Archiv > Pressemeldungen April 2016
Rundfunkbeitrag geprellt - Sieglinde Baumert ist wieder frei
gezweg!:
Nichts über den Fall und Frau Baumert beim MDR
Habe auf der Website des MDR im Suchfeld Vor- und Zuname von Frau Baumert eingegeben und die Suchfunktion in Gang gesetzt. Ergebnis: Nichts.
Obwohl der Sender selbst durch die Berichterstattung in einigen Zeitungen und Privatsendern Gegenstand von Nachrichten war/ist, hält er es nicht einmal für nötig, seine Zuschauer und Zuhörer von der Angelegenheit in Kenntnis zu setzen. Ein Musterbeispiel dafür, wie ernst dieser Sender seinen Programmauftrag nimmt, für den er ja eine stattliche Summe "Rundfunkbeiträge" kassiert. Angesichts von Berichterstattungen im europäischen und außereuropäischen Ausland fürwahr ein erbärmliches Handeln bzw. Nicht-Handeln.
Vielleicht sollten bei dem Sender in großer Zahl Suchanfragen zu der Angelegenheit auf der Website gestellt werden. Das wird sicher datenmäßig erfaßt, und der MDR kann nicht behaupten, daß sich angeblich niemand dafür interessiert. Frei nach dem Motto: „Wir können sie nicht zwingen, die Wahrheit zu sagen. Wir können sie aber dazu bringen, immer dreister zu lügen.“
gezweg!
meccs:
"Vielmehr wurde sie nach 61 Tagen Erzwingungshaft auf freien Fuß gesetzt, weil der MDR beim Eintreiben der ausstehenden Rundfunkgebühren einen Rückzieher gemacht hat." - Focus
Sicherlich sehr freizügig formuliert. Interessant wird aber was man jetzt noch als Druckmittel in der Hand hat? Wenn es nix zu pfänden gibt und man sich weigert zu unterschreiben, wird dann 60 Tage Haft beantragt? Ich denke mal das Thema ist damit vom Tisch. Es werden jetzt sicher die, die eh nicht zahlen können bzw wollen und bei denen nix zu pfänden ist, einfach sich weigern die Eidesstattliche Versicherung zu unterzeichnen. Die ÖR werden unmöglich dann für alle 60 Tage Haft beantragen. Das wird sicher sehr interessant noch. Respekt vor Frau Baumert dass sie das so lange durchgezogen hat!
PersonX:
--- Zitat ---Vielleicht sollten bei dem Sender in großer Zahl Suchanfragen zu der Angelegenheit auf der Website gestellt werden.
--- Ende Zitat ---
Bitte doch nicht zum Nutzen allgemein aufrufen.
Nachher wird behauptet, der ÖRR sei ein Grundbedürfnis.
Besser ist der Aufruf an die Bürger, welche den ÖRR "noch" nutzen zu vergleichen ob Ihnen nicht Informationen enthalten werden.
ana:
--- Zitat von: Viktor7 am 05. April 2016, 10:55 ---Weitere Fragen an den MDR
Hat der MDR den Antrag auf Haftbefehl zurückgezogen weil:
a) der Presserummel zu groß wurde?
b) Erkennt der MDR nun doch das Grundrecht der freien Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung und den Zwangsverzicht der selbst gewählten Informationsquellen durch den Rundfunkbeitrag nach Artikel 5 Grundgesetz an?
Zusatzfrage 1:
Was ist nun aus der Forderung an Sieglinde Baumert geworden?
--- Ende Zitat ---
Hallo in die Runde,
Ich habe verschiedene Fragen an den MDR gestellt (u.a. obige von Victor7) und folgende Antwort erhalten:
--- Zitat ---Sehr geehrte Frau xxx,
wir danken Ihnen für Ihre E-Mail.
Es ist richtig, dass Frau Baumert inzwischen aus der Haft entlassen wurde. Nach Auffassung der Rundfunkanstalten sollten Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich angemessen sein. Im Falle von Frau Baumert ist der MDR nach routinemäßiger Überprüfung und Bewertung zu dem Schluss gekommen, dass die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt war. Der MDR hat die zuständige Vollstreckungsbehörde daher gebeten, den Auftrag auf Vollzug des Haftbefehls gegen die Schuldnerin zurückzunehmen. Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit kann grundsätzlich nicht auf die notfalls auch zwangsweise Durchsetzung von Beitragsforderungen verzichtet werden. Die Entlassung aus der Haft führt nicht zum Erlöschen der Beitragspflicht. Frau Baumert ist daher nach wie vor gehalten, die rückständigen Rundfunkbeiträge zu bezahlten.
Dem Vollstreckungsverfahren geht ein bundesweit einheitliches mehrstufiges Mahnverfahren voraus, im Rahmen dessen der Beitragsservice Zahlungserinnerungen, Beitragsbescheide und Mahnschreiben verschickt. Der Beitragsschuldner wird umfassend über seinen Beitragsrückstand informiert und zur Zahlung aufgefordert. Kommt es bis zum Abschluss des Mahnverfahrens dennoch zu keinen Zahlungen, stellt die zuständige Landesrundfunkanstalt bei der örtlichen Vollstreckungsbehörde ein Vollstreckungsersuchen. Hierzu sind die Rundfunkanstalten aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der gleichmäßigen Belastung aller Beitragszahler gehalten.
Die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge erfolgt dann durch die nach den jeweiligen Landesvollstreckungsgesetzen zuständigen Vollstreckungsbehörden. Das Vollstreckungsverfahren liegt – anders als das Mahnverfahren – nicht mehr in den Händen der Rundfunkanstalten. Die zuständigen Vollstreckungsbehörden vollstrecken Rundfunkbeiträge wie jede andere Forderung, mit den ihnen nach dem jeweiligen Landesrecht zur Verfügung stehenden Maßnahmen. Für die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen gibt es keine besonderen Regelungen.
Zum persönlichen Sachverhalt von Frau Baumert machen wir keine Angaben. Aus Datenschutzgründen müsste dafür eine schriftliche Einverständniserklärung von Frau Baumert vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
xxx xxx - Richter
--- Ende Zitat ---
Grüße,
Ana
nexus77:
--- Zitat von: KR23 am 05. April 2016, 15:27 ---Frage wie kommt man nach drei Jahren auf 191 Euro ein Jahr sind doch schon 215? :-\
--- Ende Zitat ---
Das würde mich auch interessieren. Ich glaube meine "Rechnung" ist so um die 600,- Weiß es aber nicht genau, da die Beträge in den Schreiben immer irgendwie unterscheidlich sind ;D
Ich hatte auch an "MDR" geschrieben. Die Antwort (Personennamen unkenntlich) hier:
--- Zitat ---wir danken Ihnen für Ihre E-Mail.
Es ist richtig, dass Frau Baumert inzwischen aus der Haft entlassen wurde. Nach Auffassung der Rundfunkanstalten sollten Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich angemessen sein. Im Falle von Frau x ist der MDR nach routinemäßiger Überprüfung und Bewertung zu dem Schluss gekommen, dass die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt war. Der MDR hat die zuständige Vollstreckungsbehörde daher gebeten, den Auftrag auf Vollzug des Haftbefehls gegen die Schuldnerin zurückzunehmen. Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit kann grundsätzlich nicht auf die notfalls auch zwangsweise Durchsetzung von Beitragsforderungen verzichtet werden. Die Entlassung aus der Haft führt nicht zum Erlöschen der Beitragspflicht. Frau x ist daher nach wie vor gehalten, die rückständigen Rundfunkbeiträge zu bezahlten.
Dem Vollstreckungsverfahren geht ein bundesweit einheitliches mehrstufiges Mahnverfahren voraus, im Rahmen dessen der Beitragsservice Zahlungserinnerungen, Beitragsbescheide und Mahnschreiben verschickt. Der Beitragsschuldner wird umfassend über seinen Beitragsrückstand informiert und zur Zahlung aufgefordert. Kommt es bis zum Abschluss des Mahnverfahrens dennoch zu keinen Zahlungen, stellt die zuständige Landesrundfunkanstalt bei der örtlichen Vollstreckungsbehörde ein Vollstreckungsersuchen. Hierzu sind die Rundfunkanstalten aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der gleichmäßigen Belastung aller Beitragszahler gehalten.
Die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge erfolgt dann durch die nach den jeweiligen Landesvollstreckungsgesetzen zuständigen Vollstreckungsbehörden. Das Vollstreckungsverfahren liegt – anders als das Mahnverfahren – nicht mehr in den Händen der Rundfunkanstalten. Die zuständigen Vollstreckungsbehörden vollstrecken Rundfunkbeiträge wie jede andere Forderung, mit den ihnen nach dem jeweiligen Landesrecht zur Verfügung stehenden Maßnahmen. Für die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen gibt es keine besonderen Regelungen.
Zum persönlichen Sachverhalt von Frau x machen wir keine Angaben. Aus Datenschutzgründen müsste dafür eine schriftliche Einverständniserklärung von Frau x vorliegen.
Unterschrift:
x – Richter (??)
MDR-Publikumsservice
Abteilung Marketing
--- Ende Zitat ---
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