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Autor Thema: BVerwG - Urteile der Revisionsverfahren vom 15.06.2016 veröffentlicht  (Gelesen 2083 mal)

C
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Edit "Bürger":
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


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Die Urteile der Revisionsverfahren am Bundesverwaltungsgericht vom 15.06.2016 sind nun veröffentlicht:
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidungen.php

Oder als PDFs verlinkt:

BVerwG 6 C 34.15
BVerwG 6 C 35.15
BVerwG 6 C 37.15
BVerwG 6 C 40.15
BVerwG 6 C 41.15
BVerwG 6 C 47.15
BVerwG 6 C 48.15
BVerwG 6 C 51.15


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d
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Wow, copy & paste ... beim Bundesverwaltungsgericht ...


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a

azdb-opfer

Wow, copy & paste ... beim Bundesverwaltungsgericht ...

Wie bei den letzten Urteilen ...

Nur der Name eines Richters wurde ausgetauscht, sonst ist fast alles identisch. Dafür brauchen die Richter 7 Wochen?


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Moin.

Nur mal exemplarisch eine identische Stelle des Urteils BVerwG 6 C 40.15 Absatz 51 mit denen vom März, die einen Angriffspunkt darstellt, da sie eindeutig den Grundrechten und der Charta der Menschenrechte der EU widerspricht:

... die Rundfunkbeitragspflicht ... Soweit sie sich als Beschränkung des Zugangs zu anderen Informationsquellen auswirkt, ist dies hinzunehmen, ...

Und hier das dazu passende Thema, passt fast 1:1 zu den jetzt veröffentlichten Urteilen:

Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 16./17. März 6 C 6.15 veröffentlicht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18770.0.html

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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