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Autor Thema: Volksbegehren zu "Regelung der Rechte und Pflichten der Vertragspartner"  (Gelesen 1840 mal)

m
  • Beiträge: 2
Hallo,

eins ist mir noch aufgefallen:
Zu den Staatsverträgen in Bayern gibt es in unserer Landesverfassung ja noch gar keine Regelung bezüglich Rechte und Pflichten der Vertragspartner wie es beim Zivilrecht das BGB regelt.

Wie wärs mit folgender Gesetzesänderung:

Zitat
"Für Staatsverträge, bei denen der Bürger in einem Schuldner Gläubiger Verhältnis steht, gilt das Recht des BGB Buch 2 Paragraph 241 bis 853. Erbringt ein Vertragspartner seine vertragliche Leistung gegenüber den Bürgern nicht in vertragsgemäs, kann insbesondere die Möglichkeiten des Paragraphen 437 BGB (Minderung des Kaufpreises, Rücktritt, Schadensersatz, Nacherfüllung) angewendet werden. Eine Maßnahme des Paragraphen 437 BGB, die die Zustimmung aller Gläubiger erfordert, kann durch ein Volksbegehren initiiert werden. Durch eine Volksabstimmung wird diese Maßnahme verbindlich."

Das halbe Forum ist ja voll mit Verstößen gegenüber dem Rundfunkstaatsvertrag. Damit hätten wir dann alle Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Wie siehst eigentlich in anderen Ländern mit dieser Gesetzteslücke aus?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. September 2016, 17:47 von Bürger«
Behördens Mühlen mahlen bekanntlich langsam aber in der Ruhe liegt die Kraft womit jedes wiederspenstige Korn zermahlen wird.
Aber ohne die Quelle können die härtesten Mühlsteine nicht mehr mahlen.

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Die Durchführung eines Volksbegehrens wurde schon mal an einem Runden Tisch
in München ausführlich diskutiert und leider für nicht durchführbar "eingestellt"

Die Zeitfenster waren zu eng, die Anzahl der benötigten "Mitmacher" zu hoch.

Nichtdestotrotz, es besteht die Möglichkeit und wenn du eine Idee hättest,
dies mit den bayrischen Vorgaben dennoch strukturiert und erfolgbringend durchzuführen,
herzlich willkommen, könnte dann sogar weitere Bayerische Mitstreiter dazusteuern.

Wie wäre dein machbares Konzept?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. September 2016, 19:53 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

m
  • Beiträge: 2
Ohne ausreichend Mitarbeiter wird es natürlich schwer.
Aber folgende Punkte sind mir eingefallen:
  • Wie stehen die Chancen für den Erfolg. (Hier bin ich auch kein Experte)
  • Finden sich auch Mitstreiter außerhalb des Themas ÖRR. Diese Änderung betrifft allgemein jeden Staatsvertrag
  • Bayern ist ja großes Bundesland. Gibt es nicht kleinere Bunderländer, wo man auch dieses Volksbegehren starten kann
  • Können nicht Protestler aus anderen Bundeslaendern mithelfen
Kennt sich vielleicht zum Thema Erfolg jemand besser aus? Staatsverträge sind ja Angelegenheiten des Landtages.
Kann es sein, dass uns hier ein anderes Gesetz ein Riegel vorschiebt?


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  • IP logged
Behördens Mühlen mahlen bekanntlich langsam aber in der Ruhe liegt die Kraft womit jedes wiederspenstige Korn zermahlen wird.
Aber ohne die Quelle können die härtesten Mühlsteine nicht mehr mahlen.

 
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