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Autor Thema: Norbert Häring diskutiert mit Prof. Paul Kirchhof, SWR-Justitiar Hermann Eicher  (Gelesen 15572 mal)

n
  • Beiträge: 1.452
Interessant, wenn man danach sucht findet man z.B. sowas:

Zitat
Der WDR wird eine weitere
Herausforderung zu bewältigen haben – die
Kommunikation zum Rundfunkbeitrag wird ab
1. Oktober 2013 für ARD, ZDF und Deutschland-
radio in einem Competence Center gebündelt,
der sogenannten GSEA Beitragskommunikation/
Marketing, die vom WDR federführend betreut
wird. Eine wesentliche Aufgabe wird zudem
darin liegen, die Evaluierung des Rundfunkbei-
tragsstaatsvertrags kommunikativ vorzubereiten
und zu begleiten – und damit die Akzeptanz des
Rundfunkbeitrags weiter zu erhöhen.
in
www1.wdr.de/unternehmen/organisation/finanzen/finanzen_budget100.pdf

Da arbeiten unsere Beiträge !!!


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

e
  • Beiträge: 811
...manipulativvorzubereiten und zu begleiten.... :P


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

a

anne-mariechen

Auch Gerichtsurteile werden gepflegt!!!
Nicht nur das World Wide Web wird beobachtet, auch nur die positiven Gerichtsurteile, was den Rundfunkbeitrag angeht werden an Juris weitergeleitet. Die „negativen Urteile“ bleiben unter Verschluss.
d) Pflege einer Urteilsdatenbank, Weitergabe positiver Gerichtsentscheidungen an Juris und ggf. Kommentierung.
Man(n) Frau könnte meinen, dass vielleicht aus diesem Grunde so wenig "negative Gerichtsurteile" im WWW zu finden sind.
+++

@ marga
Ganz genau richtig, das ist die Praxis dieses Lügenstaates die sich die LRA zu nutze machen und kein Rf-Teilnehmer draussen merkt was mit Ihm geschied.
Es ist jetzt nicht mehr verwunderlich, dass in den Urteilen bei den VG, dann immer der gleiche Block an Gerichtsurteilen eingefügt wird.
Diese Gerichte und die Richter denken wohl, dass inzwischen alle demokratisch freidenkenden Menschen so dumm sind wie sie selbst.

@noGEZ99
Ihre Feststellung in Beitrag Nr. 15 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16993.msg112823.html#msg112823 zur GSEA Beitragskommunikation/Marketing, die vom WDR federführend betreut wird steht ebenfalls in der Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug".

Deshalb und da bin ich mir sicher, wenn Mitarbeiter beim Beitragservice in Köln ausscheiden (müssen - weil angekündigt) in dem der Politik im Geschäftsbericht der Personalabbau vorgegaugelt wird, werden diesen Mitarbeiter eine andere Tätigkeit in einem anderen organisatorisch neu geschaffenen Bereich angeboten.
Warum wohl ist die GSEA in Köln vom WDR federführend angesiedelt?

Was ist das für eine Volksverdummung. Die Politik unterstützt jedes unternehmerische Mittel, Hauptsache es entstehen keine Arbeitslosen. Die Bevölkerung muss mit diesem System bei Laune und in Schach gehalten werden. Das ist der Unterschied zwischen uns unterdrückten geregelten Deutschen (2 Millionen mittellosen H4-Empfängern) und den Flüchtlingen die die wahre Freiheit kennen. Die marschieren einfach über Feld und Wald, während die bayerische Polizei die einheimischen Autofahrer an den Grenzstraßen kontrolliert und mit kilometerlangen Staus verärgert. Wieder ein Grund, dass der RF seine Nützlichkeit unter Beweis stellt, indem er den Stau an den Autofahrer rückmeldet.
Dümmer gehts nimmer.

Wehe man geht auf die Straße und demonstriert, dann kommen die 78 neu angeschafften dunkelblauen Wasserwerfer der Firma Rosenbauer aus Österreich zum Einsatz. http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/1596796/Deutschland_Polizei-kritisiert-RosenbauerWasserwerfer. Es sollen ja keine Auffälligkeiten nach außen dringen. Jeder Protest muss sofort im Keim erstickt werden, das ist die Device. Und unser Rundfunk, die Nachrichten, das Fernsehen wird dazu auf Grund seiner angeblichen Unabhängigkeit sowas von missbraucht, zum anlügen der Beitragzahler die dieses System unterstützen müssen.
Ich sage bewußt müssen, durch den ungerechten Zwangsbeitrag.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Januar 2016, 07:19 von anne-mariechen«

  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Hier die Antwort von Dr. Norbert Häring von der Diskussion am Montag Abend:

Ihr Rundfunkbeitrag: sachfremd und unsozial (...)


Guggst Du hier: LINK zum Handelsblatt vom 12.01.2016

http://norberthaering.de/de/27-german/news/524-rundfunkbeitrag-diskussion#weiterlesen

Zitat:

(...) Dass der Rundfunkbeitrag in weiten Teilen der Bevölkerung verhasst sei, was gegen die Behauptung spreche er sei fair und angemessen, wollten Kirchhoff und Eicher nicht gelten lassen. Es sei nur eine relativ kleine Gruppe, von Fanatikern, die diesen Eindruck vermitteln. Die Stimmung im Saal vermittelte mir persönlich anderes. (...)

+++


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  • IP logged
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

Uwe

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  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de

Quelle Logo:http://norberthaering.de/images/banners/haering_banner_de.png
Ihr Rundfunkbeitrag: sachfremd und unsozial

Quelle: Norbert Häring 12.01.2016

Am Montagabend diskutierte ich in einem gut gefüllten Hörsaal 1 der Neuen Universität in Heidelberg, wo ich so manche VWL-Grundstudiumsvorlesung hören durfte, mit Professor Paul Kirchhof und SWR-Justiziar Hermann Eicher auf der Gegenseite, und dem FDP-Politiker Hans-Joachim Otto überwiegend auf meiner Seite über den Rundfunkbeitrag. Es gab Überraschendes zu hören, nicht alles überzeugend.

Ich will hier nicht versuchen die ganze Diskussion widerzugeben. Dazu bin ich auch viel zu parteiisch. Auf einen besonders großen Widerspruch im Gegenlager will ich jedoch hinweisen. Prof. Krichhof erzählte in seinem Eingangsvortrag, dass der neue Beitrag, der die alte Gebühr ablöste, auf sein Gutachten im Auftrag von ARD, ZDF, Deutschlandradio zurückgeht. Herr Eicher betonte dagegen immer wenn es brenzlig wurde, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ja nur mache, was der Gesetzgeber vorschreibe, ganz so, als hätte der Rundfunk darauf gar keinen Einfluss.

weiterlesen auf:

http://norberthaering.de/de/27-german/news/524-rundfunkbeitrag-diskussion#weiterlesen


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@gerichtsvollzieher
Danke für den Bericht.

Prof. Kirchhof (Uni HD ex BVerfG) verteidigte seine Ansichten, interessant war jedoch, dass auch er das Gesetz zumindest teilweise für verfassungswidrig hält (Der Gesetzgeber habe sein Gutachten nur zum Teil und auch mit Abweichungen umgesetzt).
> Gibt es dazu Ton-/Video-Dokumente/ Wort-Protokolle?

Es wäre sehr sachdienlich als weiterer Beleg zu seinen im Forum bereits bekannten Äußerungen wie u.a. unter
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html


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siehe auch Artikel der Rhein-Neckar-Zeitung vom 15.01.2016 unter

Ist die Rundfunkgebühr gerecht? - Schlagabtausch in der Neuen Uni Heidelberg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17178.0.html


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interessant auch immer wieder die Analysen von Herrn Simon auf https://www.wohnungsabgabe.de/aktuelles2016.html : "... Dem ehemaligen Verfassungsrichter Paul Kirchhof war es anscheinend wichtig zu betonen, dass nicht alle seine Empfehlungen umgesetzt worden seien. Seine Gutachten-Aussage „Persönliche Ausnahmen wegen ersichtlicher Empfangsunfähigkeit [..] sind notwendig” (Seite 84) hat er anscheinend nicht angeführt, könnte sie doch zum Bumerang für seinen Auftraggeber werden, weil damit doch die Rundfunkempfangsgeräte eine Rolle spielen. Das deckt sich auch mit einer von ihm verfassten Aussage im Handbuchs des Staatsrechts, die eine deutliche Trennung zwischen Rundfunkteilnehmern und Nicht-Teilnehmern erforderlich macht...."

@Mods: Warum ist unser Forum eigentlich nicht bei https://www.wohnungsabgabe.de/ verlinkt?


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P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Kurze Zusammenfassung:

Prof. Kirchhof (Uni HD ex BVerfG) verteidigte seine Ansichten, interessant war jedoch, dass auch er das Gesetz zumindest teilweise für verfassungswidrig hält (Der Gesetzgeber habe sein Gutachten nur zum Teil und auch mit Abweichungen umgesetzt).
So kritisierte er, dass z.B. 60% Blinde vollständig (und nicht nur teilweise)  befreit gehören und Sozialhilfeempfänger/Arbeitslose um die Abgabe aufgestockt gehören, damit sie den Beitrag davon bezahlen könnten.

RA Otto (ex MdB) hält eine Kopfsteuer (ab bestimmten Einkommensgrenzen) für sinnvoll, danach würde die Abgabe nur ca. 11.- Euro pro Person betragen. Er kritisierte insbesondere die teuren Sportübertragungen des öff-rechtl. Fernsehens, die unnötig wären und das Ganze so teuer machen (das können auch die privaten). Er erklärte die Zahl der Wohnungen steige stetig an (zunehmende Zahl  Single Haushalte, Studentenwohnungen), weshalb diese Regelung erfolgte und die Einnahmen dadurch würden jedes Jahr steigen !

Zu Kirchhof: Mal abgesehen davon, daß er das Gutachten im Auftrag der ö.-r. R. und der Landesregierungen geschrieben hat (Staatsferne) und auch dieses Gutachten in sich von Logikbrüchen wimmelt, ist es doch recht unverschämt, von Nichtnutzern (egal, ob sie nun Geld haben oder nicht) "Beiträge" zu verlangen.
Besondern dreist finde ich es, daß das Einkommen von Sozialhilfeempfänger/Arbeitslosen aufgestockt werden soll, um Rundfunk"beiträge" zahlen zu können? Wie, sorry, hirnverbrannt ist das denn? Das heißt, daß die Steuerzahler, die eh schon Steuern und ihre Beiträge zahlen müssen, durch die Steuern zusätzlich nochmal den ö.-r. R. Geld in den Rachen werfen.
Es ist ja nicht so, als ob man nicht gut auf das ö.-r. Rundfunkangebot verzichten könnte...


Zu Otto: Eine Kopfsteuer ist ebenfalls nicht akzeptabel. Die Belastungshöhe wäre zwar um 60% niedriger, aber dennoch müßten Bürger für etwas zahlen, was zu unterstützen sie nicht bereit sind, besonders, da die ö.-r. R. in keiner Weise wirtschaftlich und im Interesse der Öffentlichkeit arbeiten. Solange ein derartiger Sumpf, auf welche Weise auch immer, zwangsfinanziert wird, ist die Demokratie gefährdet.
Inzwischen ist durchaus ein Rundfunksystem ohne ö.-r. Staatsfunk vorstellbar und vor allem wünschbar.

Ich persönlich habe ja den Verdacht, daß nicht die Staatsferne gewahrt bleiben soll, wenn man sich gegen eine Steuerfinanzierung sperrt, sondern dann ein Ringen um die Zuflüsse beginnen wird. Wenn die Länder oder der Bund etwas von ihren Einnahmen abgeben sollen, dann muß darum schon hart gekämpft werden.
Dann wird es keine "Rentenrückstellungen" mehr geben und auch die vielen Kritikpunkte der KEF, die gar nicht erwähnt oder einfach ignoriert werden, werden dann ins Feld gebracht, um keine weiteren Mittel abtreten zu müssen.
Eine Steuerfinanzierung würde die LRA teuer zu stehen kommen, denn dann müßten sie tatsächlich wirtschaftlich arbeiten und würden ganz genau überprüft. Das wollen die LRA nicht. Schon im 16. Hauptgutachten der Monopolkommission wurde eine Steuer empfohlen, wobei man sich bzgl. des Bedarfs am freien Markt orientieren solle, denn es zeigt sich, daß im privaten Bereich deutlich weniger Geld verschleudert wird.

Desweiteren gewinne ich langsam den Eindruck, daß die steigende Anzahl an Verwaltungs- und Vollstreckungsklagen, gerade von "normalen" Bürgern (also keineswegs "Fanatikern" oder potentiellen Steuerhinterziehern), auch auf die Gerichte wirkt und sie sehen, daß doch irgendwas an dem Unwillen der Bevölkerung dran sein muß.
Vielleicht haben auch die Richter langsam die Nase voll davon, für ein derartiges Unrechtsystem gegen eigene Überzeugungen, den gesunden Menschenverstand und vor allem (grund)gesetzliche Vorgaben verstoßen und Gehilfen spielen zu müssen.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

R
  • Beiträge: 1.126
...
Besondern dreist finde ich es, daß das Einkommen von Sozialhilfeempfänger/Arbeitslosen aufgestockt werden soll, um Rundfunk"beiträge" zahlen zu können? Wie, sorry, hirnverbrannt ist das denn? Das heißt, daß die Steuerzahler, die eh schon Steuern und ihre Beiträge zahlen müssen, durch die Steuern zusätzlich nochmal den ö.-r. R. Geld in den Rachen werfen.
Es ist ja nicht so, als ob man nicht gut auf das ö.-r. Rundfunkangebot verzichten könnte...
...

aus Meßerschmidt "Finanzierungsverantwortung des Steuerstaats":

Zitat
...Der Ausgleich der Beitragsausfälle durch die übrigen Beitragspflichtigen kommt daher, recht besehen, nicht den von der Beitragspflicht Freigestellten, sondern ausschließlich den öRR-Anstalten zugute, die so gestellt werden, als gäbe es keine freistellungsbedingte Deckungslücke, weil diese von den Beitragspflichtigen geschlossen werden muss. Die in erster Linie zu beantwortende Frage lautet daher nicht, ob Sozialhilfeempfänger und andere sozial Schwache einen Anspruch auf beitragfreien Rundfunkempfang haben sollten, sondern, wer für die Beitragsbefreiung einstehen soll. Diese Problematik wird selten thematisiert; vielmehr wird suggeriert, als folge aus der sozialstaatlich gebotenen Freistellung sozial Schwacher von der Beitragspflicht zwangsläufig eine Solidarhaftung der Beitragspflichtigen. Tatsächlich kommt alternativ zur Beitragsdeckung der Deckungslücke deren Ausgleich aus dem allgemeinen Staatshaushalt und damit durch die Gesamtheit der Steuerzahler in Betracht...

Das nur auszugsweise. Ich kann nur dringend empfehlen, sich den Artikel von Herrn Prof. Meßerschmidt aus "Die Öffentliche Verwaltung - März 2015 - Heft 6 zu besorgen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2016, 02:05 von Bürger«
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

K
  • Beiträge: 2.243
Voller Hörsaal für Podiumsdiskussion zum Rundfunkbeitrag
by Dajan Baischew
Posted on 15.01.2016


Bildquelle: http://lhg-bw.de/heidelberg/files/2016/01/DSC_0565-21.jpg

Zitat
[...]
Prof. Kirchhof ist ehemaliger Bundesverfassungsrichter und Verfasser jenes Gutachtens, auf dessen die Reform des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2013 folgte. Er leitete die Diskussion mit der damaligen Notwendigkeit eines neuen Modells ein. Das vorherige Modell forderte eine Anmeldung jedes einzelnen Empfangsgeräts. Heute vereinfacht, bezahlt jeder Haushalt einen fixen Betrag von 17,50€.

Während der Diskussion betonte er mehrfach wie wichtig eine politische Bildung der Bürger für eine Demokratie sei, dies ist die Hauptaufgabe eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Er räumte aber auch ein, dass viele gute Ideen während der Ausgestaltung des Modells verloren gingen.

Ein zentrales Thema war die Frage nach der Gerechtigkeit: Ein Familienhaushalt mit beispielsweise vier Personen zahlt den gleichen Beitrag wie ein Ein-Personen-Haushalt eines Studenten. Darüber debattierten vor allem Herr Eicher, Justitiar des SWR und Verteidiger des bestehenden Modells, und Hans-Joachim Otto (FDP), ehemaliger Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien im Bundestag. Letzterer sprach sich für eine personengebundene Abgabe aus.
[...]

Weiterlesen auf: http://lhg-bw.de/heidelberg/?p=2045


Ist die Rundfunkgebühr gerecht?
Von Stefan Meyer
15.01.2016, 06:00 Uhr
Befürworter und Kritiker lieferten sich einen lebhaften Schlagabtausch in der Neuen Uni - und einige Studenten lehnen den Beitrag ganz ab


Bildquelle: http://www.rnz.de/cms_media/module_img/266/133001_1_gallerydetail_image_02f1577ddb61da0d6e9b47793d83e457.jpg
Lebhaft diskutierten (v. l.) Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof, Hans-Joachim Otto (FDP),
Moderator Constantin von Ludwig von der Liberalen Hochschulgruppe,
Hermann Eicher (SWR) und Norbert Häring vom "Handelsblatt" über den Rundfunkbeitrag.
Foto: Philipp Rothe


Zitat
[...]
Noch vor der eigentlichen Diskussion zeichnete Kirchhof die Argumentation seines Gutachtens von 2010 nach. Indem er sich damals gegen eine Steuer, Gebühr oder Sonderabgabe aussprach und seinen Auftraggebern ARD, ZDF und Deutschlandradio den Rundfunkbeitrag empfahl, legte er den Grundstein für das neue Finanzierungsmodell. Von der Richtigkeit dieser Reform ist Kirchhof unverändert überzeugt, erinnerte allerdings daran, dass nicht alle seine Empfehlungen umgesetzt wurden. So wollte er alle Sozialleistungen um die Summe der Rundfunkgebühr erhöhen und die Verwaltung größtenteils abschaffen. Zudem sprach sich Kirchhof für einen Verzicht auf Werbung aus.

Damit hatte er einen der wenigen Punkte angesprochen, bei denen unter allen Teilnehmern Einigkeit bestand. Selbst Eicher befürwortete diesen Schritt - wenngleich das nicht die offizielle Position von ARD und ZDF sei, wie der SWR-Justiziar beteuerte. Zugleich ging niemand so weit, die vollständige Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu fordern. Damit waren die Gemeinsamkeiten aber auch schon erschöpft.
[...]
Ebenfalls umstritten war die Frage, wie staatsfern der öffentlich-rechtliche Rundfunk tatsächlich ist. Gegenteilige Behauptungen hielt Eicher für grundsätzlich falsch, während Häring zu einem anderen Urteil kam: "Staatsferne gibt es nicht, die wird nur geheuchelt." Der Redakteur des "Handelsblattes" forderte grundlegende Umstrukturierungen, etwa bei der Zusammensetzung der öffentlich-rechtlichen Aufsichtsgremien.
[...]
Bei derart grundlegenden Meinungsverschiedenheiten überraschte es nicht, dass es mitunter etwas lauter zuging. Zumal sich auch Teile des überwiegend studentischen Publikums einschalteten und den SWR-Vertreter mit hämischen Zwischenrufen bedachten. Die Rundfunkgebühr lehnen diese Zuhörer offenbar ganz grundsätzlich ab - was bei Eicher Besorgnis weckte. "Was mich erschreckt: Dass mir aus eurem Kreise vermittelt wird, dass ihr uns gar nicht mehr braucht." Aber gerade bei Wahlen oder Krisen sei die öffentlich-rechtliche Berichterstattung unverzichtbar.

Weiterlesen auf: http://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-Ist-die-Rundfunkgebuehr-gerecht-_arid,161909.html


Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Oktober 2016, 21:26 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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