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Unbegründeter Klageantrag zur Fristwahrung (VG Karlsruhe)

Begonnen von AntiBeitrag, 09. November 2016, 10:38

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AntiBeitrag

Hallo zusammen,

Person A hat nun auch der Widerspruchsbescheid nach über einem Jahr Nichtshören ereilt.

Person A hat jetzt auf die Schnelle und mithilfe des Forums seine Klage erstellt.

Wäre die so in Ordnung oder sollte Person A da noch etwas ergänzen?

Grüße


Edit karlsruhe:
noch anonymisiert

karlsruhe

#1
Hallo lieber Mitstreiter,
es gibt mittlerweile eine ganze Reihe von Runden Tischen im Umkreis des Verwaltungsgerichtes Karlsruhe.

Einfach hier im Kalender oder bei den Runden Tischen http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,50.0.html nachsehen.

Aktuell gibt es welche in Stuttgart, Mannheim und Karlsruhe. Vielleicht für Dich erreichbar?
Im Bereich Böblingen / Sindelfingen fand am Montag spontan ein außerplanmässiger statt,
der nicht angekündigt wurde.

Wenn Du aber noch eine Ecke hast, die einen weiteren Runden Tisch vertragen könnte,
Bescheid geben, Leute mobilisieren, Termin überlegen und eine geeignete Lokalität in der Nähe des jeweiligen
Bahnhofs finden :)

Wenn ich Zeit habe, werde ich, zumindestens beim 1. Treffen, dabei sein.
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

Roggi

#2
Es fehlt noch der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Edit "DumbTV":
Siehe diesen Beitrag weiter unter: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20963.msg134906.html#msg134906

karlsruhe

#3
Zitat von: Roggi am 09. November 2016, 11:14
Es fehlt noch der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Der alte Fehler, den habe ich auch gemacht, war kostenpflichtig aber an der falschen Stelle.

§ dazu weiß ich jetzt nicht auswendig

Aber es gibt mind. 2 relevante Anträge auf Aussetzung der Vollziehung.

1x auf jeden Fall zu beantragen bei den Widersprüchen an die jeweilige Landesrundfunkanstalt, unseren einzigen Ansprechpartner!

Mit Köln haben wir nichts zu tun, also alles bitte immer an die jeweilgen Landesrundfunkanstalten.

Dann gibt es einen ähnlich lautenden § für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
und zwar in der Situation einer "Zwangsvollstreckung"

Bitte bei einer Klageeinreichung dies auf keinen Fall ergänzen.

(Gehe übrigens auch gerne bei der Klageabgabe beim Verwaltungsgericht Karlsruhe mit)

Man hat nach Klageeinreichung ohne nähere Begründung dannach noch ca. 4-6 Wochen Zeit, um die
ausführliche Klagebegründung nachzureichen, bzw. kann man auch immer wieder um eine Verlängerung ersuchen,
wenn sich neue Gesichtspunkte ergeben sollten. :)

Anmerkung: keine Rechtsberatung, nur meine eigene Meinung
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

Roggi

#4
Der wichtige Antrag lautet:
Ich beantrage Aussetzung der Vollziehung nach §80 VwGO(4) bis zum Abschluss des Klageverfahrens. Grund: ich kann mir die Rundfunkbeiträge nicht leisten.


Edit "DumbTV":
Siehe diesen Beitrag weiter unter: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20963.msg134906.html#msg134906

AntiBeitrag

#5
Ok habe ich ergänzt. Die Klage geht dann heute noch raus. Ich hoffe ich habe etwas Glück mit der Fristsetzung, so dass sich bis dahin schon etwas neues ergibt.

@karlsruhe: Interesse generell an solchen Tischen besteht, aber mit einer kranken Frau und Vollzeitjob ist das zeitlich etwas unpassend. Ich bin froh dass ich den Widerstand bis jetzt durchgehalten habe und hoffe dass die Klage etwas bringt.

Linksabbieger

#6
Moin AntiBeitrag,

nochmal in aller Deutlichkeit: § 80 VwGO Abs. 4 regelt den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der erlassenden "Behörde" damit ist in diesem Fall die Rundfunkanstalt gemeint. Dieser Antrag gehört nicht in die Klage, sondern in den Widerspruch.

Hingegen regelt § 80 VwGO Abs. 5 den Antrag auf Aussetzung beim Gericht. Der kann in der Klage formuliert werden, was sich aber erfahrungsgemäß (vgl. Ausführungen von karlsruhe) als unnötiger Kostentreiber herausstellt.

Der Antrag nach § 80 VwGO Abs. 5 ist kostenpflichtig (zusätzlich zu den Gerichtskosten im Hauptsacheverfahren). Üblicherweise wir der Antrag von den Gerichten abgeleht mit der Begründung, dass keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes bestehen.

Die Rundfunkanstalten hatten bisher immer von sich aus die Vollziehung ausgesetzt sobald eine Klage erhoben wurde. Sprich, die Kosten für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 VwGO Abs. 5 kannst du dir sparen wenn du den Antrag aus der Klageschrift nimmst.

Meint (keine Rechtsberatung)
der
Linksabbieger