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Autor Thema: Kommentar zu Radio Bremen - Ein Gesetz gegen guten Journalismus  (Gelesen 2013 mal)

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Zitat
Die Bürgerschaft hat am Mittwoch eine Änderung des Radio-Bremen-Gesetzes beschlossen. Unter anderem kann dadurch der Rundfunkrat, der die Arbeit des Senders überwacht, um vier Mandate ergänzt werden. Künftig sind neben den anderen 25 Mitgliedern des Gremiums auch die Humanistische Union, Lesben und Schwule, die islamische Glaubensrichtung Aleviten und ein Behindertenverband vertreten. Zudem beschloss der Landtag beinahe einstimmig, dass im Landesmediengesetz die Förderung der niederdeutschen Sprache verankert wird.
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Bürgermeister Carsten Sieling (SPD) nannte die Ergänzung des Rundfunkrates ein Zeichen für „lebendige Demokratie“.
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http://www.weser-kurier.de/bremen_artikel,-Mehr-Mandate-im-Rundfunkrat-_arid,1336797.html


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

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weser-kurier.de, 20.03.2016

Kommentar zu Radio Bremen - Ein Gesetz gegen guten Journalismus

Kommentar von Phillipp Jaklin

Zitat
In dieser Woche ist eine Entscheidung gefallen, mit der sich Radio Bremen von den restlichen Rundfunkanstalten absetzt, wenngleich unter ganz anderen Vorzeichen. Der Sender möchte die Integration von Flüchtlingen nachhaltig unterstützen.

Zum Selbstverständnis von Radio Bremen gehört es, sich als kleinste deutsche Anstalt zur Avantgarde der öffentlich-rechtlichen Rundfunklandschaft zu zählen. Und tatsächlich gibt es in der Geschichte des Senders Pioniertaten. So produzierte Radio Bremen 1965 die erste Musiksendung im deutschen Fernsehen, in der die Bands auch englischsprachige Texte sangen, den „Beat-Club“. Stoff für Legenden.

In dieser Woche ist eine Entscheidung gefallen, mit der sich Radio Bremen ebenfalls von den restlichen Rundfunkanstalten absetzt, wenngleich unter ganz anderen Vorzeichen. Künftig gehört es zum Programmauftrag des Senders, die Integration von Flüchtlingen „nachhaltig zu unterstützen“. Das steht im neuen Radio-Bremen-Gesetz. Bislang galt dies bereits für „Menschen mit Migrationshintergrund“. Die Ergänzung hat die Bürgerschaft mit den Stimmen der rot-grünen Regierungsparteien beschlossen. Weitere Änderung: Nur Parteien mit Fraktionsstatus dürfen nun Vertreter in den Rundfunkrat entsenden – zum Ärger der AfD, die diesen Status bislang nicht hat.

Weiterlesen auf:
http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-politik-wirtschaft_artikel,-Kommentar-Ein-Gesetz-gegen-guten-Journalismus-_arid,1339059.html


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"Integration unterstützen" heißt ja: 1. Aufenthaltsberechtigung, 2. Wohnung anmelden, 3. BS-Briefattacke kann starten. Je mehr Flüchtlinge integriert werden, desto mehr Cash für den Staatsfunk.


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