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Autor Thema: Ausgleich für weniger TV-Werbung: NRW-Regierung will stabilen Rundfunkbeitrag  (Gelesen 2289 mal)

Uwe

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Ausgleich für weniger TV-Werbung:
NRW-Landesregierung will stabilen Rundfunkbeitrag


Quelle: Heise 20.03.2016

Wird der umstrittene Rundfunkbeitrag vom kommenden Jahr an gesenkt? Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten schlägt für 2017 bis 2020 eine Reduzierung um 29 Cent auf monatlich 17,21 Euro pro Haushalt vor und ist damit auf Skepsis in mehreren Ländern gestoßen. Auch die Regierung in Nordrhein-Westfalen hält nicht viel davon. Die rot-grüne Landesregierung strebe Beitragsstabilität bis zum Jahr 2020 an, sagte Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann (SPD) gegenüber dpa.

weiterlesen auf:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Ausgleich-fuer-weniger-TV-Werbung-NRW-Landesregierung-will-stabilen-Rundfunkbeitrag-3145197.html


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G
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Würde sich die Legislative an das Gesetz halten, gäbe es keinerlei Diskussion über die Verwendung der "Beitrags"mehreinnahmen.

Das Gesetz, namentlich § 3 RFinStV (Aufgaben und Befugnisse der KEF) besagt unter § 3 Absatz 2 Satz 3 RFinStV in der seit 01.01.2013 geltenden Fassung:
Zitat
"Überschüsse am Ende der Beitragsperiode werden vom Finanzbedarf für die folgende Beitragsperiode abgezogen."

Diese gesetzliche Vorgabe ist eindeutig.

Auf die Regelung in § 3 RFinStV hat zuletzt auch das BVerwG ausdrücklich Bezug genommen:
Zitat von: Pressemitteilung BVerwG 18.03.2016
"Das Beitragsaufkommen wird nicht in die Haushalte der Länder eingestellt, um die vom Haushaltsgesetzgeber bestimmten Gemeinlasten zu finanzieren. Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dient es der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Demzufolge legt der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag fest, dass Überschüsse vom Finanzbedarf für die folgende zweijährige Beitragsperiode abgezogen werden."

Entsprechend empfiehlt die KEF im Einklang mit § 3 RFinStV für die Beitragsperiode ab 2017 eine Absenkung des Rundfunk"beitrages".

Die Festsetzung der Rundfunkabgabe durch die Legislative muss frei von medienpolitischen Zwecksetzungen erfolgen. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 22. Februar 1994 (BVerfGE 90, 60 <93 ff., 101 ff.>) Grundsätze aufgestellt, die weiter Bestand haben (BVerfG, Beschluss vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05 RdNr 128).
Eine Entscheidung des Gesetzgebers über Zeitpunkt, Umfang oder Geltungsdauer der Gebührenfestsetzung darf nicht zu Zwecken der Programmlenkung oder der Medienpolitik, namentlich im dualen System, benutzt werden (vgl. BVerfGE 90, 60 <93 f.>) (BVerfG, Beschluss vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05 RdNr 131).


Statt sich an das Gesetz zu halten trachtet die Legislative, mit Gewalt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in unvermindertem Ausmaß am Leben zu halten - gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Volkes. Warum wohl? Weil die Legislative durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bestimmungsgemäß überwacht und kontrolliert wird?


Mehr noch, die Legislative schickt sich an, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen gesetzlichen Auftrag zu erteilen, im Internet soziale Netze zu nutzen und mitzugestalten. Als erste Rundfunkanstalt erhält Radio Bremen diesen Auftrag:
Zitat von:  Radio-Bremen-Gesetz § 2 Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz
"Ihrem Auftrag kommt die Anstalt durch zeitgemäße Angebote nach; sie soll zu diesem Zweck auch neue Medienformen, insbesondere soziale Netzwerke, nutzen und mitgestalten."
Quelle: http://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp19/land/drucksache/D19L0279.pdf

An den Beihilfekompromiss Deutschlands mit der EU-Kommission hält sich die Legislative auch nicht.


Den Anlass für eine einschlägige Veränderung dieser Zustände wird wohl nur eine spürbare Erhöhung der Rundfunkabgabe geben. Die dank der Maßlosigkeit des öffentlich-rechtlichen Medienapparates unweigerlich kommen wird. Die Legislative braucht gar nicht contra legem zu versuchen, dies aufzuhalten.


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

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  • Beiträge: 390
Den Anlass für eine einschlägige Veränderung dieser Zustände wird wohl nur eine spürbare Erhöhung der Rundfunkabgabe geben. Die dank der Maßlosigkeit des öffentlich-rechtlichen Medienapparates unweigerlich kommen wird. Die Legislative braucht gar nicht contra legem zu versuchen, dies aufzuhalten.

Und man sollte die Ausnahmen für zB. H4 streichen..... ev. würden dann auch die Arbeitslosen mal mit auf den Boykott Zug springen. Derzeit kann es denen ziemlich egal sein, wegen Befreiung (wer bezahlt die Befreiung eigentlich??). Habe auch Erfahrung mit H4.... da bekommt man ja soagr einen Vordruck gesendet für Befreiung. KOMISCH, grade in diesem einem Punkt scheint das Arbeitsamt nicht bürokratisch zu sein (bei Befreiung von GEZ)... wem kommt das auch komisch vor?

Ich gönne den Leuten ja ihr TV und weiß auch dass H4 knapp ist, aber dies ist der einzige Punkt wo ich sagen würde, das sollte eingeschränkt werden. Dafür könnte man zB. die "Gebühr" auf die A-los Geld Zahlung schlagen. Oder für SINNVOLLE Weiterbildungen nutzen !

Und weiter: Diese Absenkung des "Beitrags" um ein paar Cent ist auch nur ein Placebo, um sagen zu können: Schaut her, wir sparen doch LOL


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. März 2016, 20:45 von Bürger«

 
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