Nachfolgend ein "Exkurs" zum Thema, den eine fiktive Person "P" in Ihrer Klage verwendet haben könnte:
(Idee: Anregen zum Nachdenken des geneigten Lesers)
"Unzulässige Pauschalierung"
Nachfolgend eingefügt, eine Tabelle – die eine anschauliche Übersicht vermittelt, wenn man die Rundfunkbeiträge vom Erwerbseinkommen abhängig machen würde:
(Annahme: Ab einem Jahreseinkommen von 350T€ zahlt man den Höchstbetrag von monatlich 17,50 €)
(Tabelle 1)
Name Einkommen RF-Beitrag p.M.
T. B$§row 360.000 17,50
L. Müller 100.000 4,86
M. Maier 60.000 2,92
D. Schulz 25.000 1,22
Nachfolgend eingefügt, eine weitere Tabelle – die eine anschauliche Übersicht vermittelt, wenn man die Rundfunkbeiträge vom Erwerbseinkommen abhängig machen würde:
(Annahme: Bei einem Jahreseinkommen von 25T€ zahlt man den Betrag von monatlich 17,50 €; verdient man mehr, muss entsprechend mehr entrichtet werden)
(Tabelle 2)
Name Einkommen RF-Beitrag p.M.
T. B$§row 360.000 252,00
L. Müller 100.000 70,00
M. Maier 60.000 42,00
D. Schulz 25.000 17,50
Wir verstehen schon, was bei Übernahme der beiden Modelle „Tabelle 1“ oder „Tabelle 2“ in Realität passieren würde. Unter „1“ wird wirklich eine reine Grundversorgung garantiert werden können. Unter „2“ wird es einen Aufschrei in der Bevölkerung geben; man hätte auch die einkommensstärkeren Bevölkerungsschichten gegen sich.
In Bezug auf die Intensität der Belastung von Rundfunkgebühren führt das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 09.11.2011 aus:
„Zwar ist dieser Betrag absolut nicht sehr hoch, er stellt aber eine intensive und wiederkehrende Belastung des Beschwerdeführers dar."
Und ab hier können wir dann frei interpretieren und argumentieren...
"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."
'Where there is oppression the masses will rebel!'
Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!