Zum Thema der Senkung der Beiträge habe ich in einem Gerichtsurteil folgende Passage gefunden die so vom Beklagten stammt:
Nach dem vorläufigen Jahresabschluss des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beliefen sich die Gesamterträge aus dem Rundfunkbeitrag für das Jahr 2014 auf 8,324 Milliarden Euro. Im Vergleich zu den Erträgen 2013 seien das Mehrerträge von 643 Millionen Euro. Darin seien zu einem erheblichen Teil offene Forderungen enthalten, zu denen noch keine Zahlungen eingegangen seien (z.B. die Forderung gegen den Kläger). Auf der Basis dieses Jahres und einer Abschätzung für 2015 und 2016 ergäben sich in der laufenden Periode 2013 bis 2016 Mehrerträge von insgesamt ca. 1,5 Milliarden Euro. Dieser zweckgebundene Überschuss führe nicht zu tatsächlichen Mehreinnahmen der Rundfunkanstalten, denn die Kommission werde diesen bedarfsmindernd auf die nächste Beitragsperiode 2017 bis 2020 anrechnen.
Stammt aus dem Urteil OVG Saarlouis Urteil vom 6.10.2016, 1 A 408/14
http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=5435Es ist schon interessant, dass diese Aussage in der Begründung zur Abweisung der Klage vom Beklagten (SR) stammt und jetzt doch keine Senkung der "Gebühren" stattfinden soll.
Wer genau wehrt sich denn eigentlich so wehement gegen diese Absenkung? Selbst die KEF hat ja gesagt, es müsse gekürzt werden.
Vielleicht kann man solche Aussagen der LRA in Klagen sinnvoll verwenden.
P.s. Ich hoffe ich habe es hier an einer passenden Stelle gepostet. Habe sonst kein passendes Thema gefunden.