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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Sachsen => Thema gestartet von: Hasso am 13. März 2016, 08:48

Titel: Beschwerdeverfahren bis zum LG DD ist schon durch > Wie jetzt weiter?
Beitrag von: Hasso am 13. März 2016, 08:48
Hallo,

Person A weiß jetzt nicht mehr weiter was es noch machen sollen.

Kurz mal den geschichtlichen Werdegang aufgezählt...

1. Person A bekam Post vom GV zur Zwangsvollstreckung
2. Person A schrieb daraufhin eine zurückweisung
3. GV ging nicht auf die Zurückweisung ein und lädt Person A zur Vermögensauskunft ein
4. Person A legte daraufhin beim AG DD Erinnerung nach §766 ZPO ein
5. GV stellte den Antrag auf Eintrag ins Schuldnerverzeichnis, durch nicht erscheinen der Person A beim GV zum Vermögensauskunfttermin
6. Person A widersprach dem GV wegen den Eintrag ins Schuldnerverzeichnis und machte ihn aufmerksam das beim AG DD Erinnerung längst eingelegt worden sei. Seitdem keine Antwort mehr des GV bei Person A
7. AG DD lehnte die Erinnerung ab (Erinnerung war zulässig und Begründet zugelassen vom Richter)
8. Person A legte daraufhin sofortige Beschwerde beim AG DD ein
9. AG DD gab die sofortige Beschwerde an das LG DD weiter
10. LG DD forderte von Person A eine erneute Stellungnahme ab
11. LG DD lehnte die sofortige Beschwerde ab mit einem festgesetzten Streitwert und keine Zulassung auf erneuten Widerspruch für Person A

So Person A's Frage jetzt ist:

Was passiert jetzt als nächstes?

Meldet sich der GV bei Person A nochmal wegen den festgesetzten Streitwert?
Was ist wen man den Streitwert bezahlen würde wollen, wohin bezahlen?
Was kann Person A jetzt noch machen, ausser vllt. vor dem teuren Verwaltungsgericht zugehen?


Gruß Hasso
Titel: Re: Beschwerdeverfahren bis zum LG DD ist schon durch > Wie jetzt weiter?
Beitrag von: Roggi am 14. März 2016, 21:15
Verwaltungsgericht kostet in erster Instanz 105 Euro, aber ich bin mir nicht sicher, ob die für Zwangsvollstreckungen zuständig sind. Es müsste sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung ergeben, was zu tun ist.
Titel: Re: Beschwerdeverfahren bis zum LG DD ist schon durch > Wie jetzt weiter?
Beitrag von: Bürger am 14. März 2016, 21:50
Eine wichtige Aussage fehlt in obiger fiktiver Fallbeschreibung:
Handelt es sich um eine Vollstreckung mglw. nicht tatsächlich zugestellter Bescheide?

Wie aus mehreren am fiktiven AG Dresden und fiktiven LG Dresden anhängigen Verfahren bekannt ist, wird von diesen regelmäßig ihre eigene Zuständigkeit abgestritten und stattdessen auf den verwaltungsgerichtlichen Weg gegen die Vollstreckung verwiesen...

siehe u.a. auch unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html

Diese Thematik ist derzeit jedch noch nicht zufriedenstellend geklärt.

Vielleicht mal gemeinsam mit den fitiven Unterlagen vorbeischauen... ;)
Runder Tisch - Dresden (fast) jeden Donnerstag, 20 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11083.0.html
auch wieder am kommenden Donnerstag, dem 17.03.


Evtl. könnte Person A auch mit einem direkten Schreiben an ARD-ZDF-GEZ diese zur Einstellung der Zwangsvollstreckung bewegen, indem sie diese dazu auffordert und - falls dem nicht Genüge getan wird - die Abwehr der Vollstreckung durch weitere Beschreitung des verwaltungsgerichtlichen Rechtswegs zu deren Kosten in Aussicht stellen...

Siehe u.a. auch unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Zukünftig bitte den regulären Rechtsweg gegen die ursächlichen FestsetzungsBESCHEIDe beachten!

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Titel: Re: Beschwerdeverfahren bis zum LG DD ist schon durch > Wie jetzt weiter?
Beitrag von: Hasso am 15. März 2016, 07:36
@ Bürger: Ich war scho beim Runden Tisch in DD vor 2 Wochen. Aber so richtig bin ich auch nicht weiter schlau geworden  :o
Titel: Re: Beschwerdeverfahren bis zum LG DD ist schon durch > Wie jetzt weiter?
Beitrag von: albi1a am 18. März 2016, 13:05
@ Hasso:
wenn ich deinen Text richtig deute, handelt es sich um eine Vollstreckung mglw. mit nicht tatsächlich zugestellter Bescheide ...

Und ich kann dir schon mal erklären wie es weiter geht ...
12. Schreiben über 30€ Gerichtskosten flattern ins Haus, die man zahlen sollte
13. und das war es  ... es fließt aber kein Geld, trotz dessen das man "verloren" hat
14. nach ca. 6 Monaten meldet sich dann mal wieder der GV bei dir (neue Zahlungsaufforderung), womit wir wieder bei 1. wären ...
...
15. ... wie man jetzt weiter machen sollte bin ich mir noch unschlüssig


Gruß
Titel: Re: Beschwerdeverfahren bis zum LG DD ist schon durch > Wie jetzt weiter?
Beitrag von: meccs am 17. April 2016, 11:26
PersonX hängt sich mal kurz mit rein da selber Fall, auch wie bei PersonA am Punkt Übergabe Amtsgericht -> Landgericht DD und nun Aufforderung zur Stellungnahme.
Zum weiteren Verlauf ab Punkt 12. soll heißen PersonX nimmt dazu nun Stellung, zahlt die 30 Euro wegen nicht Rücknahme der sofortigen Beschwerde. LG beschließt dass der sofortigen Beschwerde nicht abgeholfen werden kann und alles rechtens ist und dann ist erstmal Pause? Als nächstes wird doch sicher der OGV wieder die Eidesstattliche Versicherung verlangen bzw. Eintragung ins Schuldnerverzeichnis durchführen, nicht?
(Das AG hat im Fall von  PersonX jetzt schon 9 Monate gebraucht um den Beschluss an das LG DD weiterzureichen.)
Titel: Re: Beschwerdeverfahren bis zum LG DD ist schon durch > Wie jetzt weiter?
Beitrag von: albi1a am 17. April 2016, 11:38
Wie gesagt ... bei mir, sowie einem Mitstreiter, war danach erst einmal Pause für ca. 6 Monate ...
Aber das muss nicht auf jeden zutreffen ... (evtl. abhängig vom GV / OGV ?).

Oder um es mit anderen Worten zu nennen ... man hat das Problem damit nur in die Zukunft gerückt ...
Titel: Re: Beschwerdeverfahren bis zum LG DD ist schon durch > Wie jetzt weiter?
Beitrag von: meccs am 17. April 2016, 11:40
Wie gesagt ... bei mir, sowie einem Mitstreiter, war danach erst einmal Pause für ca. 6 Monate ...
Aber das muss nicht auf jeden zutreffen ... (evtl. abhängig vom GV / OGV ?).
Und dann hat der OGV nach den 6 Monaten Geld verlangt für den aktuellen Fall oder für die nachfolgenden Monate, die nicht zum aktuellen Fall gehörten? Was hast du in der Stellungnahme and das LG geschrieben?
Titel: Re: Beschwerdeverfahren bis zum LG DD ist schon durch > Wie jetzt weiter?
Beitrag von: albi1a am 17. April 2016, 11:43
VAK über den Gesamtbetrag, den du dem vermeintlichen Gläubiger schuldest  ... welcher sich zusammensetzt aus:
- ausstehenden Betrag vom letzten mal
- und ggf. neuen angefallen Kosten gegen den BS
Titel: Re: Beschwerdeverfahren bis zum LG DD ist schon durch > Wie jetzt weiter?
Beitrag von: meccs am 17. April 2016, 11:54
Selbst wenn der Beitragsservice irgendwann gekippt wird ist man das ja dann nicht los. Die Verzögerungen liegen ja auch sicher daran, dass die OGV total überhäuft werden mit diesen Vollstreckungen durch den Beitragsservice. Fraglich ist auch wieso der OGV dann das einfach so zusammen mit neu anfallenden Bescheiden verlangen kann, zumal man ja gegen diese wieder den selben Weg gehen könnte, selbst wenn man damit schon ein Mal gescheitert ist.
Titel: Re: Beschwerdeverfahren bis zum LG DD ist schon durch > Wie jetzt weiter?
Beitrag von: PersonX am 17. April 2016, 11:55
Rückfrage: Hat sich nach den 6 Monaten der geforderte Betrag des GV stark erhöht? Oder gab es überhaupt keine Änderung? Also ohne neues Vollstreckungsersuchen ohne Tabelle mit neuen Einträgen.


Am runden Tisch wissen wir von Fällen wo nach dem LG Beschluss 05/2015 bis jetzt noch
kein GV neuen Kontakt aufgenommen hat. Somit scheint die Vermutung zutreffend das es GV abhängig ist.

Am runden Tisch wissen wir auch von minimal einem Fall wo das AG das Verfahren, unter ausführlicher Begründung warum das AG nicht zuständig sei, an das VG abgegeben hat. Das befindet sich aktuell in der Aufbereitung denn das AG MEI also nicht DD hat es abgegeben nach VG DD.
Titel: Re: Beschwerdeverfahren bis zum LG DD ist schon durch > Wie jetzt weiter?
Beitrag von: albi1a am 17. April 2016, 12:01
Rückfrage: Hat sich nach den 6 Monaten der geforderte Betrag des GV stark erhöht? Oder gab es überhaupt keine Änderung? Also ohne neues Vollstreckungsersuchen ohne Tabelle mit neuen Einträgen.

erhöht
Titel: Re: Beschwerdeverfahren bis zum LG DD ist schon durch > Wie jetzt weiter?
Beitrag von: meccs am 17. April 2016, 12:02
Rückfrage: Hat sich nach den 6 Monaten der geforderte Betrag des GV stark erhöht? Oder gab es überhaupt keine Änderung? Also ohne neues Vollstreckungsersuchen ohne Tabelle mit neuen Einträgen.
In meinem Fall hat der Beitragsservice sogar zwischendurch die Summe verlangt, wo bereits die Zwangsvollstreckung durch den OGV vorlag plus zusätzlich neue Beiträge. Da hatte ich dann plötzlich die Zwangsvollstreckung vom OGV und die selbe Summe + nachfolgende Monate vom MDR vor mir liegen. Natürlich gleich mit Vordruck der Summe auf der Überweisung. Sowas gibt's auch. Vollkommen unverständlich!
Titel: Re: Beschwerdeverfahren bis zum LG DD ist schon durch > Wie jetzt weiter?
Beitrag von: PersonX am 17. April 2016, 12:21
Die Vordrucke dürften immer falsch sein. Maßgeblich ist das Festgesetzte. Dabei ist bei Zahlungen jedoch eine Regel problematisch die besagt, das Geldeingang mit der ältesten Schuld verrechnet wird.
Wurde bereits zuvor eine Schuld an den GV zur Eintreibung abgegeben dürfte auf diese bei direktem Geldeingang also nicht über den GV keine Verrechnung statt finden. Würde jetzt eine Person so ein Vordruck zum bezahlen verwenden, dann überzahlt die Person damit, denn die Forderung des GV bleibt offen und eine Verrechnung auf die älteste Schuld dürfte nur auf Positionen, welche nicht durch den GV beigetrieben werden oder auch überhaupt nicht zulässig sein. Denn durch diese Art der Verrechnung entsteht eine Schuldfortschreibung. In den Augen der PersonX ist diese Art der Buchführung stark zweifelhaft, weil keine Zuordnung von Geldeingang zur richtigen Forderung erfolgt.
Titel: Re: Beschwerdeverfahren bis zum LG DD ist schon durch > Wie jetzt weiter?
Beitrag von: anna log am 17. April 2016, 17:06
In einem mir bekannten Fall trudelte ein neues Vollstreckungsersuchen ein über die Gesamtforderung+ unerklärlichen zusätzlichen Kosten von über 50€, die auf 2014 gebucht wurden. Die erste Vollstreckung lief etwa vor einem Jahr. Vermögensauskunft wurde da mit Begründung nicht abgegeben.

Titel: Re: Beschwerdeverfahren bis zum LG DD ist schon durch > Wie jetzt weiter?
Beitrag von: Bürger am 18. April 2016, 03:32
Und ich kann dir schon mal erklären wie es weiter geht ...
12. Schreiben über 30€ Gerichtskosten flattern ins Haus, die man zahlen sollte
13. und das war es  ... es fließt aber kein Geld, trotz dessen das man "verloren" hat
14. nach ca. 6 Monaten meldet sich dann mal wieder der GV bei dir (neue Zahlungsaufforderung), womit wir wieder bei 1. wären ...
...
15. ... wie man jetzt weiter machen sollte bin ich mir noch unschlüssig

Zu beachten gilt, dass neueren Bescheide - sofern diesen nicht widersprochen wird - den Vollstreckungsbetrag fortwährend erhöhen, sobald ARD-ZDF-GEZ dies in die Vollstreckung geben.
Ab 500€ wird es dann aber "brenzlig", weil dann die Vollstreckugnsstelle (sofern ihr bis dahin keine Kontodaten bekannt waren) die gewünschte Vermögensauskunft unter Umgehung des "Widerspenstigen" einfach über Dritte einholen können und diese auch freimütig an ARD-ZDF-GEZ weitergeben - wie erst kürzlich bei einem fiktiven Betroffenen geschehen.

Spätestens dann droht wohl die Pfändung - was aber nicht im Sinne des Betroffenen sein dürfte...

Personen A-Z könnten in Erwägung ziehen, ein Schreiben direkt an ARD-ZDF-GEZ aufzusetzen, welches zum Ziel hätte, diese zum Einlenken und zur vollumfänglichen Rücknahme ihres Vollstreckungsersuchens zu bewegen - oder anderenfalls das Beschreiten des immerhin noch möglichen verwaltungsgerichtlichen Abwehrverfahrens zumindest vage anzudeuten.

Anregungen hierzu u.a. unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
 
und dort gegen Ende der Konstellation
A) bei nicht (nachweislich) zugestelltem
(und demzufolge auch nicht widersprochenem)
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID"
...welches jedoch an den fortgeschrittenen Verfahrensstand angepasst werden müsste.
Titel: Re: Beschwerdeverfahren bis zum LG DD ist schon durch > Wie jetzt weiter?
Beitrag von: Hasso am 07. April 2017, 08:34
Hallo Mitstreiter kurzes Update ;)

Nachdem man von dem ablehnenden Urteil des LG DD nix mehr vom Gericht gehört hatte, kam im Sept.16 der ablehnende Beschluss des AG DD des "Widerspruch gegen die Anordnung zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis" mit der Begründung "Man hätte die Einspruchsfrist nicht eingehalten."

Gegen diesen Beschluss vom AG DD wurde Frist gerecht Einspruch eingelegt. Dieser Einspruch wurde dieses mal persönlich beim AG DD in der Poststelle abgegeben. Dabei wurde aber versäumt, sich eine Empfangsbestättigung aushändigen zulassen!!!

Seitdem hat man vom AG DD nix mehr gehört.

Nach der Schufa Auskunft 2017 (Abruf März) wurde im Jan.2017 eine "Eintragung ins Schuldnerverzeichnis Sachsen" vorgenommen wegen Nichtabgabe der Vermögensauskunft.

Frage:
1) Wie könnte man jetzt vorgehen???
2) Vorgehen gegen Schufa oder Schuldnerverzeichnis??? Mit welcher Begründung???
3) Wird der Eintrag im Schuldnerverzeichnis nach 3 Jahren bei der Schufa automatisch gelöscht, wenn man nicht dagegen vorgeht (aussitzt) oder wird dieser weiter verlängert?
Titel: Re: Beschwerdeverfahren bis zum LG DD ist schon durch > Wie jetzt weiter?
Beitrag von: Hasso am 17. April 2017, 14:51
Hat jemand eine Antwort für mich???
Titel: Re: Beschwerdeverfahren bis zum LG DD ist schon durch > Wie jetzt weiter?
Beitrag von: KlarSchiff am 17. April 2017, 16:18
http://kassenverwalter.info/wp-content/uploads/2015/08/manuskript_verm__gensauskunft_und_eintragung_ins_schuldnerverzeichnis.pdf (http://kassenverwalter.info/wp-content/uploads/2015/08/manuskript_verm__gensauskunft_und_eintragung_ins_schuldnerverzeichnis.pdf)

da steht alles drin ab Punkt 59