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BS instruiert Gerichte und GV: BGH-Beschluss legitimiere Vollstreckungspraxis

Begonnen von Bürger, 03. Oktober 2015, 02:04

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Bürger

aktueller Querverweis:

Bundesverwaltungsgericht bestätigt die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum
Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen des Adressaten

BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23163.0
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Bürger

Querverweis aus aktuellem Anlass ;)

Vollstr.-Einstellg. wg. fehl. Voraussetz./ fehl. Zugangsnachw. von Briefpost
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33720.0

Die von den Vollstreckungsstellen und Gerichten auch in Fällen nicht zugegangener Bescheide verwendete Argumentation mit eingangs erwähnter und von ARD-.ZDF-GEZ penetrant verbreiteter BGH-Entscheidung ist somit zumindest im Falle nicht zugegangener Bescheide Makulatur.
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