Ich bitte um Einschätzung in folgendem hypothetischen Szenario: 
Eine jugendliche Person ist vor einigen vielen Jahren mit einem Elternteil umgezogen.
Der 
Elternteil hat natürlich die 
GEZ stets bezahlt und tut dies noch immer.
Die besagte jugendliche Person begann eine Ausbildung und zog 
im selben Haus in eine eigene Wohnung. 
Die Adresse änderte sich folglich nicht. Da die besagte jugendliche Person nun mal jugendlich war, hat ein 
Elternteil den Mietvertrag unterschieben. Der GEZ wurde das neue Mietverhältnis nicht mitgeteilt.
Die hypothetische jugendliche Person geht zwischenzeitlich auf die dreißig zu. Sie wurde noch nie in ihrem Leben von der GEZ angeschrieben. 
Der Mietvertrag läuft unverändert auf einen Elternteil.Daher meine Fragen:
1) Gilt in diesem Fall eine 
Verjährung der Beitragszahlungen von drei Jahren? (laut SuFu ja schon, oder?)
2) Wird bei Entdeckung dieser Situation der 
Mieter oder der Bewohner zur Kasse gebeten?
3) Was passiert wenn die damals jugendliche Person 
an eine andere Adresse umzieht und sich dann 
brav mit seiner "weissen Weste" bei der GEZ anmeldet? Kann die betroffenen Person schon einmal ein Geldpaket über drei Jahre (stimmt das nu?) GEZ-Gebühren schnüren?
Ich danke allen für konstruktive Beiträge schon jetzt!  
