Threads wurden durchgelesen, aber ist ja eher eine Meinungsvielfalt, als dass es einer ganz sicher weiß und vor allen von Fall zu Fall je nach Kontext unterschiedlich. Verjährungsfrist variiert zwischen 3 und 30 Jahren...
Möglichkeit 1: Es ist möglich sich online anzumelden und das hat B einfach getan, für A. B hat das Portal bedient als ob er A wäre und dort wurde A gefragt, ob für die Wohnung bereits eine Nummer besteht und die Nummer wurde eingegeben, aus der Nummer ging hervor, dass für die Wohnung bereits B bezahlt. So hat sich niemand mehr bei A gemeldet und A auch selbst bei keinem mehr. Gemeldet ist A ganz sicher einwohnermeldeamtlich in der Wohnung. Also ich sehe wenig verschulden bei A, denn wenn B eine Befreiung beantragt und die wissen von A als Mitbewohner, müssten Sie sich ja melden bei A und nicht A bei Ihnen, er hat sich ja anscheinend angemeldet gehabt. Wann greift die Verjährung?
Möglichkeit 2: A kennt wen, der wen kennt, der über 10 Ecken wen kennt, der unmoralischer Weise bei denen arbeitet und sagt, A wäre nicht registriert, steht nicht in ihrem Verzeichnis. A ist aber 100% einwohnermeldeamtlich dort registriert. Wann beginnt die Verjährungsfrist?