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Beschwerdeverfahren bis zum LG DD ist schon durch > Wie jetzt weiter?

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PersonX:
Rückfrage: Hat sich nach den 6 Monaten der geforderte Betrag des GV stark erhöht? Oder gab es überhaupt keine Änderung? Also ohne neues Vollstreckungsersuchen ohne Tabelle mit neuen Einträgen.


Am runden Tisch wissen wir von Fällen wo nach dem LG Beschluss 05/2015 bis jetzt noch
kein GV neuen Kontakt aufgenommen hat. Somit scheint die Vermutung zutreffend das es GV abhängig ist.

Am runden Tisch wissen wir auch von minimal einem Fall wo das AG das Verfahren, unter ausführlicher Begründung warum das AG nicht zuständig sei, an das VG abgegeben hat. Das befindet sich aktuell in der Aufbereitung denn das AG MEI also nicht DD hat es abgegeben nach VG DD.

albi1a:

--- Zitat von: PersonX am 17. April 2016, 11:55 ---Rückfrage: Hat sich nach den 6 Monaten der geforderte Betrag des GV stark erhöht? Oder gab es überhaupt keine Änderung? Also ohne neues Vollstreckungsersuchen ohne Tabelle mit neuen Einträgen.

--- Ende Zitat ---

erhöht

meccs:

--- Zitat von: PersonX am 17. April 2016, 11:55 ---Rückfrage: Hat sich nach den 6 Monaten der geforderte Betrag des GV stark erhöht? Oder gab es überhaupt keine Änderung? Also ohne neues Vollstreckungsersuchen ohne Tabelle mit neuen Einträgen.

--- Ende Zitat ---
In meinem Fall hat der Beitragsservice sogar zwischendurch die Summe verlangt, wo bereits die Zwangsvollstreckung durch den OGV vorlag plus zusätzlich neue Beiträge. Da hatte ich dann plötzlich die Zwangsvollstreckung vom OGV und die selbe Summe + nachfolgende Monate vom MDR vor mir liegen. Natürlich gleich mit Vordruck der Summe auf der Überweisung. Sowas gibt's auch. Vollkommen unverständlich!

PersonX:
Die Vordrucke dürften immer falsch sein. Maßgeblich ist das Festgesetzte. Dabei ist bei Zahlungen jedoch eine Regel problematisch die besagt, das Geldeingang mit der ältesten Schuld verrechnet wird.
Wurde bereits zuvor eine Schuld an den GV zur Eintreibung abgegeben dürfte auf diese bei direktem Geldeingang also nicht über den GV keine Verrechnung statt finden. Würde jetzt eine Person so ein Vordruck zum bezahlen verwenden, dann überzahlt die Person damit, denn die Forderung des GV bleibt offen und eine Verrechnung auf die älteste Schuld dürfte nur auf Positionen, welche nicht durch den GV beigetrieben werden oder auch überhaupt nicht zulässig sein. Denn durch diese Art der Verrechnung entsteht eine Schuldfortschreibung. In den Augen der PersonX ist diese Art der Buchführung stark zweifelhaft, weil keine Zuordnung von Geldeingang zur richtigen Forderung erfolgt.

anna log:
In einem mir bekannten Fall trudelte ein neues Vollstreckungsersuchen ein über die Gesamtforderung+ unerklärlichen zusätzlichen Kosten von über 50€, die auf 2014 gebucht wurden. Die erste Vollstreckung lief etwa vor einem Jahr. Vermögensauskunft wurde da mit Begründung nicht abgegeben.

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