Zitat von: 20MillionenEuroTäglich am Heute um 14:18
"Jeder der das dank Internet und Satellit mittlerweile weltweit im Internet nutzbare örR-Zwangsangebot nutzen könnte soll für diese Möglichkeit zahlen."
Schließlich geht es auch dabei um den sog. "Einwirkungsbereich" der ÖR-Sender.
Den Begriff "Einwirkungsbereich" habe ich in irgendeinen Gerichtsurteil in Zusammenhang mit den ÖR gelesen.
Damit wäre ja die ganze Erde im Einwirkungsbereich.
Wenn ich mir überlege, wieviel Haushalte es auf dem Planet Erde (Das Universum und die Außererdischen nicht eingeschlossen) gibt!?
Wenn die ÖR-Sender wüssten, wieviel Geld es hier verdienen lassen würde!?
Jetzt mal Spaß bei Seite:
Warum werden im Außland solche Angebote der ÖR
völlig kostenlos angeboten???
Gilt das Grundrecht Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG "Jeder hat das Recht, (…) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten" (Ist ein vorbehaltlos garantiertes Grundrecht und nicht gemäß Art. 19 Abs. 1 GG einschränkbar) nur im Ausland???
Bin ein wenig ratlos.
