holte mir daraufhin eine Kollegin, die schon deutlich genervter schien und mir ein paar Zettel der Verbraucherzentrale in die Hand drücken wollte, auf denen alles erklärt sei (da sind neuerdings die Verbraucherzentralen zuständig? Aha...). Die kannte ich schon und lehnte freundlich dankend ab. Ich bat sie erneut um eine Unterschrift unter der Erklärung bzgl. meiner Zahlungswilligkeit und... dreimal dürft Ihr raten... sie lehnte natürlich auch ab.
Also musste ich mich weiter durchfragen: Fehlanzeige: das Gebäude sei zwar vom RBB aber hier sei niemand der mir da helfen könne... ich verwies auf den Beitrag im Sat1-Frühstücksfernsehen in dem genau in diesem Gebäude jemand 2014 bar gezahlt habe. Das sei nur eine Werbung (!) gewesen... inzwischen sei auch niemand mehr im Gebäude vom Beischlafservice. Ich meinte daß ich schon vorher hier gewesen sei um meinen Widerspruch gegen den Bescheid zur Niederschrift zu geben: "Ja, das war vor 2014...". "Nö, das war Ende 2015". Also wieder meine Bitte nach jemandem mit mehr Befugnis. Sie nahm das Telefon und wählte ihren Vorgesetzten (vom Wachschutz, again). Der war dann schon deutlich unerfreut durch uns belästigt zu werden und sagte uns daß nicht der RBB sondern der Verein in Köln zuständig sei. Ich wies ihn darauf hin daß ich meine Post vom RBB erhielte und gegen diesen und nicht den Kölner Verein geklagt habe, meine Begleitung erwähnte noch daß der Kölner Verein nicht rechtsfähig sei. Ich sagte ihm dann auch ganz deutlich daß ich ohne Unterschrift unter einer Erklärung zu meiner Zahlungswilligkeit oder Entgegennahme meiner Demokratieabgabe in bar auch nicht gehen würde, woraufhin er mir anbot die Polizei zu holen und uns herauswerfen zu lassen. Das Ganze in extrem unfreundlichem Ton (ich selbst habe versucht betont freundlich zu sein - die Wachschutzleute sind ja eh nur diejenigen, die die Prügel einstecken sollen).
Erklärte ihm dann auch daß mein Bestehen auf Barzahlung auch einen Hintergrund hat: die bundesweite Meldedatenbank in Köln weiß eh viel mehr über mich als ich möchte und soll nicht auch noch meine Kontodaten bekommen. Er sagte mir daraufhin daß ich bei jeder beliebigen Bank eine Bareinzahlung machen kann. Meine Frage nach den Kosten die dafür entstünden: Ich könne ja den Kölner Verein anschreiben und diese Kosten zurückfordern. Nochmals mein Hinweis daß der Kölner Verein nicht mein Ansprechpartner sei und ob er mir bitte endlich jemandem vom RBB holen könne... darauf erstmal Ansch!ß daß er ja nicht mein Laufbursche sei und daß es wohl schwer wird jemanden zu holen wenn derjenige von "aufgebrachten Leuten" höre... da wollen die dann erst recht nicht. Wusste nicht so richtig wen er mit "aufgebracht" meinte - ich jedenfalls war es nicht, meine Zeugin auch nicht. Komisch. Aber er trabte los und kam nach einiger Zeit mit einem Ausdruck zur Barzahlung, handschriftlich ergänzt und i.A. unterschrieben daß Barzahlung nicht möglich sei. Stempel vom 28.10. vom... genau: Beitragsservice. Der ja seit 2014 nicht mehr im Haus ist. Ah ja.
Ich fragte den Herrn dann noch freundlich ob ich ihn als Zeugen nennen dürfe weil ich ja schließlich zahlungswillig dort war und schließlich keine Post vom GV erhalten will. Darauf kam er erstmal mit "Datenschutz" den ich ja selber geltend machen wolle... na gut, meinte ich, nicht so wichtig, Beschreibung & Funktion der Person sollte reichen, schließlich geht es lediglich darum meinen Zahlungswillen zu bezeugen. Ich verwies auch darauf daß ich bereits eine Zeugin habe, aber er gab mir dann doch noch seinen Namen.
Ich denke da werd ich wohl Frau S. vom RBB persönlich behelligen müssen, wenn in ihrem Hause sonst niemand bereit ist Verantwortung zu übernehmen. Werd wohl nächste Woche mal ein Schreiben aufsetzen - jetzt ist schließlich der RBB im Annahmeverzug.
Soweit so kurz, Beitrag ist nicht korrekturgelesen, wer Fipptehler findet darf sie behalten ;)
Schönes Wochenende allerseits!
PersonX:
Vielen Dank für den Bericht und den Versuch eine Kasse zur Barzahlung zu finden ;-). Und hoffentlich nicht gleich alles auf einmal ;-) bar zahlen wollen.
--- Zitat von: PersonX am 20. August 2014, 21:52 ---In Deutschland ist als Zahlungsmittel an sich nur doch nur
http://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel
Bargeld zulässig?
Zumindest scheinen alle anderen Zahlungsarten zunächst die Zustimmung aller Parteien zu benötigen?
Stimmt das mit der Zustimmung, wie es unten im Zitat steht so überhaupt?
--- Zitat ---Zahlungsmittel dienen im modernen Zahlungsverkehr dem zahlungsverpflichteten Schuldner dazu, seinem Gläubiger die aus Vertrag oder Gesetz resultierende Geldschuld rechtswirksam zu tilgen. In Deutschland kennt das Gesetz nur die Erfüllung der Geldschulden durch Barzahlung. Sie ist nach traditionellem Verständnis die „eigentlich“ geschuldete Leistung des Geldschuldners und führt daher durch Übereignung des Bargelds zur Erfüllung der Geldschuld.[1] Dem Schuldner ist die Tilgung einer Geldschuld mit anderen Zahlungsmitteln als dem gesetzlichen Zahlungsmittel (z. B. Zahlung in ausländischer Währung oder mit Kreditkarte) nur dann gestattet, wenn dies zwischen den Parteien im Rahmen der Vertragsfreiheit vorher vereinbart worden ist. Durch die weite Verbreitung von Girokonten mit der Möglichkeit des unbaren Zahlungsverkehrs kann in Ausnahmefällen eine Barzahlung als Erfüllungsleistung auch ausgeschlossen werden. Das geschieht vertraglich in Arbeits- und Mietverträgen (Lohn/Gehalt und Mieten werden ganz überwiegend unbar gezahlt) und durch Gesetz, etwa in § 224 Abs. 3 Satz 1 AO, § 51 Abs. 1 BAföG, § 117 Abs. 1 Satz 2 ZVG.[2]
--- Ende Zitat ---
Ich denke nicht das der BS eine Finanzbehörde ist?
http://dejure.org/gesetze/AO/224.html
--- Zitat ---kann in Ausnahmefällen eine Barzahlung als Erfüllungsleistung auch ausgeschlossen werden
--- Ende Zitat ---
" -> Die Frage ist, was sind diese Ausnahmefälle, und wie müssen diese Formal richtig gekenzeichnet sein, wenn der Ausschluss durch Gesetzt geregelt wird.
Ich glaube hier beim Rundfunk erfolgt doch diese Regelung nicht durch Gesetz, sondern durch eine Satzung, in wie weit das zuläßig ist, naja. Im
§ 7 Beginn und Ende der Beitragspflicht, Zahlungsweise, Verjährung
und im
§ 10 Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung
gibt es zumindest keine Angaben dazu, dass Bargeld ausgeschlossen wird.
Wie dem auch sei, da die Übertragung als Schickschuld definiert wird, und der Schuldner das Risiko tragen soll -> warum eine Bank nutzen?
Kann bei einer Zahlung in Bar in Form von kleinen Münzen das Risiko nicht sogar deutlich verringert werden? Sagen wir jeden dritten Tag ca. 2 Cent, weil sonst das Risiko des Verlusts beim Transport zu groß wird. -> Das klappt am besten, wenn man es nicht weit zur Einzahlungsstelle hat.
Wenn man nicht direkt beim BS zahlen möchte und falls die Rundfunkanstalt doch eine Finanzbehörde ist, dann einach mal nach der zuständige Kasse und den Öffnungszeiten fragen. -> Aber das wird so nicht klappen, weil auch die Rundfunkanstalt keine Finanzbehörde ist, sondern diese höchsten beauftragt im Fall der Vollstreckung, naja.
Keine Kasse kein Geld ;-) auf den Postweg würde ich das Geld nicht schicken.
--- Ende Zitat ---
karlsruhe:
Vielen Dank für diesen lebendigen Bericht.
Ich als Zeuge kann dies vollumfänglich bestätigen :)
Es fand noch ein 2. Barzahlungsversuch nach ca. 2 Stunden statt.
Mit anderen Mitstreitern und ich gesellte mich nach einer
angemessenen Zeit wieder hinzu :) 8) ::)
Ein weiterer ausführlicher Bericht wird folgen.
KlarSchiff:
----- eigentlich ist dies doch ein Forum für Zahlungsverweigerer und nicht für Zahlungswillige, die alternative Wege zur
Unterstützung der notleidenden LRAs suchen.
karlsruhe:
Wir sind auch Zahlungsverweigerer!
Aber wenn der Eintrag ins Schuldnerverzeichnis,
eine Pfändung, oder die Zahlung vom eigenen Konto verhindert werden soll,
bzw. die Zahlung über ein Extrakonto bis zu 5-15,- zu Buche schlage würde,
ist Barzahlung, unter Vorbehalt, eine Möglichkeit.
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