Archiv > Pressemeldungen April 2016
Hunderte GEZ-Rebellen werden abgemahnt (??? -> belästigt)
Nichtgucker:
Punkt 1
Aus http://dejure.org/gesetze/GVG/154.html geht hervor, dass bestimmte Beamte als Gerichtsvollzieher eingesetzt werden. Ob die als Gerichtsvollzieher auftretende Person tatsächlich ein Beamter ist, müsste aus deren Ernennungsurkunde ersichtlich sein. Ich würde daher die als GV auftretende Person einfach nach deren Ernennungskunde als Beamter fragen:
Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. In der Urkunde müssen enthalten sein
1. bei der Begründung des Beamtenverhältnisses die Wörter "unter Berufung in das Beamtenverhältnis" mit dem die Art des Beamtenverhältnisses bestimmenden Zusatz "auf Lebenszeit", "auf Probe", "auf Widerruf" oder "als Ehrenbeamtin" oder "als Ehrenbeamter" oder "auf Zeit" mit der Angabe der Zeitdauer der Berufung,
2. bei der Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art die diese Art bestimmenden Wörter nach Nummer 1 und
3. bei der Verleihung eines Amtes die Amtsbezeichnung.
https://dejure.org/gesetze/BBG/10.html
Nach http://dbb.de/lexikon/themenartikel/g/gerichtsvollzieher.html handelt es sich bei Gerichtsvollziehern um besondere Justizbeamten.
Punkt 2
Weder "Gebühreneinzugszentrale" noch "Beitragsservice" ist zutreffend. Es handelt sich ja nicht um Gebühren und mit Service hat das Ganze überhaupt nichts zu tun. Besser wäre es von einer Alimente-Einzugszentrale (AEZ) zu sprechen.
Punkt 3
Mahnungen und Abmahnungen sind etwas grundsätzlich Verschiedenes: Mit einer Mahnung (auch Anmahnung genannt) wird eine Handlung verlangt (meist Geldzahlung), während mit einer Abmahnung das Unterlassen einer Handlung verlangt wird (z.B. Werbeaussage, Musikdownload usw.). Bezogen auf den ÖRR wäre eine Abmahnung die Aufforderung, den Konsum des ÖRR zu unterlassen, sofern keine Beiträge entrichtet wurden.
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