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Autor Thema: Lohnpfändung durchgeführt, was nun?  (Gelesen 10056 mal)

d
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Lohnpfändung durchgeführt, was nun?
Autor: 26. September 2016, 17:50
Hallo leute,

Person A hatte vom Vollziehungsbeamten 2 Mahnungen bekommen worauf Person A einen Brief an den SWR sowie an den Beitragsservice geschickt hatte, nach dem Briefschema 3a (Vollstreckung trotz Wiederspruch? )

Person A hat darin den SWR und Beitr.serv. gebeten die Vollstreckungsankündigung zurückzunehmen unteranderem mit dem Vermerk, sowie dem Aktenzeichen der Klage vor dem BVerfG Karlsruhe.

Von beiden Seiten bekam Person A keine Antwort, der Vollziehungsbeamte ebensowenig.

Nun hat der Vollziehungsbeamte rund 350 €vom Lohn gepfändet. Der Zeitraum belief sich von 01.01.2013 bis Anfang/Mitte 2014.

Auf allen Festsetzungsbescheiden wurde Wiederspruch eingelegt sowie die aussetzung der Vollziehung beantragt, von Person A.

Der Vollstreckungsbeamte hatte Verständniss für alles ect jedocj seiner Aussage nach:" Es ist ein Ersuchen einer Öffentlich Rechtlichen Anstallt, die wird stimmen bzw seine Richtigkeit haben und er müsse Vollstrecken, er könne da nichts gegen Unternehmen...."

Wie kann Person A jetzt in diesem Falle am besten Reagieren / Handeln?
Das Geld ist im Moment noch im Besitz der Verbandsgemeinde, jedocj spötestens in 1 Woche, wenn die Pfändungskasse dies bearbeite, dann würde das Geld an den SWR weitergeleitet werden.

Bestes Vorgehen um an das Geld wieder zukommen, bevor die Schmarotzer dieses bekommen, wäre hier angebracht????

Danke für eure Unterstützung...
 


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Uwe

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Re: Lohnpfändung durchgeführt, was nun?
#1: 26. September 2016, 19:52
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html


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d
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Re: Lohnpfändung durchgeführt, was nun?
#2: 26. September 2016, 21:55
Also könnte Person A einfach Argumentieren, dass der SWR keine Behörde seie und die Vollstreckung dadurch nicht hätte stattfinden dürfen?

LG Tübingen kannn man auch problemlos auf RLP angewendet werden?

Welche Druckmittel könnte Person A anführen?, Klage gegen die Rechtsmässigkeit, Dienstaufsichtsbeschwerde...?

Das Geld wird erst mal futsch sein denkt Person A oder muss in diesem Falle die Rundfunkanstallt das Geld Person A zurückerstatten?

Wo Person A stutzig macht, es wird über 1 Jahr Zeitraum Vollstreckt, in dieser Zeit sind ja mehrere Festsetzungsbescheide Person A zugegangen, diesen auch Wiedersprochen wurde.
Jedoch nur 1 Wiederspruchsbescheid erhalten worauf die Klage bei Person A früher lief...

Was Person A noch komisch findet, nach einem Telefonat mit dem SWR/Beitragsservice, meinte ein Mitarbeiter zur Person A, dass im System nichts hinterlegt seie von einer laufenden Klage, obwohl die besagte Person ja selbst das Aktenzeichen für Karlsruhe hat?!?!


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Re: Lohnpfändung durchgeführt, was nun?
#3: 26. September 2016, 22:04
Das Justiziariat der Landesrundfunkanstalt muss angeschrieben werden. Darauf hinweisen, dass eine Klage anhängig ist, dass der BS unrechtmäßig handelt und beantragen, dass das Geld und die mit der Lohnpfändung verbundenen Kosten zurückzuerstatten sind.


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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Re: Lohnpfändung durchgeführt, was nun?
#4: 22. Oktober 2018, 15:40
Man sollte vielleicht nicht nur an die Ausschöpfung des inländischen Rechtsweges denken, sondern auch in Betracht ziehen, dass es internationale Rechtswege gibt. Daher möchte ich alle Menschen, die durch den Rundfunkbeitrag von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen sind, dazu aufrufen, sich an einer Beschwerdeaktion bei Amnesty International zu beteiligen.   
Die Aktion besteht darin die Kopie einer Vollstreckungsankündigung oder eines Mahnschreibens zusammen mit dem folgende Anschreiben an den AI-Hauptsitz in London zu schicken: 
Anschreiben für eine Beschwerden bei Amnesty International
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.msg182044.html#msg182044


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

 
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