Hallo Zusammen,
leider wurde mein letzter fiktiver Post über Person A bisher nicht beantwortet - zugegeben war/ist auch ziemliches wirrwarr!
Nun ganz kurz zu diesem fiktiven Fall der sich nun erweitert hat: Person A hatte ja vom OGV einen Brief bekommen: "Zahlen sonst Pfändung". Person A hatte ja noch eine Weile Zeit bis Sie das Geld übergeben bzw eine anderweitige Lösung aufzeigen soll.
Jetzt hatte Person A noch einen Brief vom OGV bekommen in dem da steht, dass der Gläubiger den Vollstreckungsauftrag zurückgezogen hat und das Verfahren hiermit eingestellt wurde (ohne Begründung).
3 Sachen: Warum ? Hatte das jemand schon einmal? & Kann das am Umzug der Person A liegen?
Person A ist von Heidelberg nach Karlsruhe gezogen, der OGV war von HD - wird das jetzt an die zuständige Komune weitergeleitet oder hat das damit gar nichts zu tun? Person A wollte beim OGV bzw Gläubiger nachfragen aber nacher stellt sich raus, dass es irgend ein Verfahrensfehler oder sonstiges war

Irgend eine Idee?
Vielen Dank für Tipps (die SuFu hat nichts ergeben)
Gruß