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Autor Thema: Blöde Fragen - Was wäre wenn man zu viel zahlen würde?  (Gelesen 4559 mal)

  • Beiträge: 710
Die Frage ist eigtl. total dumm, wie ich geade festgestellt habe.


Ich schreibe das nur hier rein, weil es eben eigtl. keine Option ist, wenn man boykottiert.
Der klassische Weg ist immer noch verweigern, widersprechen, klagen.
Daher hier nur rein theoretisch...

##

Möchte mal wissen, was wohl passiert wenn man nicht die beiliegenden ÜW´s der Rechnungen benutzt, um zu bezahlen.
Sondern mittel eigener ÜW eine Betrag der höher oder niedriger ist als der geforderte Betrag.
Gibt ja nur 2 Möglichenkeiten.

a. die Beiträge werden bei der nächsten Rechnung abgezogen (wie auch bei vielen anderen Dauerleistungen).
Das würde bei konsequenter Durchziehung irgendwann dazu führen, dass man durch den Überschuss mal ein oder zwei Monate nicht zahlen muss. Aber das wars auch schon.
Danach gehts norml weiter mit den Beiträgen.

b. man würde zurück überweisen (mit kosten verbunden). Das ist vermutlich nicht vorgesehen.
Man bedenke bitte, wer zahlt, tut das sein Leben lang. Wer eine kleine Rente hat...nicht auszudenken.

(c). wer zu wenig zahlt, bekommt auch irgendwann die Post, welche Verweigerer bekommen.
Daraus entsteht wiederum der Sinn des einleitenden Satzes.

Vielleicht ein überflüssiger Wiki-ähnlicher Thread.
Aber füllt u.U. eine Lücke.
Bitte, Danke, ggf. weg damit
Pinky


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n
  • Beiträge: 1.452
Das ist meines Wissens kein Problem für den BS:
Das Konto weist dann halt ein Plus aus.
Gemahnt wird nur wenn das Konto im Minus ist.
Rückzahlung ist nicht vorgesehen.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Darüber habe ich auch schon mal nachdgedacht.

Ich habe mal ein theoretisches Gedankenexperiment gemacht - angenommen jemand, nennen wir sie mal z.B. Person F, hätte Bescheide über 339,64 € bekommen, dagegen Widerspruch eingelegt, einen negativen Widerspruchsbescheid bekommen und dann dagegen beim VG geklagt. Angenommen, in erster und zweiter Instanz würde das vom Gericht trotz mehreren aus rechtlicher Sicht eigentlich nicht widerlegbaren Argumenten "abgebügelt", und es käme dann irgendwann zur Zwangsvollstreckung.

Wenn Person F denen jetzt kurz vorher z.B. 1 Cent überweist, wird das ja nach deren Regeln auf die älteste Schuld angerechnet, es verbleiben dann ja "nur" noch 339,63 €. Wenn jetzt der GV vor der Tür mit einem Volstreckungsbescheid (oder wie das Ding korrekt heißt) über 339,64 € vor der Tür steht, könnte mann dann mir dem Überweisungs-Beleg wedeln und sagen: "Die Summe stimmt nicht, Sie können wieder gehen"...?

Oder habe ich da einen Denkfehler?

Frei 8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 710
Ich vermute es wäre auch kein großes Problem die Zahl zu ändern und es erneut zu versuchen.
Wird aber sicher witzig wenn man dass mehrmals macht.
Man muss eben auch die Zeit genau abpassen.
Jedoch einklagen und zahlen, nur um den GV zu ärgern....

Es wird ja gefordert alles oder in einer bestimmten Rate zu überweisen, bis zu einer Frist, oder?

Jedesmal wenn die Rate oder der Betrag ungleich ist, verläuft ja eine Frist bis man den Schuldner wieder darauf aufmerksam macht, dass was fehlt, per Post wohl.


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g
  • Beiträge: 860
Wenn Person F denen jetzt kurz vorher z.B. 1 Cent überweist, wird das ja nach deren Regeln auf die älteste Schuld angerechnet, es verbleiben dann ja "nur" noch 339,63 €.   
Die Meinung von Mr.X :
Sobald XYZ etwas überweist, ob 1 Cent oder mehr, hat er anerkannt. Den Rest zu holen stellt dann kein Problem mehr dar.

Einfach mal probieren und bitte Bescheid geben, wie es ausgegangen ist.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Es gibt noch weitere Gründe, NICHTs - und schon gar nicht per ÜBERWEISUNG zu zahlen:

Ist ARD-ZDF-GEZ nämlich einmal die Kontoverbindung bekannt, dann ist es für diese auch ein Leichtes, sich bei evtl. irgendwann einmal anstehenden Vollstreckungen (z.B. wenn man durch Erkenntniszugewinn dann doch zum überzeugten NICHTzahler "aufgestiegen ist) von eben diesem Konto zu bedienen.

Diesem unseriösen Konsortium ARD-ZDF-GEZ gehören *keine* Daten freiwillig geliefert...
...und eigentlich auch keinerlei Zahlungen, solange die Grundrechte nicht eingehalten werden.

ZahlungsVERWEIGERUNG!
GrundrechtsVERTEIDIGUNG!


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S

Schandarm

Man kann auch zahlen und dann mal wieder nicht. Und dann zahlt man mal wieder, dann mal wieder nicht. Dann zahlt man mal wieder, zahlt noch mal, dann zahlt mal wieder nicht. Und noch mal nicht.
Zwischendurch kriegt man sicher Hinweise von der GEZ, daß man zahlen sollte. Die bleiben Anfangs mahnkostenfrei.
Das Konto bleibt chronisch im Minus, aber so, daß es einem selber nicht weh tut.

Angenommen, 4 Mill. Bürger haben eine "Befreiung" beantragt. Das wären monatlich 210 Millionen Euro, im Jahr 2.52 Milliarden! Heißt "Befreiung", daß niemand zahlt, oder heißt Befreiung, daß der Staat, bzw. die Sozialfürsorge die Fernsehhanseln unterstützt? Im letzten Falle wären die Zwangsgebühren für den Bürger erheblich höher plus Zins und Zinseszins?
Wer weiß bescheid?
 



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Bringt den ÖRR mit Überzahlungen bloß nicht auf neue Gedanken -  sonst gibt's  bald ARD+

Ein Grundbeitrag von 17,50 Euro für die "Grundversorgung" und einen Plus-Beitrag für Extra-Services (z.B. für den Zugriff auf die Angebote in der Mediathek) ...


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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
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So siehts aus! Wer einmal hat, gibts nicht wieder her...
Zu unrecht Erhaltenes wohl schon... Aber NICHT beim BS! (wegen eigene Gesetze!)

Alles klar..?

Zitat
b. man würde zurück überweisen (mit kosten verbunden). Das ist vermutlich nicht vorgesehen.
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Das hat was mit "erlaubten" (...oder doch missachteter?  ??? ) Menschenhandel (Ausbeutung), Zwang (Nötigung), Wucher (§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft), usw. zu tun!
Steht aber alles im Strafgesetzbuch...



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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

  • Beiträge: 710
Dennoch, zahlen kommt nicht in die Tüte, entgeht auch dem Prinzip des Boykott, jeder Cent sollte im Ernstfall "trocken" lagern.
Wer zahlt lässt den anderen die Arbeit, der Gemeinschaftssinn wäre kaputt.

Man kann versuchen im Falle eines Vollzugs vielleicht einwilligend zahlen, bevor es dazu kommt und dann doch nicht so recht zu wollen. :D
Natürlich wird hier auch das Spiel nicht lange gespielt. Da wird dann ultimativ festgesetzt und geholt was einem anderen "zusteht".


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  • Beiträge: 860
Man kann auch zahlen und dann mal wieder nicht. .....
Zwischendurch kriegt man sicher Hinweise von der GEZ, daß man zahlen sollte.....
Man sollte nicht auf dumme Gedanken kommen, wenn man Nichtnutzer ist.

Der GEZ tut derart Verhalten nicht weh, da alles per Maschine läuft. Die Maschine stellt ein Manko fest und gibt automatisch die Daten von tausenden Betroffenen an  einen externen Druck-Dienstleister weiter.
Keinerlei Kontakt mit Mitarbeitern, alles vollautomatisch maschinell.
Ansprechpartner ist nicht.
Mr.X sagt zu oben: = Unfug.


Edit "Bürger":
Aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht muss dieser Thread geschlossen werden.
Es gibt hunderte akutere Problemfälle, so dass leider keine Ressourcen übrig sind, sich mit derlei wenig effizienten Methoden einer freiwilligen Zahlung zu befassen.
Einzig eine maximale ZahlungsVERWEIGERUNG und VerwaltungsaufwandSTEIGERUNG sind die zwei Sprachen, die von ARD-ZDF-GEZ und der für die Gesetzgebung verantwortliche Landespolitik noch "verstanden" werden.
Geld ist alles, wonach sie trachten. Es ihnen hinterherzuwerfen ist eher kontraproduktiv, denn damit wird der Kampf gegen uns selbst refinanziert. Das ist nicht das Anliegen des Forums.
Das Thema wurde zudem hinreichend beleuchtet.
Danke für das Verständnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juni 2016, 21:46 von Bürger«

 
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