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Beschwerdeverfahren bis zum LG DD ist schon durch > Wie jetzt weiter?

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Hasso:
Hallo,

Person A weiß jetzt nicht mehr weiter was es noch machen sollen.

Kurz mal den geschichtlichen Werdegang aufgezählt...

1. Person A bekam Post vom GV zur Zwangsvollstreckung
2. Person A schrieb daraufhin eine zurückweisung
3. GV ging nicht auf die Zurückweisung ein und lädt Person A zur Vermögensauskunft ein
4. Person A legte daraufhin beim AG DD Erinnerung nach §766 ZPO ein
5. GV stellte den Antrag auf Eintrag ins Schuldnerverzeichnis, durch nicht erscheinen der Person A beim GV zum Vermögensauskunfttermin
6. Person A widersprach dem GV wegen den Eintrag ins Schuldnerverzeichnis und machte ihn aufmerksam das beim AG DD Erinnerung längst eingelegt worden sei. Seitdem keine Antwort mehr des GV bei Person A
7. AG DD lehnte die Erinnerung ab (Erinnerung war zulässig und Begründet zugelassen vom Richter)
8. Person A legte daraufhin sofortige Beschwerde beim AG DD ein
9. AG DD gab die sofortige Beschwerde an das LG DD weiter
10. LG DD forderte von Person A eine erneute Stellungnahme ab
11. LG DD lehnte die sofortige Beschwerde ab mit einem festgesetzten Streitwert und keine Zulassung auf erneuten Widerspruch für Person A

So Person A's Frage jetzt ist:

Was passiert jetzt als nächstes?

Meldet sich der GV bei Person A nochmal wegen den festgesetzten Streitwert?
Was ist wen man den Streitwert bezahlen würde wollen, wohin bezahlen?
Was kann Person A jetzt noch machen, ausser vllt. vor dem teuren Verwaltungsgericht zugehen?

Gruß Hasso

Roggi:
Verwaltungsgericht kostet in erster Instanz 105 Euro, aber ich bin mir nicht sicher, ob die für Zwangsvollstreckungen zuständig sind. Es müsste sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung ergeben, was zu tun ist.

Bürger:
Eine wichtige Aussage fehlt in obiger fiktiver Fallbeschreibung:
Handelt es sich um eine Vollstreckung mglw. nicht tatsächlich zugestellter Bescheide?

Wie aus mehreren am fiktiven AG Dresden und fiktiven LG Dresden anhängigen Verfahren bekannt ist, wird von diesen regelmäßig ihre eigene Zuständigkeit abgestritten und stattdessen auf den verwaltungsgerichtlichen Weg gegen die Vollstreckung verwiesen...

siehe u.a. auch unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html

Diese Thematik ist derzeit jedch noch nicht zufriedenstellend geklärt.

Vielleicht mal gemeinsam mit den fitiven Unterlagen vorbeischauen... ;)
Runder Tisch - Dresden (fast) jeden Donnerstag, 20 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11083.0.html
auch wieder am kommenden Donnerstag, dem 17.03.


Evtl. könnte Person A auch mit einem direkten Schreiben an ARD-ZDF-GEZ diese zur Einstellung der Zwangsvollstreckung bewegen, indem sie diese dazu auffordert und - falls dem nicht Genüge getan wird - die Abwehr der Vollstreckung durch weitere Beschreitung des verwaltungsgerichtlichen Rechtswegs zu deren Kosten in Aussicht stellen...

Siehe u.a. auch unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Zukünftig bitte den regulären Rechtsweg gegen die ursächlichen FestsetzungsBESCHEIDe beachten!

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Hasso:
@ Bürger: Ich war scho beim Runden Tisch in DD vor 2 Wochen. Aber so richtig bin ich auch nicht weiter schlau geworden  :o

albi1a:
@ Hasso:
wenn ich deinen Text richtig deute, handelt es sich um eine Vollstreckung mglw. mit nicht tatsächlich zugestellter Bescheide ...

Und ich kann dir schon mal erklären wie es weiter geht ...
12. Schreiben über 30€ Gerichtskosten flattern ins Haus, die man zahlen sollte
13. und das war es  ... es fließt aber kein Geld, trotz dessen das man "verloren" hat
14. nach ca. 6 Monaten meldet sich dann mal wieder der GV bei dir (neue Zahlungsaufforderung), womit wir wieder bei 1. wären ...
...
15. ... wie man jetzt weiter machen sollte bin ich mir noch unschlüssig


Gruß

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