Welche Mittel hätte Person A, um nach der Klageabweisung:
- Weiterhin unGEZahlt zu bleiben?
- Eine angedrohte Zwangsvollstreckung ("Mahnung") des SWR abzuwehren? (Ein Schreiben auf die "Mahnung" nach Vorlage http://bit.ly/2fkoqFj wurde versandt)
Vielleicht könnte es sein, dass mensch
1. Berufungsantrag stellen - wie in der Rechtmittelbelehrung genannt - Frage: Wer kann abhelfen? Wenn BVerfG sagt "ja, Befreiung geht" und VG sagt "nein, wir wissen nicht wie"
2. auf 1. verweisen ,
- oder?
keine Rechtsbereatung!
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Anmerkung zur Urteilsbegründung aus Freiburg:
Na das ist ja spannend: Das BVerfG meinte am 12.12.12:
Die Verweisung auf die Stellung eines Befreiungsantrags und den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist dem Beschwerdeführer zumutbar; insbesondere entsteht ihm kein schwerer und unabwendbarer Nachteil im Sinne von § 90 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BVerfGG. Eine Vorabentscheidung wegen allgemeiner Bedeutung der Verfassungsbeschwerde nach § 90 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BVerfGG ist nicht angezeigt.
Und schon am 26.10.16 (vier Jahre später!) sagen Verwaltungsrichter (immer noch): Ja, kann sein, aber
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in dieser Entscheidung offen gelassen, unter welchen Voraussetzungen eine Beitragsbefreiung in solchen Fällen in Betracht kommt.
Denn die Bundesverfassungsrichter Kirchhof, Schluckebier und Baer trugen dem Beschwerdeführer des Jahres 2012 zwar auf, er möge auch ohne
fachgerichtlichen Rechtsschutz [...]die von ihm gerügten Grundrechtsverletzungen in zumutbarer Weise in verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren gegen die Beitragserhebung geltend machen
- Aber: Der Anstaltsrundfunk und die Richter des Verwaltungsgerichtes erkennen in dem Satz des Bundesverfassungsgerichts
Es ist jedenfalls auch nicht von vorneherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchen Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann.
nicht die Voraussetzungen der Beitragsbefreiung.
Patt!