Bewerten Sie also die Persönlichkeitsrechte höher als die Transparenz des öffentlich-rechtlichen Systems?
Steul: Das ist mir zu pauschal. Wir sind so transparent wie möglich, wir sind dabei, immer mehr dieses Haus (Deutschlandradio) zu überprüfen, dass es transparent wird, aber hier geht es um eine grundliberale Position, die ich habe. Ind in diesem ganz konkreten Fall der personalisierten Einkommen stelle ich die Persönlichkeitsrechte höher als das Transparenzinteresse.
Meine Fragen an Herrn Steul (Intendannt Deutschlandradio),
wieso berufen Sie sich auf Grundrechte (Persönlichkeitsrechte), wo doch die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit ihrem Rundfunkbeitrag die finanziell ungehinderte Unterrichtung nach Art. 5 Grundgesetz mit Füssen treten?
Wieso berufen Sie sich auf Grundrechte (Persönlichkeitsrechte) wo doch die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit ihrem Rundfunkbeitrag die Belastungsgleichheit nach Art. 3 (I) Grundgesetz aushebeln?
Es heißt immer "Beitragsgerechtigkeit" von der Seite der ÖRR statt Verstoß gegen die Belastungsgleichheit nach Artikel 3. (I) Grundgesetz. Nur Nutzer der ö.-r. Eventualität (ö.-r. Programme) haben einen möglichen Vorteil, die Nichtnutzer und die aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer haben nur finanziellen Schaden und werden gegen den Willen genötigt. Beiträge können nur für besonderen Sondervorteil erhoben werden, nicht für finanziellen Schaden. Wann fangen Sie an, das komplette Grundgesetz zu beachten?