Autor: 06. Mai 2016, 17:38

Ob heute-journal-Morderator Claus Kleber vielleicht doch mal ganz kurz über seine eigene Funktion als „Rädchen“ im Getriebe einer Todesmaschine nachgedacht hat, als er am vergangenen Freitag die Anmoderation eines Beitrags über den SS-Wachmann Reinhold Hanning vorgetragen hat?
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Wie unterscheidet sich die Schuld jener, die heute wieder eine Aufrüstung an der Ostfront propagieren, von der Schuld jener, die die gleiche Kriegstreiberei bereits vor über 70 Jahren betrieben? Warum sollte ein Reinhold Hanning „schuldiger“ sein, als jene sogenannten Journalisten (Politiker sowieso), die wissentlich und mit niederen Absichten Syrien in einen Krieg gehetzt haben, statt die Gewalt beider Seiten von Beginn an zu verurteilen?
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Es soll ja noch Menschen geben, die denken, Claus Kleber sei ein ausgebildeter Journalist. Das ist er natürlich nicht. Kleber ist studierter Jurist und auch als solcher ein fürchterlicher, denn jeder halbwegs informierte Jurist weiß, dass das Streben nach „Rache“ in unserem Rechtssystem niemals Grundlage oder Motivation für einen Gerichtsprozess sein kann, sondern allenfalls als Mordmotiv vor Gericht bei der Bemessung der Schuld eines Täters eingerechnet wird. Das aber nur am Rande.
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https://propagandaschau.wordpress.com/2016/05/06/wo-beginnt-und-endet-schuld-ueber-die-kleinen-und-die-grossen-raedchen/#more-21565
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.
Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!
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