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ARD will Bundesliga nicht den Privaten überlassen

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Totalverweigerer:
Sport ist Mord. Dafür zahle ich nicht!

Roggi:
Der Beitragszahler soll von mir aus mit 100 Fussballsendern beglückt werden, aber einem Rundfunkverweigerer zwangsweise Geld dafür abzupressen ist schon dreist.

Zur Abwechslung was lustiges:
Sport ist Mord, Fernsehsport ist Massenmord.
Und noch einer:

--- Zitat ---Unsere Chancen sind gut", so der ARD-Sportkoordinator. "Das gute, alte Fernsehen ist noch lange nicht tot."
--- Ende Zitat ---
Hier die passende Erklärung zu dieser Aussage, was dann als nächstes folgt:
Wir sind ja auch noch nicht da (Youtube, 21 sek.)

Ich glaube nicht, dass das Bundesverfassungsgericht heute noch urteilen würde, dass teure Bundesligarechte zwangsweise von jedem Wohnungsinhaber finanziert werden muss, dann müsste ja alles, ohne Preisfrage, zwangsfinanziert werden, wo soll denn die Grenze sein? Wer das freiwillig bezahlt, kann protestieren, wer aber keine Wahl hat, wird ja gegen alle Grundrechte gezwungen, die Hobbys der Fernsehzuschauer zu finanzieren. So ein Urteil konnte zu Gebührenzeiten noch gerade so gefällt werden, aber jetzt sicherlich nicht mehr. Die Privatsender wie RTL, Sat1 usw. sind doch frei empfangbar, oder hat sich da etwas geändert? Es ist nur seine Ansicht, dass die Rechte dort hingehören. Und welcher Auftrag besagt, dass teure Sportrechte ins Zwangsfernsehen gehören? Von Gesetzes wegen werden sie nicht gezwungen.
Wie immer, wenn es um Rechtfertigung für irgendetwas im Zusammenhang mit Geldscheffeln bei den Zwangssendern geht, wird von denen nur gelogen, beschönigt, vertuscht und verdreht.

volkuhl:

--- Zitat von: Roggi am 28. April 2016, 19:13 ---...
Und welcher Auftrag besagt, dass teure Sportrechte ins Zwangsfernsehen gehören? Von Gesetzes wegen werden sie nicht gezwungen.
...

--- Ende Zitat ---

Die "Sportrechte" wären bei weitem nicht so teuer, wenn der örR mit seinem zwangsabgepresstem Vermögen die Preise nicht so dermaßen in die Höhe treiben könnte.

Was da an Wettbewerbsverzerrung mit unseren Gebührengeldern erfolgt, ist von keinem Gericht dieser Welt mehr zu rechtfertigen!

ViSa:

--- Zitat von: volkuhl am 28. April 2016, 20:53 ---
--- Zitat von: Roggi am 28. April 2016, 19:13 ---...
Und welcher Auftrag besagt, dass teure Sportrechte ins Zwangsfernsehen gehören? Von Gesetzes wegen werden sie nicht gezwungen.
...

--- Ende Zitat ---

Die "Sportrechte" wären bei weitem nicht so teuer, wenn der örR mit seinem zwangsabgepresstem Vermögen die Preise nicht so dermaßen in die Höhe treiben könnte.

Was da an Wettbewerbsverzerrung mit unseren Gebührengeldern erfolgt, ist von keinem Gericht dieser Welt mehr zu rechtfertigen!

--- Ende Zitat ---

Äääähm ... leider falsch.

Früher als es noch kein Privat-TV gab, gab es ja quasi nur einen Bieter und zwar die ÖR's. Erst mit dem Aufkommen der Privaten wurde der Preis exorbitant in die Höhe getrieben.
Ist wie im privaten ... wenn du bei Ebay was versteigerst und nur einer bietet ist es was deutlich anderes als wenn mehrere bieten da schnellt der Preis Ruck-Zuck in die Höhe. Vor allem wenn es etwas ist was von hohem Interesse ist (In diesem Falle Fussball..)

Und ja, der derzeitig aktuelle Staatsvertrag zählt auch Fussball zur Grundversorgung. Leider.  :(

Das die ÖRR verbittert dafür kämpfen das sie das unbedingt behalten wollen, liegt auf der Hand, das ist so ziemlich das einzige warum die Akzeptenz der ÖRR's *noch* vorhanden ist. Deutschland ist ein Land von Fussballverrückten, die (Bevölkerung) werden es auch nicht akzeptieren dieses Feld jemals den Privaten zu überlassen wo alle Viertelstunde via Splitscreen Werbung reingeballert wird. Und Sky ist halt nun mal deutlich teurer als die GEZ.
Das pisst mich auch total an weil ich weder Interesse an Fussball noch den ÖRR's habe. Aber dennoch sollten hier keine Nebelkerzen in den Raum geworfen werden, weil das der Glaubwürdigkeit des Forums erheblich schaden dürfte ...

Roggi:
Auch nicht so ganz richtig. Dann bräuchten die Privaten nicht mitbieten, wenn es gesetzlich vorgeschrieben wäre, dass Fussball oder Bundesliga zum örR gehört. Zum Grundauftrag gehört ja irgendwie alles, auch Sport. Aber es ist eben nicht definiert, was genau im Zusammenhang mit Grundauftragsversorgung gemacht werden darf. Die Wirtschaftlichkeit ist den örR auch gesetzlich vorgeschrieben.

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