Ich habe am 13.7.2010 ein Einschreiben an die GEZ geschickt zwecks Datenauskunft. Natürlich per Einschreiben/Rückschein,da es sonst sicherlich in der Versenkung verschollen wäre.
Heute nun kam ein Antwortschreiben der GEZ mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrter Herr XX
Sie bitten um Auskunft,woher di eGEZ die Anschrift erhalten hat.
Im Auftrag der LRAen schreiben wir regelmäßig eine Vielzahl von Bürgern verschiedener Zielgruppen an.Mit den Schreiben wird auf bestimmte Anmeldepflichten von Rundfunkteilnehmern hingewiesenund um Anmeldung evtl bisher nicht gemeldeter Rundfunkgeräte gebeten. Für diesen Zeitraum werden Anschriften von Adressanbietern **gemietet**.*
Die Anschrift wurde von der GEZ- unter strikter Beachtung der Datenschutzbestimmungen- auf der Grundlage von §8 Abs.4. Rundfunkgebührenstaatsvertrag zur Erfüllung ihrer Aufgaben genutzt.
Die Anschrift stammt von der
AZ Direct GmbH
Carl-Bertelsmann-Straße 161s
Postfach 400
33311 Gütersloh
Rechtsgrundlage für die Anmietung von Adressen ist §8 Abs.4 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages.
Danach kann die zuständige LRA oder die GEZ "zur Feststellung,ob ein den Vorschriften dieses Staatsvertrages genügendes Rundfunkteilnehmerverhältnis besteht, und zur Verwaltung von Rundfunkteilnehmerverhältnissen personenbezogene Daten bei nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben,verarbeiten oder nutzen."
Die für die Aktion erhaltenen Daten werden bei der GEZ nicht auf Dauer gespeichert,sondern nach Abschluß der Aktion und Bearbeitung des Rücklaufs wieder gelöscht.Die uns für die Aktion übermittelten Daten beschränkten sich auf die Namens- und Adressdaten wie in unserem Schreiben verwendet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Für den Rundfunggebühreneinzug ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag die bereichsspezifische Rechtsvorschrift,die die Datenverabeitung erlaubt und gemäß Datenschutz der Einwilligung durch den Betroffenen gleichsteht.
Sie nehmen Bezug auf §28 Abs4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und widersprechen einer evtl künftigen Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung bzw der Martk-oder Meinungsforschung.
Die Tätigkeit für den hoheitlichen Gebühreneinzug fällt nicht unter den Begriff der Werbung. Darüberhinaus ist §28 Abs.4 BDSG auch deshalb nicht anwendbar,weil die GEZ weder eine öffentliche Stelle des Bundes darstellt noch der Privatwirtschaft zuzuordnen ist.
Zum Schutz der Rechte der Betroffenen finden die Vorschriften des jeweils für die zuständige LRA geltenden Landesdatenschutzgesetzes Anwendung.
Die Landesdatenschutzgesetze enthalten jedoch keine Bestimmung,die der Vorschrift des §28 Ab.4 BDSG entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
GEZ
**hervorgehoben durch mich
Zum ersten mal finde ich es ne bodenlose Frechheit,dass man "unsere" Daten nicht nur verkauft, nein,sie werden sogar vermietet!
Nachdem ich mir das Schreiben nun ein paar mal durchgelesen hab,weil man dieses "Behördendeutsch" nicht unbedingt beim ersten Mal verstehen muß,bin ich nun soweit gekommen um zu verstehen,dass es einem wenig nutzt,gegen irgendwas von der GEZ zu widersprechen,denn die berufen sich wie oben zu lesen explizit haarkläuberisch auf jeden Buchstaben,der da drin steht,und wenn denen irgendwas nicht paßt,kommt die Begründung,die GEZ gehöre dem nicht an somit gelte es nicht für die GEZ.
Zumindest gibt es eine (der vetl vielen) Adresshändler,die wiederum nun Post von mir bekommen zwecks Datenschutz.
Habt ihr evtl nen Rat,was man gegen das Schreiben der GEZ noch machen kann/könnte?