Gratulation zu diesem Zwischenerfolg
Hier - wie auch in mehreren anderen ähnlichen Fällen - zeichnet sich ab, dass die
Vollstreckungsstellen tatsächlich "zugänglich" und etwas "sachter" sind, sofern sich Betroffene
kooperativ und bemüht zeigen.
Dies sollte Person A dann wohl auch entsprechend so fortsetzen.
Person A könnte daher - wenn nicht bereits in dem Schreiben geschehen - ARD-ZDF-GEZ eine
Frist setzen, die
mehrere (~5?) Tage vor dem mit dem GV vereinbarten "nächsten Termin" liegt.
Sofern ARD-ZDF-GEZ diese Frist fruchtlos verstreichen lassen, könnte Person A gleich am
nächsten(!) Tag dann ein Schreiben der
"nächsten Eskalationsstufe" an ARD-ZDF-GEZ (dann mglw. auch gleich an die Chef-Stelle, d.h. die Intendanz) schreiben und dieses
wiederum zur Kenntnis an die Vollstreckungsstelle geben, mit dem Hinweis, dass
"ARD-ZDF-GEZ leider nicht im erforderlichen Umfang mitwirken", Person A sich
"weiterhin nach Kräften bemüht" und insofern erneut
"freundlich um einen erneuten Aufschub von mehreren Wochen bittet, da ARD-ZDF-GEZ ja augenscheinlich auch hoffnungsls überlastet" seien - so, oder so ähnlich.
Bis dahin erst mal Luft holen und abwarten.
Die genaue fiktive Formulierung könnte man dann - falls noch erforderlich - noch mal überlegen.
Ungeachtet dieser Kommunikation mit ARD-ZDF-GEZ und der Vollstreckungsstelle gilt: Solcherlei
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
damit die Verantwortlichen für diesen Bockmist tagtäglich konfrontiert und erinnert werden an die Folgen ihres Tuns.
*DIE* müssen die gesamten Millionen Vorgänge von ARD-ZDF-GEZ *parallel* auf dem Tisch haben - damit sie es endlich "begreifen" mögen...