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Autor Thema: Linke fordert GEZ: Reiche sollen mehr zahlen  (Gelesen 6441 mal)

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Linke fordert GEZ: Reiche sollen mehr zahlen
Autor: 01. August 2016, 09:59

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Berliner Kurier, 01.08.2016

Linke fordert
GEZ: Reiche sollen mehr zahlen
von Mow

Zitat
Die Linkspartei geht mit dem Rundfunkbeitrag für ARD und ZDF hart ins Gericht. Sie fordert eine grundsätzliche Reform. Denn: Die „GEZ-Flatrate“ von 17,50 Euro im Monat für alle Haushalte sei ungerecht, weil Reiche genauso viel zahlen wie sozial Schwächere. Zwar gibt es Gebührenbefreiungen, etwa für Hartz-Empfänger, aber das reiche nicht.[..]

In der Linken gibt es Überlegungen, den „Zwangsbeitrag“ in eine Steuer umzuwandeln, die sich dem Gehalt anpasst. Heißt: Der Arzt, der zehnmal so viel verdient wie der Pfleger, muss auch mehr zahlen.

Weiterlesen auf:
http://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez---stadt/linke-fordert-gez--reiche-sollen-mehr-zahlen-24484076


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Negativ; es ist eine Dienstleistung, für die jeder diese Dienstleistung nutzende Bürger den gleichen Betrag zahlen sollte.

Die Einhaltung sämtlicher Grundrechte ist für das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes wesentlich und darf nicht zur Disposition stehen.

Gemäß Artikel 11, 52 und 54 der rechtsverbindlichen Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist, darf es keine behördliche Einwirkung im Bereich Meinungs- und Informationsfreioheit geben. Der Staat darf dem Bürger gar nicht vorschreiben, daß er ein vom Staat präferiertes Medium ohne ausdrückliche Nutzung zu bezahlen hat.


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M
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Das löst leider immer noch nicht das Problem der "Nichtnutzer".

Die sog. "Gutverdiener" würden sich bei einer solchen Regelung eh wehren und das will der ÖR sicherlich vermeiden. Bisher läuft der Betrag ja bei vielen unter "Peanuts", aber das kann sich schnell ändern.



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c
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Story wurde beim Stern aufgegriffen:

http://www.stern.de/wirtschaft/news/gez-vorschlag--reiche-sollen-mehr-rundfunkbeitrag-zahlen-6989908.html

Das wird nicht funktionieren: 1. ist der Beitrag schon eine Steuer und 2. können die Länder keine Steuern erheben.

Ich bin aber damit einverstanden, dass "Schüler, Studenten und Transferleistungsempfänger" automatisch befreit sein sollen. Das wäre schon mal ein richtiger Schritt.



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g
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Tatsache ist, dass das Modell 2013 unausgegoren und auch nicht angepasst ist.
Diese Wohnungssteuer muss weg.

Daher ist es zwingend erforderlich, eine Regelung zu erarbeiten, die alle wesentlichen Merkmale erfasst, damit es zu einer Fassung kommt, die akzeptabel erscheint und nicht gewisse Gruppen stark benachteiligt.

Pay-TV wäre das Allerbeste, darf aber nicht sein.

Dienstleistung? eher nicht. Das wird verneint. Im Grunde schon, aber nicht messbar. Dazu bedürfte es einen "Antennenzähler", der die eingehende Dienstleistung misst und an die LRA übermittelt, also Pay-TV.
Wessen Problem ist das? Na, das der LRA. Wenn die nicht aus dem Knick kommen, dann darf doch nicht der Nichtnutzer den Schaden haben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. August 2016, 20:22 von Bürger«

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Ab und zu haben diese linken Linken doch mal einen Geistesblitz.
Vor allem wenn es um das manchmal durchaus berechtigte Hätscheln der sogenannten sozial schwächeren/finanziell ärmeren Schicht geht.
Das haben wir hier aber alles schon zig Mal in diversen Threads durchgekaut und sind trotzdem zu keinem verwertbarem Ergebnis/greifbarem Ansatzpunkt durchgedrungen.
Einfach für alle/gleicher Beitrag pro Wohnung ist für den ÖRR immer noch die beste Lösung, welche den nach wie vor voraussichtlich geringsten Widerstand produziert.
Stellt euch doch mal einen einkommensabhängigen Rundfunkbeitrag vor.
Die besser Betuchten würden ganz locker mit ihrer AdvoCard wedeln und den ÖRR mit einer Klagewelle ungeahnten Ausmaßes in den Wahnsinn treiben.
Und ins sichere beschleunigte Verderben...
Da bleibt man doch besser bei der momentan "clever" ausgeklügelten Variante und boxt diesen asozialen Murks so lange wie möglich mit Hilfe arrogant korrupter Gerichte durch...

@pinguin
Dienstleistungen werden doch wohl noch immer aus eigener freier Entscheidung heraus genutzt und nicht kostenpflichtig ohne eine NEIN-Option aufgedrängt !
Da kann es noch so viel Angebote geben. Sonst könnte doch jeder Depp irgend welchen Müll anbieten, in den freien öffentlichen Raum stellen und dafür Kohle sehen wollen.
Der ÖRR ist keinesfalls eine Dienstleistung herkömmlicher Art, sondern ein zumeist unerwünschtes Etwas alleinig mit dem hinterfotzigen Ziel damit ungefragt und unter Zwang Kohle zu scheffeln...


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Focus Online, 02.08.2016

Linke fordert
Reiche sollen mehr Rundfunkbeitrag zahlen

von pnh

Zitat
[..]
Wie steht die Bevölkerung zum GEZ-Beitrag?

Nur rund 14 Prozent aller Deutschen sind für die Beibehaltung des Rundfunkbeitrags. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung des Insa-Meinungstrends, der FOCUS Online vorliegt. Sieben von zehn Befragten sind derzeit für die Abschaffung der Gebühr – unter ihnen mehr Frauen als Männer.

Viele Deutsche verweigern die Zahlung des Beitrags schlichtweg. 2015 musste der zuständige Beitragsservice deshalb 20 Prozent mehr Mahnungen verschicken als noch 2014 - nämlich 25,4 Millionen.

Weiterlesen auf:
http://www.focus.de/kultur/kino_tv/linke-fordert-reiche-sollen-mehr-rundfunkbeitrag-zahlen_id_5783101.html


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@tokiomotel

Das Thema "Dienstleistung" ist hier doch tausendfach durchgekaut? Wieso sollte dann noch immer darauf hingewiesen werden, daß eine Dienstleistung vom Bürger beauftragt wird, wenn geschrieben steht, daß nur der eine Dienstleistung bezahlt bzw. bezahlen sollte, der sie auch nutzt?


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  • Cry for Justice
Wieso sollte dann noch immer darauf hingewiesen werden, daß eine Dienstleistung vom Bürger beauftragt wird, wenn geschrieben steht, daß nur der eine Dienstleistung bezahlt bzw. bezahlen sollte, der sie auch nutzt?
Wenn wir im "sollte" -Wünschdirwas- Modus reden, so reden wir eh aneinander vorbei.
In Bezug auf den Rundfunkbeitrag und dessen kuriosem Leistungsangebot von einer Dienstleistung zu reden, so ist eh Hopfen und Malz verloren.
Der örR ist ein abstruses, völlig widersinniges Gebilde und lässt sich absolut nicht in ein geläufiges, akzeptables Schema einordnen.
Wer dies nach wie vor versucht, scheint sich in einer simplen Sackgasse zu verirren...


Edit "Bürger" @alle:
Hier bitte nicht weiter vom Kern-Thema dieses Threads abschweifen, welches da lautet
Linke fordert GEZ: Reiche sollen mehr zahlen
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Wenn wir im "sollte" -Wünschdirwas- Modus reden, so reden wir eh aneinander vorbei.
Wieso "Wünschdirwas"-Modus? Du scheinst die Vielfalt der Ausdrucksmöglichkeiten auch der dt. Sprache nicht zu kennen.

Darüberhinaus sind Rundfunk, Fernsehen, Radio und Co nun einmal kraft europäischem Recht jeweils eine Dienstleistung. Ob es manch nationalem Bürger gefällt oder nicht, spielt hier keine Rolle mehr.

Kein Bürger der EU, (kraft der EU-Verträge ist jeder Bürger eines EU-Mitgliedslandes gleichzeitig EU-Bürger, da auch in 2009 mit der Erklärung der Rechtsverbindlichkeit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union eine EU-Bürgerschaft eingeführt worden ist), darf gezwungen werden, eine von ihm nicht explizit bestellte Ware oder Dienstleistung bezahlen zu müssen. Ein Sonderfall ist dann nur das Nichtbestellte, aber trotzdem Genutzte, das auch eine Zahlpflicht auslösen kann.

Ergo kann es auch nicht funzen, finanzkräftigere Bürger hier stärker zur Kasse zu bitten, als weniger finanzkräftige. Denn eine Ware oder Dienstleistung kostet nun einmal einen bestimmten Betrag, der für alle gleich zu sein hat.

Im Handel hat es aber das Steuerungselement "Mengenrabatt" bzw. "Rabatt".

Zudem ist nicht unmöglich, daß der Staat bedürftigen Bürgern hier bei Nachweis der Bedürftigkeit Zuschüsse gewährt; dergleichen Praxis ist ja bei vielen Nahverkehrsmitteln, Museen, Bibliotheken etc. schon lange üblich. Auch Studenten zahlen da oft weniger, sofern sie ihre aktuelle Studentenschaft nachweisen.


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ergo kann es auch nicht funzen, finanzkräftigere Bürger hier stärker zur Kasse zu bitten, als weniger finanzkräftige. Denn eine Ware oder Dienstleistung kostet nun einmal einen bestimmten Betrag, der für alle gleich zu sein hat.

Vielleicht fördert diese (halbherzige) "Initiative" der LINKEN ja die Widersprüche erst noch richtig zu Tage... ;)

"unausweichliche, aufgedrängte Gegenleistung"
vs.
"das von den Ländern gewählte Mittel zur Finanzierung des Rundfunks"

Siehe hierzu bitte u.a. unter
>> Spendenaufruf - Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19642.msg127779.html#msg127779
Keine Gegenleistung / kein Leistungsaustausch:
Zitat
[...]
Ein Aufdrängen ist kein Gegenleistungsverhältnis.
Eine aufgedrängte Nutzungsmöglichkeit ist jedoch kein Gegenleistungsverhältnis mehr.
[...]


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Nachfolgend ein "Exkurs" zum Thema, den eine fiktive Person "P" in Ihrer Klage verwendet haben könnte:
(Idee: Anregen zum Nachdenken des geneigten Lesers)

"Unzulässige Pauschalierung"
Nachfolgend eingefügt, eine Tabelle – die eine anschauliche Übersicht vermittelt, wenn man die Rundfunkbeiträge vom Erwerbseinkommen abhängig machen würde:
(Annahme: Ab einem Jahreseinkommen von 350T€ zahlt man den Höchstbetrag von monatlich 17,50 €)

   (Tabelle 1)
Name   Einkommen   RF-Beitrag p.M.
T. B$§row        360.000    17,50
L. Müller        100.000      4,86
M. Maier          60.000      2,92
D. Schulz          25.000      1,22


Nachfolgend eingefügt, eine weitere Tabelle – die eine anschauliche Übersicht vermittelt, wenn man die Rundfunkbeiträge vom Erwerbseinkommen abhängig machen würde:
(Annahme: Bei einem Jahreseinkommen von 25T€ zahlt man den Betrag von monatlich 17,50 €; verdient man mehr, muss entsprechend mehr entrichtet werden)

   (Tabelle 2)
Name   Einkommen   RF-Beitrag p.M.
T. B$§row        360.000    252,00
L. Müller        100.000      70,00
M. Maier          60.000      42,00
D. Schulz          25.000      17,50


Wir verstehen schon, was bei Übernahme der beiden Modelle „Tabelle 1“ oder „Tabelle 2“ in Realität passieren würde. Unter „1“ wird wirklich eine reine Grundversorgung garantiert werden können. Unter „2“ wird es einen Aufschrei in der Bevölkerung geben; man hätte auch die einkommensstärkeren Bevölkerungsschichten gegen sich.
                                                                                                                                                                                                                                                 
In Bezug auf die Intensität der Belastung von Rundfunkgebühren führt das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 09.11.2011 aus:
„Zwar ist dieser Betrag absolut nicht sehr hoch, er stellt aber eine intensive und wiederkehrende Belastung des Beschwerdeführers dar."

Und ab hier können wir dann frei interpretieren und argumentieren...


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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

  • Beiträge: 721
Wenn es noch welche gibt, die den Mist konsumieren wollen, dann sollen die (ob arm oder reich) auch (mehr) dafür zahlen. Aber lasst die anderen xx Miliionen in Ruhe, hört auf, die Mehrheit für eine ungewollte "Möglichkeit" der örr Nutzung abzuzocken (egal ob arm oder reich)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. August 2016, 10:14 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

K
  • Beiträge: 810
In Bezug auf die Intensität der Belastung von Rundfunkgebühren führt das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 09.11.2011 aus:
„Zwar ist dieser Betrag absolut nicht sehr hoch, er stellt aber eine intensive und wiederkehrende Belastung des Beschwerdeführers dar."

Genau entgegen gesetzt hierzu argumentiert der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 15.05.2014 (Az. Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12, Tz. 99):
"Die Belastung für die betroffenen Beitragsschuldner hält sich im Rahmen des Zumutbaren."

Kann ein Widerspruch noch größer sein?


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Da weiß der eine nicht (mehr), was der andere argumentiert (hat).

Diese Art von Rechtsbeugung würde eigentlich eine akribische Beobachtung und das Studieren der Entscheidungen herausfordern, damit wenigstens ein roter Faden erkennbar wäre, aber weit gefehlt.

Das ist dumm für unsere sogenannte Rechtsprechung , zeigt aber deutlich, wie sehr sich die Gerichte schon verfranst haben. Die Frage, die sich letztendlich stellt: Wer wird gewinnen, bzw. wer sitzt am längeren Hebel?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. August 2016, 21:06 von Bürger«
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

 
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